Sprachsamples aus Privat-TV verwenden!

der name (Bumsbirne) ist ja noch humor, aber bei dem avatar werde ich nachdenklich (angesichts der weltweiten terrordiskussionen), das sowas auf homerecording.de möglich ist!

OK, ich werde es bei Gelegenheit ändern.
 
der bohlen is mir momentan egal, er gibt mir ja nicht mal ein euro für mein projekt.

und das mit selber-laien-aufnahme:

der vertrag könnte so sein:

ich zahle pro aufnahme z.b. 10 Euro,
pauschal,
und alles was kommen kann, bin ich als produzent rechtlich frei, unterschrift vom sprecher/sprecherin. wie sieht die sprecher-was auch immer-erklärung aus? (sprechtext von mir)

möchte gern mal "earlgrey's" kompetente stellungnahme dazu lesen
 
Solange kein neues eigenständiges Werk entsteht, muss der Rechtinhaber immer seine Zustimmung geben. Auch wenn es eine Hobbyveröffentlichung ist. Da hilft kein Spekulieren!
 
artcore schrieb:
Solange kein neues eigenständiges Werk entsteht,
und was genau heißt das? wenn ich nen satz eines filmes am anfang meines stückes verwende, um die athmosphäre/thematik meines stückes zu unetstützen, dann ist das ganze später ein eigenständiges werk. trotzdem darf ich sicherlich strenggenommen das sample doch nicht verwenden, oder?


muss der Rechtinhaber immer seine Zustimmung geben. Auch wenn es eine Hobbyveröffentlichung ist. Da hilft kein Spekulieren!
spekulieren kann man wie gesagt allenfalls über das risiko, ob der rechteinhaber forderungen stellen wird ;)
 
@belgarion

wenn du das sample verwendest, dann KANN (ich wiederhole: KANN!) es unter umständen möglich sein, dass es als zitat angesehen werden kann WENN du natürlich die quelle für jeden sofort ersichtbar und deutlich machst, somit wäre unter umständen keine klärung des urheberrechts von nöten, dies ist aber eher selten bis nie der falls, also geh davon aus dass der urheber seine zustimmung geben muss, weiterhin müssen sowieso leistungsschutzrechte etc geklärt werden, da ja schließlich jemand die aufnahmen (egal ob bild und/oder ton) geszahlt hat und das ganze jemand eingespielt hat etc... (auch schauspieler haben ein leistungschutzrecht, oder die synchronsprecher, wenn sie die deutsche synchronstimme in nicht deutschsprachigen filmen sind)...nur um mal so ein paar gedanken aufzuwirbeln was es da für sachen zu klären gäbe...
 
ReinerReibach schrieb:
@belgarion

wenn du das sample verwendest, dann KANN (ich wiederhole: KANN!) es unter umständen möglich sein, dass es als zitat angesehen werden kann WENN du natürlich die quelle für jeden sofort ersichtbar und deutlich machst, somit wäre unter umständen keine klärung des urheberrechts von nöten, dies ist aber eher selten bis nie der falls, also geh davon aus dass der urheber seine zustimmung geben muss.....

jo, soweit klar, ich meine ja auch, dass in JEDEM falle eine zustimmung da sein müßte, wenn man solche dinge verwendet und ne rechtliche sicherheit haben will (ausnahmen sind da vermutlich lediglich öffentliche reden und ähliches). aber artcore schrieb halt sinngemäß, dass nur solange kein neues eigenständiges Werk entsteht, der Rechteinhaber sein Einverständnis geben muss. umkehrschluss: entsteht ein eigenständiges werk, so bedarf es KEINER zustimmung. nur: in welchem falle aber ensteht denn eine "eigenständigkeit"? und stimmt artcores aussage überhaupt...?

zB es gibt einen track von wumpscut - soylent green. das basiert auf dem gleichnamigen film, im lied kommen auch samples aus dem film vor, hier am ende des hörbeispielt sind fragmente: http://www.musicload.de/single/3307386_4/wumpscut/soylent-grün/item.html

oder ein lied von shnarph, da kommen sätze aus "gothika" (mit halle berry) vor, zB "jede nach verbrennt er mich ganz tief von innen heraus" http://www.musicload.de/single/673288_4/shnarph/er/item.html

es gitb viele tracks in der art, in der filmsamples benutzt werden, und zwischen dem track und dem film bsteht ansonsten keinerlei zusammenhang...

insbesondere bei shnarph oder den zahlreichen noch viel unbekannteren bands, die ähnlich verfahren, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass da eine genehmigung vorliegt. das wäre viel zu teuer, mit solcher art von musik läßt sich nicht wirklich was verdienen... ^^
 
naja es ist ja auch nicht zwingend, dass du rechte klärst bevor du etwas nutzt oder ins netz stellst, du solltest dir nur bewusst sein, dass es verboten ist und flls du erwischt wirst kannst du eben dafür belangt werden (in welcher form auch immer)...und artcore hat chon recht, auch wenn er es nicht so genau ausforumliert hat, dass was er sagt entspricht dem "zitieren" eines werkes, das ist genau wie das zitieren einer textstelle in deiner diplomarbeit, 1. gibst du für jeden ersichtlich an DASS es ein zitat, und damit das geistige werk eines anderen und damit nicht deins ist, zweitens ist aber deine diplomarbeit ein komplett eigenes geistige werk, indem dieses zitat nur ein kleines mittel zum zweck ist, aber eben nicht ausschlaggebend für dein geistiges werk (in dem sinne, dass dein geistiges werk auch wirklich deine geistige leistung verpackt, also neue von dir erworbene kenntnisse bringt und nicht einfach nur das stupide wiederholt was das zitat schon sagt)...sollte das der falls sein dann wäre es ein zitat eines werkes, welches du in deines einbaust (TROTZDEM gibt es gerade bei musik und filmauschnitten noch viele weitere rechte zu klären), die grenzen sind hier jedoch sehr verschwommen, auch ein anwalt (ich bin keiner) kann dir da nichts konkretes zu sagen, denn es hängt meist vom gesamtwerk ab und von dem eindruck den es bei den beteiligen personen weckt (natürlich auch beim richter, im falle einer klage etc.), dh meistens läuft es darauf hinaus alle rechte, inklusive urheberrecht zu klären...
 
@RR: jo, so sehe ich das auch. ich war nur verwundert, was mit "eigenständig" gemeint sein könnte und in welchen fällen dann ein zB 3sek sample in einem track ggf. zulässig wäre, ohne ärger bekommen zu können. in der praxis gibt es etliche bands/projekte, die deratige samples verwenden, ohne bisher irgendwelchen ärger bekommen zu haben. diese samples unterstüzen halt dann die athmosphäre oder aussage des liedes, könnten aber auch weggelassen werden, d.h. das gesamtwerk an sich ist halt schon "eigenständig" ^^ . dass man aber ggf. dann ärger bekommen kann, dessen muss man sich natürlich bewußt sein.
 
Also ich sehe das so. Die Sendung wurde im Auftrag des Senders von einer Produktionsfirma aufgenommen. Die Rechte liegen ohne Zweifel bei einem dieser Beiden. Je nachdem was vereinbart wurde. Das Du mit Genehmigung dieser etwas veröffentlichen darfst, bezweifle ich stark. Warum lässt Du das nicht von jemandem nachäffen. Dann wärst Du auf der sicheren Seite. Wortlaut etwas ändern und nicht beleidigend werden, die ist Richterin.
Grüße Atze
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
5
Aufrufe
11K
YogiX
Y
SilentWarrior
    • Danke
  • Angeheftet
3 4 5
Antworten
82
Aufrufe
19K
pieffa
pieffa
Can
Antworten
3
Aufrufe
15K
Traumwandler
Traumwandler
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
1
Aufrufe
29K
L0rdVetinari
L0rdVetinari
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
29K
moonbooter
moonbooter

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben