Urheberrecht / Schutz geistiges Eigentum

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Hallo zusammen,
folgendes Fallbesipiel :

Ich habe als Mitglied einer A-capella-Gruppe (5-stimmig) etwa 35-40 Sätze für bereits existierende Songs wie "My Girl", "Rosanna" usw, geschrieben oder zumindest adaptiert. Dabei ist sozusagen häufig in den Stücken "ein eigenständiger musikalischer und kompositorischer Fingerabdruck" entstanden. In einigen Fällen wurden dabei Songs durch eigenkomponierte Abschnitte erweitert.

Frage nun:

Greift bei bei solchen Notensätzen das Urheberrecht im Sinne "Schutz geistigen Eigentums" ?

als Folge daraus :

Könnte ich die Rechte an den Notensätzen im Falle eines Verlassens der Gruppe für mich beanspruchen ?

Gruss
smithers
 
Hallo, du hast es bearbeitet. An dieser Arbeit hast du dann die Rechte.
Die Frage ist eher, darfst du die Songs denn bearbeiten? Dafür braucht man ja auch Rechte ;-)
 
Nun..bei Auftritten wurde die Playlist an die [g=119]GEMA[/g] gemeldet und der fällige Betrag entrichtet. Hätte schon fast gesagt wie bei konventionellen Coverbands.
 
Naja, dann sind deine Arrangements rein privater Natur und du hältst keine besonderen Rechte/Lizenzen daran.


Wenn dir wirklich viel daran gelegen ist, solltest du mal zum Anwalt gehen und dich beraten lassen.
 

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