Songrechte

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Guest
Hi,

es gibt sehr viele Alleinunterhalter, die in verschiedenen Veranstaltungen und Organisationen, hauptsächlich selbstorganisierend immer wieder die beliebtesten Chart-Hits spielen, wenn sie eben als Alleinunterhalter tätig sind. Wie sieht es mit den Copyrights aus? Und überhaupt, kann man denn einfach ein Song nachspielen, gelten da nicht Urheberrechte oder Lizenzbedingungen???

Falls die Unterhaltung privat ist und die Songs käuflich erworben wuden, z.B. auf diversen Medien, sei es mal eine CD, ist ja alles noch in Ordnung. Aber es gibt auch im Netz Anbieter die verkaufen "MIDI-Packs" für Alleinunterhalter. Woher haben die das Recht? Oder gilt da was anderes?

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann :)
tschü
Lutox
 
Hallo Lutox,

...wie du ganz richtig vermutest geht es hier in der Tat um Urheberrechte. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und stark vereinfacht lässt sich sagen:

Entscheidend ist der Charakter der Veranstaltung bzw. Aufführung (kommerziell/nicht-kommerziell, öffentlich/privat):
z.B. auf einer privaten Feier ohne kommerzielle Ausrichtung, ohne Eintritt etc. kann alles gespielt werden ohne dass eine Zahlung an die Gema erfolgen muss.
In einer Diskothek oder sonst. Veranstaltung liegt die Sache anders,
hier muss der Veranstalter, bzw. der Aufführende oder der DJ
entweder
eine genaue Auflistung der gespielten Stücke mit kompl.Angabe der Titel und Urheber und der gespielten Dauer an die Gema senden, die hierfür die entsprechenden (z.B. nach Saalgröße und Eintrittspreis) Lizenzzahlungen in Rechnung stellt und an die Künstler weiterleitet (sofern diese ihre Werke bei der Gema angemeldet haben).
oder
der Veranstalter zahlt je nach Größe der Veranstaltung einen Pauschalbetrag für die Aufführungsrechte an die Gema, die diese Gelder dann unter ihren Mitgliedern verteilt.
Deshalb empfiehlt es sich für alle Musiker sich und ihre Werke bei der Gema anzumelden, damit sie in den Genuß dieses Verfahrens kommen.

Die Verbreitung von Midipacks stellt eine lizenz- und genehmigungspflichtige Verbreitung dar.
Die Gema (www.gema.de) kann dir im Einzelfall genaueres sagen .......

cheers
M
 
Vielen dank für die Antwort :)

Dann sind wahrscheinlich die ganzen MIDI´s, die man aus´m Netz bekommen kann, nicht (unbedingt) legal, oder? Da gibt es ja abertausende Seiten, die hunderte von MIDI´s zum download bereit stellen (kostenlos versteht sich). Nagut, solange es für private Zwecke ist, kommerziell nicht genutzt wird, verstehe ich das Ganze - es ist legal. Allerdings erscheint es mir sehr unwahrscheinlich, dass die Verantwortlichen jemals in der Lage sein werden das alles zu überprüfen.

Wie nach dem Motto: "Legal, illegal, schei_egal".

In diesem Sinne nochmals danke für die Antwort.

tschü
Lutox
 

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