Selber Bandname auf Spotify - Band fordert Löschung

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derRome

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Liebe Community,

Meine Band gibt es jetzt seit mehreren Jahren und wir haben 1 Release (eine EP) u.a. auf Spotify etc. Nun gibt es seit kurzem eine Band aus UK mit gleichem Namen mit 3 Songs auf Spotify, die sich den gleichen Bandnamen als "trademark" hat eintragen lassen (in UK) und fordert nun, dass die EP von Spotify gelöscht wird. Diesbezüglich wurden wir über Routenote (unseren Distributor) informiert. Unser Release wurde vorübergehend gesperrt und wir können die Beschwerde akzeptieren oder nicht. Ersteres hätte die permanente Löschung unseres Contents zur Folge.

Meine Frage: Ist dies legitim? Wenn ja, gilt dies weltweit oder nur innerhalb UK?

[Anm.: Ich nenne unseren Bandnamen hier bewusst nicht]

Liebe Grüße
Roman
 
Lasst euch mal die Registernummer nennen und wo die Marke registriert worden ist, bzw für welches Terrarium, äh Territorium. Wenn die Marke nur in UK Schutzwirkung hätte, könnten sie Euch nichts, wenn ihr im Gegenzug UK als Vertriebsbebiet ausschliesst.

Das ganze ist aber komplex und bedarf durchaus der Konsultation einen Anwalts mit Spezialisierung im Markenrecht.
 
Wie muffy schon schrieb...

Wenn die UK-Band sich einen Markeneintrag hat machen lassen, kannst du nur prüfen in welchen Ländern die Marke eingetragen ist.
Man kann in einzelnen Ländern registrieren lassen oder als Europäische Marke, wobei UK jetzt ja draussen ist.
Eine Eintragung als europäische Marke kostet unterm Strich (wenn ich recht erinnere) um die 4.000 EUR herum und ist umständlich und nicht unkritisch, weil die einzelnen Ämter das durchwinken müssen und jede Ablehnung die Sache wieder in Frage stellt.
Von daher schätze ich dass die nur UK registrieren haben lassen.

Weltweiter Markenschutz ist soweit weg von jeglicher Realität und komplex und aufwendig - das macht keine Band.

Wenn die Vertriebe das lenken können in welchen Ländern das Produkt in die Märkte kömmt und wo nicht, kann man versuchen da einzuhaken und zu verhandeln.
Wenn jemand mitspielt.

Markenrechtsstreit ist eine eigene Sache und in jeglicher Hinsicht superteuer.
Aber es würde ja eh nicht die Marke bestritten.

Also - wenn die andere Firma einen gültigen Registereintrag hat, sticht da erstmal der Ober den Unter...
 
Aber es kommt doch auch drauf an, wer den Bandnamen länger in Benutzung hat. Wenn es eure Band schon seit Jahren gibt und sich das beweisen lässt, weil zB der Youtube oder Soundcloud Account schon alt ist, oder ihr sogar eine Vinyl / CD habt und die andere Band jetzt erst neu sind, müsstet ihr eigentlich am längeren Hebel sitzen.

Abgesehen davon kriegt Spotify das sowieso nicht geregelt, ich habe einige Künstler bei mir in der Playlist mit selben Namen und da stecken verschiedene Leute hinter, aber Spotify kriegt es nicht hin, die zu trennen, weil die den selben Namen haben. Das nervt dann, wenn man nach einen Techno Artist guckt, es aber auch einen Reggae-Typen mit dem selben Namen gibt, und alles in einem Account gemischt wird.
 
  • Danke
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Kommt drauf an.
 
Fordert doch sie auf sich selbst zu löschen. Kannst du die 3 Jahre deiner Band irgendwie belegen? Gab es aus der Zeit z.B. beweisbar Auftritte, Demos oder so?
 
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Nachdem GB nicht mehr EU ist, wird die andere Band es nicht leicht haben, sich durchzusetzen.
 
Ich würde es auch ablehnen. Wenn eure Uploads unter diesem Namen älter sind, ablehnen.
 
Die Mucke mit länger schon da und/oder älter schlägt hier nichts.

Es kommt eher auf den Durchsetzungswillen des Gegners an, wenn er eben für sich im Recht ist.
Ein Markenregistereintrag ist nicht die Siegerurkunde eines Kaninchenzüchtervereins.

Aber wie schon gesagt.
Verhandeln ist immer besser als streiten.
Erst mal rausfinden, wie der tatsächliche Sachverhalt ist, bevor man sich in's Nirvana quatscht.

UK ist nicht mehr EU, was noch zusätzliche Unsicherheiten mir sich führt.
Rein kaufmännisch sucht man erstmal den geringeren Schaden.

Streitereien dieser Art sind immer "on the long run".
Die Quittungen kommen dann, wenn man schon glaubt alles vergessen zu haben...
 
Ich würde es auch ablehnen. Wenn eure Uploads unter diesem Namen älter sind, ablehnen.

Ja, ich auch. 3 Songs bei Spotify dieser Band in allen Ehren, aber die sollen sich einmal nicht so anp***en. Und wenn die jetzt meinen, sie werden die nächsten Stones, wird das die Band vom TE sicher auch nicht verhindern....
 
Die Mucke mit länger schon da und/oder älter schlägt hier nichts.

Es kommt eher auf den Durchsetzungswillen des Gegners an, wenn er eben für sich im Recht ist.
Ein Markenregistereintrag ist nicht die Siegerurkunde eines Kaninchenzüchtervereins.

Aber wie schon gesagt.
Verhandeln ist immer besser als streiten.
Erst mal rausfinden, wie der tatsächliche Sachverhalt ist, bevor man sich in's Nirvana quatscht.

UK ist nicht mehr EU, was noch zusätzliche Unsicherheiten mir sich führt.
Rein kaufmännisch sucht man erstmal den geringeren Schaden.

Streitereien dieser Art sind immer "on the long run".
Die Quittungen kommen dann, wenn man schon glaubt alles vergessen zu haben...

Also Spotify auffordern die UK Band zu sperren, oder? Dann haben zumindest alle Stress....
 
Das Problem hatte ich mal mit einer meiner Bands und einer Band gleichen Namens in den USA, die dort den Bandnahmen als Trademark eintragen liessen und uns bei weiterer Verwendung des Namens damit drohten uns zu verklagen.
Da wir aber 1998 eine erste 7“ EP lang vor ihrem ersten Release draussen hatten, und ich noch eine Kopie der GEMA Pressfreigabe hatte reichte ein Scan den ich der Band schickte, die uns an‘s Bein pissen wollte und der Spuk war vorbei.
 
So - Ich geh' jetzt wieder raus.

Echte Fachschaft habe ich logischerweise nicht.
Nur persönliche Erfahrungen mit rund einem Dutzend Markeneintragungen in eigenem Interesse...

Aber Recht ist nicht unbedingt Konsumenten- oder gar Betroffenenlogisch...
 
Habe gerade mal den Artikel gelesen:

https://rechtsanwalt-harzewski.de/ist-der-bandname-geschuetzt/

Also es gibt wohl 3 Klassen von Namensschutz
  1. Zivilrechtlicher Namensschutz (habt ihr durch Nutzung)
  2. Unternehmenskennzeichnungsschutz (habt ihr durch Nutzung)
  3. Markenschutz durch Eintragung (habt ihr nicht gemacht -> Daher die Beschwerde)
Für mich liest sich der Artikel so, dass eine Band z.B. durch "notorische Bekanntheit" im juristischen Sinne den Namen behalten darf. D.h. wenn die andere Band super bekannt sein sollte sieht es eher schlechter aus. Wenn ihr nur im Proberaum gewesen seid muss man sich wohl überlegen ob es sich lohnt einen juristischen Prozess zu führen oder ob man das möchte. Ich würde auch nicht einfach den Kopf in den Sand stecken, jetzt wäre eine Rechtschutzversicherung jedenfalls hilfreich.

Evtl. hilft auch schon einfach mal Kontakt mit einer Rechtsstelle um Klarheit zu bekommen.

"Eine Marke ist notorisch bekannt, wenn die angesprochenen Verkehrskreise mit ihr ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung identifizieren, wie z.B. Tempo. Die Ware oder Diensleistung muss eine überragende Bekanntheit genießen. Die notorische Bekanntheit ist eine alternative Entstehungsweise des Markenschutzes nach § 4 MarkenG und ein von Amts wegen zu berücksichtigendes absolutes Eintragungshindernis."

Viele Grüße
 
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