schutz des künstlernamens: so stimmts!

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ich hab mich ein bischen schlau gemacht,
nachdem ich einige fragen im forum gelesen habe.

ein ganz wichtiger punkt auch,
wie die band/der künstler heissen wird,
ist der name und wie der zu schützen ist.

hier die antwort:
man kann einen namen urheberrechtlich nicht schützen.
das urheberrecht schützt nur das geistige eigentum.

also kann man getrost als "Heino" auf tour gehen,
könnte man beinahe meinen :D

unser kompiziertes und ausgefeiltes rechtssystem
lässt einen aber nicht im stich.

hier greift nicht mehr das urheberrecht,
sondern das wettbewerbsrecht,
besser gesagt
"das gesetz gegen den unlauten wettbewerb".

vereinfacht ausgedrückt:
es ist generell verboten sich wettbewerbliche leistung
eines konkurrenten zu eigen zu machen um den eigenen
erfolg weiterzutreiben.

die wirtschaftliche namensnutzung liegt vor wenn
man mit "dem namen einer band konzerte gibt".
dabei ist es gar nicht wichtig vor 10 oder 10.000 gästen.

ich könnte hier ein paar beispiele nennen,
aber das soll ja kein buch werden :D
lg tommy
 
hab gerade gelesen,
dass sogar die gruppe europe
mit ihrem namen sogar probleme gehabt hat,
aber in der regel sind das die firmen
ihre schwierigkeiten haben.

lg tommy
 
man kann einen namen urheberrechtlich nicht schützen.

das ist nicht richtig.
man kann einen namen beim patentamt schützen lassen. kostenpunkt glaub ich um die 400 euro für einen deutschlandweiten schutz.

trete also lieber nicht als heino auf ;-)
 

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