Sting nachgespielt. Rechtliche Probleme?

  • Ersteller Ersteller djatzmo
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EarlGrey schrieb:

Beim Verkauf des jingles liegt noch keine VÖ vor. Ob Verwertung auch schon der Verkauf des Jingles an den eigentlichen Nutzer ist, kann sein; aber das kann ich ohne Recherche nicht beantworten.

so hätte ich die situation jetzt eingeschätzt...abe wenn du sagst "kommt drauf an"...naja dann kommt es wohl drauf an ;)
 
kickback hat ja ausführlicher geantwortet.
 

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