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Guest
Hi,
es gibt sehr viele Alleinunterhalter, die in verschiedenen Veranstaltungen und Organisationen, hauptsächlich selbstorganisierend immer wieder die beliebtesten Chart-Hits spielen, wenn sie eben als Alleinunterhalter tätig sind. Wie sieht es mit den Copyrights aus? Und überhaupt, kann man denn einfach ein Song nachspielen, gelten da nicht Urheberrechte oder Lizenzbedingungen???
Falls die Unterhaltung privat ist und die Songs käuflich erworben wuden, z.B. auf diversen Medien, sei es mal eine CD, ist ja alles noch in Ordnung. Aber es gibt auch im Netz Anbieter die verkaufen "MIDI-Packs" für Alleinunterhalter. Woher haben die das Recht? Oder gilt da was anderes?
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann
tschü
Lutox
es gibt sehr viele Alleinunterhalter, die in verschiedenen Veranstaltungen und Organisationen, hauptsächlich selbstorganisierend immer wieder die beliebtesten Chart-Hits spielen, wenn sie eben als Alleinunterhalter tätig sind. Wie sieht es mit den Copyrights aus? Und überhaupt, kann man denn einfach ein Song nachspielen, gelten da nicht Urheberrechte oder Lizenzbedingungen???
Falls die Unterhaltung privat ist und die Songs käuflich erworben wuden, z.B. auf diversen Medien, sei es mal eine CD, ist ja alles noch in Ordnung. Aber es gibt auch im Netz Anbieter die verkaufen "MIDI-Packs" für Alleinunterhalter. Woher haben die das Recht? Oder gilt da was anderes?
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann
tschü
Lutox