naja es ist ja auch nicht zwingend, dass du rechte klärst bevor du etwas nutzt oder ins netz stellst, du solltest dir nur bewusst sein, dass es verboten ist und flls du erwischt wirst kannst du eben dafür belangt werden (in welcher form auch immer)...und artcore hat chon recht, auch wenn er es nicht so genau ausforumliert hat, dass was er sagt entspricht dem "zitieren" eines werkes, das ist genau wie das zitieren einer textstelle in deiner diplomarbeit, 1. gibst du für jeden ersichtlich an DASS es ein zitat, und damit das geistige werk eines anderen und damit nicht deins ist, zweitens ist aber deine diplomarbeit ein komplett eigenes geistige werk, indem dieses zitat nur ein kleines mittel zum zweck ist, aber eben nicht ausschlaggebend für dein geistiges werk (in dem sinne, dass dein geistiges werk auch wirklich deine geistige leistung verpackt, also neue von dir erworbene kenntnisse bringt und nicht einfach nur das stupide wiederholt was das zitat schon sagt)...sollte das der falls sein dann wäre es ein zitat eines werkes, welches du in deines einbaust (TROTZDEM gibt es gerade bei musik und filmauschnitten noch viele weitere rechte zu klären), die grenzen sind hier jedoch sehr verschwommen, auch ein anwalt (ich bin keiner) kann dir da nichts konkretes zu sagen, denn es hängt meist vom gesamtwerk ab und von dem eindruck den es bei den beteiligen personen weckt (natürlich auch beim richter, im falle einer klage etc.), dh meistens läuft es darauf hinaus alle rechte, inklusive urheberrecht zu klären...