Unangemeldete Party erlaubt?

sabler

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Guten Tag,

ich will nächstes wochende mein geburtstag feiern.Die party soll unter einer großen, etwas abgeschiedenen brücke stattfinden.Ich habe vor, eine PA-anlage,eine kleine lichtanlage und 2 plattenspieler dort hinzustellen.Das ganze wird mit einem generator betrieben.
Die party soll unangemeldet stattfinden.Ich habe gehört, dass dies geduldet wird solange nicht nach eintritt gefragt wird, keine getränke verkauft werden und nicht mehr als 200 leute auf dem platz sind.
Kennt sich jemand zufällig mit der rechtslage aus?kann ich mit einer bußstrafe rechnen falls die polizei dort ,,antanzt''?
mfG,
 
Äh, in welchem Land wohnste denn :)? Kann ja sein das die Rechtslagen in D/A/CH durchaus verschieden sind... also ich war letztens auch auf so nem Dance unter ner abgeschiedenen Bundesstrassen-Brücke. Da aber keine Cops kamen weiss ich nich was die Folgen gewesen wären. Aber da die schon zum 2ten mal stattfand denk ich das es nicht allzu teuer sein kann ;)
Viel Spass


greeets
 
ich wohne in Deutschland.
Bitte konstruktive Antworten.
Danke.
 
sabler schrieb:
Kennt sich jemand zufällig mit der rechtslage aus?
Ja, das für diese Region und Gemarkung zuständige Kreis-Ordnungsamt, welches für die Einhaltung von geltenden Rechtvorschriften für die dortige Gemarkung und Veranstaltungen auf öffentlichem Grund zuständig ist und ggfs. entsprechende Genehmigungen und zugehörige Auflagen vergibt.


sabler schrieb:
kann ich mit einer bußstrafe rechnen falls die polizei dort ,,antanzt''?
mfG,
Wenn es nicht genehmigt ist, kannst du mit Sicherheit damit rechnen, denn auf öffentllichem Grund darf niemand ohne Genehmigung einfach irgend etwas veranstalten.
 
Deutschland allein ist nicht präzise genug. Während hier in Berlin eigentlich jedes Wochenende solche Partys passieren und weitestgehend von den Bullen in Ruhe gelassen werden, sieht so was in z.B. Stuttgart schon ganz anders aus, Meine Erfahrungen mit unangemeldeten Partys:

- einigt euch auf einen Verantwortlichen der auch die ganze Party über ansprechbar bleibt. Der sollte nicht viel trinken und auch kein suppentellergroßen Pupillen haben. Die Bullen/Ordnungsamt wollen sehen das da jemand ist der das unter Kontrolle hat

- Achtet auf den Müll! Da schauen Offizielle immer als erstes drauf. Herrscht Chaos hat man da schon gleich ne schlechte Ausgangsposition.

- Getränkeverkauf nicht allzu offensichtlich machen, sonst muß das ordnungsamt einschreiten

- Schlußendlich ist entscheidend wieviel Menschen sich durch die Lautstärke gestört fühlen. Wenn jede Stunde 10 Leute bei den Bullen anrufen, kriegen die schlechte Laune und beenden die Feierei.

viel spaß und lasst euch nicht erwischen...
 
Ähm, wieso nicht einfach kurz bei der Polizei anrufen und denen bescheid geben?
Oder wäre das nicht cool genug, wenns offiziell genehmigt ist?
 
Nachtrag:

Bußgeld hängt idR von der Laune der Ordnungshüter ab, Wenn die was gegen eure party haben und einen Verantwortlichen treffen mit dem sie normal reden können, bitten die euch aufzuhören und gut ist. Wenn alle Leute dicht sind, es noch Palaver gibt und die Party nicht beendet wird, wirds teuer.
 
noisefloor schrieb:
Ähm, wieso nicht einfach kurz bei der Polizei anrufen und denen bescheid geben?
Oder wäre das nicht cool genug, wenns offiziell genehmigt ist?

hat wenig mit cool zu tun. die polizei kann sowas nicht genehmigen, dafür ist das Ordnungsant zuständig. Solche Genehmigungen sind schwierig und langwierig zu bekommen.
 
noland schrieb:
Bußgeld hängt idR von der Laune der Ordnungshüter ab
Unfug - dafür gibt es unterschiedliche Tabellenwerte in einer Bußgeldtabelle aus den Bußgeldvoschriften und festgelegt wird die anzusetzende Höhe aus dieserT abelle vom Ordnungamt das dafür zuständig ist.
 
Fragen kostet ja nun trotzdem kein Geld und hier tipps zu geben, wie man sich durch ne rechtliche Grauzone wurschtelt, halte ich nunmal für bedenklich.
Bin bestimmt kein Pingel, aber wenn es so ne Riesenparty wird, würd ich es jedenfalls offiziell machen denn sowas kann verdammt teuer werden.

Dann halt, wenn es so eine aussergewöhnliche Location sein soll, halt den normalen Weg gehen und sich damit rumschlagen.
Alternative wäre es, auf Privatgelände eines bekannten zu feiern, da muss man nur noch auf die Lautstärke achten und hat keinerlei Probleme.
 
für die höhe gibt es vorschriften, aber häufig wird sowas auch einfach unter der hand gemacht. hat was mit der verhältnismäßigkeit von nachtschicht/arbeitsaufwand/laune zu tun.

vergleichbar wenn jemand nachts betrunken und ohne licht fahrrad fährt und von den bullen angehalten wird. man kann da den freundlichen hinweis bekommen zu schieben oder man muß pusten und zahlen.

jetzt verständlich gemacht?
 
danke für die vielen Antworten!
also wegen ruhestörung muss ich mir keine sorgen machen denn die brücke ist abgelegen und das einzige was da ist ist eine straße.Vor 2 jahren haben wir da schonmal gefeiert und die polizei kamm erst um 4 uhr morgens,wir mussten einpacken und nachhause.Mehr nicht.Die party wird stattfinden und ich werde die tipps von noland befolgen.Alkohol wird sowieso nicht verkauft dafür muss jeder selber sorgen bzw. ich geb ne dicke runde aus.
Also ich muss mir keine gedanken wegen ruhestörung,[g=119]gema[/g] oder steuerhinterziehung machen.Ich wüsste nicht wofür ich sonst eine anzeige bekommen könnte.
Ach ja zum bundesland:NRW.
MfG
 
im pott hab ich angefangen solche parties zu machen. hab damals eigentlich nur mit netten sheriffs zu tun gehabt. ist jetzt aber auch schon über 10 Jahre her...

habt spaß...
 

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