Tontechniker/Mischer = gewerblich oder freischaffender Künstler?

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Lucky

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Hallo,
ich bin gerade dabei, neben meinem (gering bezahlten) "bürgerlichen" Teilzeitjob ein zweites Standbein als selbständiger Unternehmer aufzubauen, wo ich mich ziemlich "breit" aufstelle, d.h. sehr viele verschiedene Dinge nach Möglichkeit unter einen Hut fassen möchte. Beim Gewerbeamt wollte man mir, da meine Aufstellung bisher noch zu vage war - ich hatte alles aufgezählt, was ich versuchen werde zu machen - keine gezielte Auskunft geben. Ich solle erst mal anfangen, schauen, was ich davon tatsächlich machen werde und dann (4 bis 6 Wochen nachträglich) mein(e) Gewerbe anmelden.

Manches in der Selbständigkeit fällt dabei aber unter freischaffender Künstler, z.B. dass ich als Musiker mit meinen Songs auftrete. Sobald ich aber meine CDs verkaufe, sei das gewerblich usw...

In jedem Falle bin ich vorerst Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, schreibe meine Rechnungen also USt.-frei.

Nun habe ich in den letzten Wochen bezahlte Aufträge (jeweils den ersten) bekommen und ausgeführt in den Bereichen:
  • Mediengestaltung (Plakate und Eintrittskarten für ein Konzert designen)
  • technische Beratung (Audio-, Video- und Computertechnik für ein Unternehmen)
  • Tontechniker/Mischer bei einer Live-Band (inkl. Mitbringen meiner eigenen PA etc...)
Meine Frage hier bezieht sich auf ja v.a. auf letzteres (Live-Mixing), ob das gewerblich oder freischaffender Künstler ist.

Zusätzlich fragte mich aber neulich mein aktueller Auftraggeber für die "technische Beratung", ob ich "ganz normal selbständig sei [würde]" oder ob irgendwas mit KSK o.ä. zu beachten ist, weil er neulich bei einer Betriebsprüfung staunte, dass selbst IT und Webseitengestaltung darein fielen.
Bisher hatte ich mir (separat in anderem Zusammenhang) KSK angeschaut, was für mich z.Zt. nicht interessant ist, so dass ich da jedenfalls nicht (falls man da eine Wahl hat) nun bewusst eintrete.

Wer weiß Rat?
 
Im Grunde hast Du Dir die Antwort selbst gegeben: man muss die Tätigkeiten differenziert betrachten - und dann auch so (steuerlich) behandeln.
 
Im Grunde hast Du Dir die Antwort selbst gegeben: man muss die Tätigkeiten differenziert betrachten - und dann auch so (steuerlich) behandeln.

wenn man das so macht, ist man selbst schuld. ;)

Außer bei CD Verkäufen in Form eines Labels sehe ich keine gewerbliche Tätigkeit, außer man will umbedingt von allen ausgelacht werden, die sich als Künsler deklarieren. Im Finanzamt sitzen Leute, die haben keinen Plan oder eben offen eingestellt.
Da isses vorteilhaft, von der Denke nicht zuuu Deutsch zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das nehme ich mal als generellen Hinweis mit. :-D
 
Yo.
Ich denke da auch an den DJ, der seine PA mitbringt ...
 
Oder,

der Musiker, der sein Instrument mtbringt
Sind nicht der Plattenspieler, der Mixer und die PA quasi die Instrumente des DJs?

Gruß
 

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