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knuspergott
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Hallo, ich habe eine rechtliche Frage zum Urheberrecht.
Wie lange erhält man als deutscher Komponist eines Liedes Einnahmen aus der Verwertung eines Songs, wenn dieser in England viele Jahre später nochmal Erfolg hat. Beispiel:
Erstveröffentlichung des Liedes 1950 in England, Wiederaufstieg in den Charts 2009... wird man als deutscher Urheber dann nach der deutschen Schutzdauer bewertet oder gilt dann auch für deutsche Komponisten die Dauer von 50 Jahren, d.h. ist die Schutzfrist für den englischen Raum somit 2000 abgelaufen und das Lied kann dort ohne Beteiligung des Komponisten (oder dessen Nachfahren) verwertet werden?
Wäre nett, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte...
Vielen Dank
Knuspergott
Wie lange erhält man als deutscher Komponist eines Liedes Einnahmen aus der Verwertung eines Songs, wenn dieser in England viele Jahre später nochmal Erfolg hat. Beispiel:
Erstveröffentlichung des Liedes 1950 in England, Wiederaufstieg in den Charts 2009... wird man als deutscher Urheber dann nach der deutschen Schutzdauer bewertet oder gilt dann auch für deutsche Komponisten die Dauer von 50 Jahren, d.h. ist die Schutzfrist für den englischen Raum somit 2000 abgelaufen und das Lied kann dort ohne Beteiligung des Komponisten (oder dessen Nachfahren) verwertet werden?
Wäre nett, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte...
Vielen Dank
Knuspergott