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Birrkuta
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Hallo,
kann man als nicht GEMA Mitglied eine Gemafreie (aber zur Pressung natürlich durch die GEMA Freigegebene) CD Produktion sperren lassen? Sprich das eine legale Nachpressung nicht möglich ist.
Zur Vorgeschichte. Ein (vermeindlicher) Kumpel und ich haben eine CD Produziert. Er gab mir seine Produktion, an der er alleinige Urheber ist, das möchte ich nicht anfechten. Ich arrangierte jedoch dann einige Songs um, baute bei der Intro noch einen Prolog ein und fügte diverse Earcatcher ein. Sodaß ich letzten Endes mein geistiges Eigentum mit habe einfließen lassen. Dann ging das ganze Werk in eine dritte Hand, die fälschlicher Weise oder bewußt bei der CD Pressungsfreigabe meinen Namen als Urheber nicht angegeben hat. Soweit erstmal nicht schlimm.
Das folgende Probem besteht nun darin darin das wir uns verstritten haben, und mein Kumpel fest der Meinung ist er ist alleiniger Urheber der Musik. Die beiden anderen vermarkten jetzt meine Arbeit und ich bekomme kein Geld dafür. Verträge haben wir natürlich nicht gemacht.
Was mir erstmal bleibt ist Schadensbegrenzug. Ich würde gerne eine Nachpressung verhindern. Damit der Finanzielle Schaden nicht weiter wachsen kann.
Geht das überhaupt? Hat jemand damit Erfahrung?
Gruß
Peter
kann man als nicht GEMA Mitglied eine Gemafreie (aber zur Pressung natürlich durch die GEMA Freigegebene) CD Produktion sperren lassen? Sprich das eine legale Nachpressung nicht möglich ist.
Zur Vorgeschichte. Ein (vermeindlicher) Kumpel und ich haben eine CD Produziert. Er gab mir seine Produktion, an der er alleinige Urheber ist, das möchte ich nicht anfechten. Ich arrangierte jedoch dann einige Songs um, baute bei der Intro noch einen Prolog ein und fügte diverse Earcatcher ein. Sodaß ich letzten Endes mein geistiges Eigentum mit habe einfließen lassen. Dann ging das ganze Werk in eine dritte Hand, die fälschlicher Weise oder bewußt bei der CD Pressungsfreigabe meinen Namen als Urheber nicht angegeben hat. Soweit erstmal nicht schlimm.
Das folgende Probem besteht nun darin darin das wir uns verstritten haben, und mein Kumpel fest der Meinung ist er ist alleiniger Urheber der Musik. Die beiden anderen vermarkten jetzt meine Arbeit und ich bekomme kein Geld dafür. Verträge haben wir natürlich nicht gemacht.
Was mir erstmal bleibt ist Schadensbegrenzug. Ich würde gerne eine Nachpressung verhindern. Damit der Finanzielle Schaden nicht weiter wachsen kann.
Geht das überhaupt? Hat jemand damit Erfahrung?
Gruß
Peter