sampling und recht

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Ja ich weiß es gibt schon viele threads die in die richtung gehen aber aus den vorhandenen bin ich noch nicht wirklich schlau geworden.
Folgendes Problem:
Habe einen sehr heftigen schranztrack produziert in dem im zweiten drittel eine international bekannte gitarrenspur hineingefiltert wird.hab diese gitarrenspur aus dem originaltrack gesampled und nur noch n paar effecte drüber gelegt.ansonsten ist der komplette track mein eigenes werk.jetzt die frage:
mal angenommen ich finde einen publisher der den track releasen will (denn potential hat er auf jeden fall) in wie fern muss ich mich da rechtlich absichern bzw. eine lizenz einholen?denn es ist vorab zu sehen dass dieser track nicht großartig in den medien präsent sein wird sondern eher im untergrund(technopartys/clubkultur) für furore sorgen wird.
Thx im vorraus...
 
Hai Kollege,

Ich würd sorgen das die Spur nicht mehr all zu sehr dem Original gleicht. Grad in unserem Musikstil muss man sich da Gott sei dank keine allzu grossen Sorgen machen.
Viel wichtiger ist da schon die Originalität des gesamten Tracks an sich.
Du solltest vor allem schauen das dein Vertriebslabel nacher nicht angezeigt wird ;-)

Kann man in den Track mal reinhören?

Gruss aus der Schweiz und viel fette Kicks wünscht

Michele Angelo
 
mal angenommen ich finde einen publisher der den track releasen will (denn potential hat er auf jeden fall) in wie fern muss ich mich da rechtlich absichern bzw. eine lizenz einholen?

Da komme ich gleich zu...

Viel wichtiger ist da schon die Originalität des gesamten Tracks an sich. Du solltest vor allem schauen das dein Vertriebslabel nacher nicht angezeigt wird

Bla...meiner Meinung nach gefährliches, weil naives Halbwissen, das!!!

-----------------------

Ich zitiere:

Sampling
Es besteht ein weitverbreiteter Irrtum darüber, dass die Übernahme einer bestimmten Anzahl von Takten oder Sekunden aus einem vorbestehenden geschützten Musikwerk ohne Einwilligung der Inhaber der Urheberrechte an dem Musikwerk zulässig sei. Kriterien dafür, ob die Einwilligung der Rechtsinhaber erforderlich ist, sind die Erkennbarkeit der entnommenen Melodie sowie die Übernahme erkennbarer Begleitstimmen.

Wenn beispielsweise im Sampling-Verfahren eine vorbestehende Melodie, gleich ob gesungen oder instrumental interpretiert, dem neuen Musikwerk erkennbar zugrunde gelegt wird, ist in jedem Fall die Einwilligung der Inhaber der Urheberrechte an dem Musikwerk einzuholen. Das Sampling-Verfahren stellt insoweit lediglich eine technisch neue Form der musikalischen Bearbeitung gemäß §§ 23, 24 UrhG dar.

Wird als Klangquelle ein Tonträger oder Mitschnitt einer Rundfunksendung verwendet, sind die Zustimmung der berechtigten ausübenden Künstler, der Tonträgerhersteller oder der Sendeanstalt selbst dann einzuholen, wenn nur kleinste Klangteile (also unabhängig von der Erkennbarkeit der Melodie) verwendet werden.

6.2 Nutzung eines Werkteiles
Im Falle der fragmentarischen Verwendung von Musikwerken ist das Urheberpersönlichkeitsrecht zu beachten, das bei verlegten Werken von den Verlegern, bei Manuskriptwerken von den Urhebern selbst wahrgenommen wird.

Quelle: Gema - Thema Sampling
 
blabla trifft wohl eher auf deinen bürokratischen stil hin

dein kommentar lässt darauf schliessen das du eher orchestralen sound machst und nichts im entferntesten über die detroit szene bescheid weisst.

Solltest jurist werden, lol, dieter bohlen bräucht einen grins

Michele
 
@marcoman

Du kannst soviele Paragraphen zitieren, wie Du willst, in der Praxis sieht es halt vollkommen anders aus.

Es wäre bekloppt, zu versuchen, irgenwelche Samples zu klären. Das bekommt man niemals erlaubt und es interessiert auch niemanden, bis etwas wirklich erfolgreich ist und dann kann man sich immer noch einigen.
Und kommt mir nicht wieder mit irgendwelchen Millionenklagen aus USA, das ist weniger als Halbwissen.

Gruß, Globo
 
Mein "blablabla" sind auszüge aus den [g=119]Gema[/g]-Statuten, Du Pfeife ;-)

Dein Kommentar lässt darauf schließen, daß Du von Urheberrecht und den immer möglichen Rechtsproblemen für Künstler, die allzu unbedarft vor sich hin samplen, nicht im Entferntesten Bescheid weißt, mein Lieber.

Schon mal ne komplette Produktion einstampfen müssen plus Anwaltskosten usw.?

Naja, Verleger/Labels würden i.d.R. solche Spielchen eh nicht mitmachen...

marcoman
 
dein kommentar lässt darauf schliessen das du eher orchestralen sound machst und nichts im entferntesten über die detroit szene bescheid weisst.

Lol?! Kann ja nicht jeder so'n krasser Szene-Check0r sein wie du...

Jemand stellt 'ne Frage, und bekommt die wohl optimale Antwort auf die Frage (nämlich den zitierten Gesetzestext) und du machst ihn an? Komischer Vogel bis du mir ja :knock:

Manche Leute wissen halt wovon sie reden und andere nicht, aber wenn du zur zweiten Sorte gehörst und trotzdem aufmuckst, darfst auch nicht anfangen zu heulen wenn dich jemand drauf aufmerksam macht...

Najoa, wie auch immer Thnx @ Marco jedenfalls für das Zitat (insofern auch nicht "sein" bürokratischer Stil)

Greetz with Beatz, Daniel :hammer:
 
in der Praxis sieht es halt vollkommen anders aus.

Dann halt nicht, Ihr "Kenner"...das wird mir echt zu blöd...

Aber wenn der Threadsteller Probleme bekommt, darf er EUCH die Fresse polieren, okay? :-D
 
Was is denn hier los??
Ne bessere Antwort als schwarz auf weiß, hätte ich mir auch nicht vorstellen können. Auch wenn s euch nicht gefällt so sieht nunmal aus.
 
Wo is das Problem?

Du gehst hin zu ´nem Label und sachst "Hey Jungens, ich hab hier ´nen netten Track gebaut, der allerdings ein recht bekanntes Sample beinhaltet. Hört doch einfach mal rein".
Der A&R wird dann schon entscheiden, ob er es für lohnenswert hält, das Sample zu clearen oder ob er das Risiko eingehen will, den Track einfach so rauszuhauen.

Falls letzteres der Fall ist, solltest du dich aber unbedingt vertraglich absichern. Z.B. mit einem Zusatz im Bandübernahme-Vertrag o.ä.

Also so würd ich das zumindest machen.
 
Hi,

ich will hier auch nochmal meinen Senf dazugeben:

Es handelt sich hier um eine rechtliche Frage: Was darf ich, muss ich eine Lizenz einholen oder nicht? Ich glaube, dann wird auch eine rechtliche Antwort gewünscht und nicht irgendein Praxis-Tip aus dem Untergrund nach dem Motto: Kümmer dich nicht um rechtliches, wird schon alles glatt gehen.

In RECHTLICHER Hinsicht hat Marcoman ja schon völlig richtig zitiert: Es kommt drauf an, ob Dein Sample erkennbar ist. Denn dann verletzt eine Übernahme in Dein eigenes Stück das bestehende Urheberrecht. Wenn Du sagst, du übernimmst ein ganzes Solo in Dein Stück, spricht das erstmal für Erkennbarkeit und die Notwendigkeit, eine Lizenz einzuholen.

In TATSÄCHLICHER Hinsicht fragt sich natürlich, wen´s interessiert, wenn sowieso nichts Kommerzielles läuft.

Diese beiden Fragen sollte man aber auseinanderhalten.

Gruß Rainer
 
mannmannmann
@micheleangelo
ich wüsste nicht, dass es für schranz und techno eigene gesetze gibt.
als musiker muss man sich halt leider mit bürokratie auseinandersetzen, oder aufs sampeln verzichten, das ist nicht auf marcomans mist gewachsen.
sogar wenn der urheber von einer klage absieht, kommen da auf künstler und/oder label ganz schön kosten zu.
ob dich das persönlich kratzt, ist deine sache, aber stifte hier bitte nicht leute an, die es nicht besser wissen und sich dann ärger einhandeln.
und dann noch rumpampen :-x
 
hoi,

lest nochmal das posting, er betitelt mich als idioten und nicht umgekehrt. von wegen naives halbwissen. ich zeichne das nächste mal auch wenn jemand fragt was ein synth ist die schaltpläne der access virus inkl. schaltkreise, lol

wenn ich ne spur eins zu eins übernehme muss ich mich nicht wundern wenn ich ärger bekomme. wenn jemand so blöd ist kann ich dann auch nix dafür, doch wetten das Herr Schranzmeister nicht so blöd ist? Kann er gar nicht wenn er so Sound macht.

Aber mal im ernst. Wenn ihr alles selbst machen wollt geht hin und nehmt JEDES sample per mikro auf. ohne ausnahme. wenn nicht soll mir jemand nicht sagen er hätts nicht geklaut.

Ich besitz auch ein Büro ohne das ich mein Zeugs nicht erledigen könnt. In erster Linie bin ich jedoch Musiker und bin daran interessiert neues zu erschaffen. doch ich erfinde nicht das rad neu.

Michele
 
@marcomanoman

In RECHTLICHER Hinsicht hat Marcoman ja schon völlig richtig zitiert: Es kommt drauf an, ob Dein Sample erkennbar ist. Denn dann verletzt eine Übernahme in Dein eigenes Stück das bestehende Urheberrecht. Wenn Du sagst, du übernimmst ein ganzes Solo in Dein Stück, spricht das erstmal für Erkennbarkeit und die Notwendigkeit, eine Lizenz einzuholen.

das hätt genügt :-D
 
Alternatives Vorgehen zu Deinem Monolog:

Augen schließen, tief Luft holen...und im Moment der Stille vielleicht mal etwas Selbstkritik zulassen...

Laß es uns dabei belassen, bitte.

:-? marcoman
 
micheleangelo schrieb:

Ich würd sorgen das die Spur nicht mehr all zu sehr dem Original gleicht. Grad in unserem Musikstil muss man sich da Gott sei dank keine allzu grossen Sorgen machen.
Viel wichtiger ist da schon die Originalität des gesamten Tracks an sich.

Bitte fühle Dich nun nicht ans Bein gepisst, aber wer das liest, könnte sich wirklich in trügerischer Sicherheit wiegen, und irgendwann kommt das böse Erwachen.

Natürlich ist das in 99,999% aller Fälle nicht zu erwarten, aber was ist, wenn es wirklich passiert?

Marcoman hatte bereits einmal geschrieben, dass er das Pech hatte, die 0,001% zu erwischen. Dann kannst du doch sicher seine Reaktion verstehen, oder?

Marcoman hat dich übrigens nicht als Idioten betitelt, sondern als Pfeife :-D Nee, im Ernst, Du hast doch angefangen, dich über ihn lustig zu machen.

@ marcoman und micheleangelo:
Entspannt Euch am besten beide, und dann erzählt marcoman nochmal, was bei Missachtung von Urheberrechten passieren kann....
Gruß Rainer
 
Wow bin grad erst von der arbeit gekommen und mit soner resonanz hatte ich gar nicht gerechnet.erstmal thx an alle dafür....
Zu der frage ob das sample erkennbar ist:
Ja voll und ganz.bis auf n paar delay/reverb/hochpass [g=43]filter[/g] effckte habbich da nicht viel dran geändert weil dass grad den reiz des tracks ausmacht ;-)
ansonsten fass ich mal das zusammen was ich aus euren antworten heraus gefiltert hab:
theoretisch müsste ich mir vom vertrieb der band ne lizenz besorgen.
Kräht aber kein hahn nach wenn ichs nicht mach weil der kommerzielle erfolg sowieso ausbleiben wird (die viva und dsdss generation hat halt keinen geschmack :)).ausser ich hab son pech und bin einer von den 0,00001 % denen se ans bein pissen.
ist das soweit richtig??
falls ja werd ich die nächsten tage ma n paar demos an meine lieblings labels verschicken...
(herr wittekind ziehen se sich schon mal warm an ;-) )

PS: an michelangelo:
Geil hier ma noch son schranzopfer zu finden :-D
gib mir ma deine e-mail adresse werd dir dann ma n paar auszüge aus dem track schicken

ansonsten keep on beepin´ and schranz up your life!!!!!! :-D :-D :-D :-D :-D
 
Marcoman hatte bereits einmal geschrieben, dass er das Pech hatte, die 0,001% zu erwischen. Dann kannst du doch sicher seine Reaktion verstehen, oder?

Ich war nicht selber betroffen, aber ein guter Bekannter von mir. Der musste seine Auflage einstampfen, bzw. durfte diese nicht mehr vertrieben werden. Zusätzlich die nicht unerheblichen Anwaltskosten.

Auch prominentere Beispiele gibts, z.B Kinderzimmer Productions (Golden Brown/Stranglers oder Kraftwerk vs. Athur Baker (Trans Europa Express vs. Planet Rock)

Anbei noch ein paar Infos:

US-Gericht verbietet «wildes Sampling»

US-Gericht verbietet Sound-Sampling

Berliner Kammergericht: Sampling kann als Vervielfältigung des gesampelten Stücks gewertet werden

Sampling ist lizenzpflichtig

Sampling verletzt Urheber- und Leistungsschutzrecht

DO YOU WANT MORE?

theoretisch müsste ich mir vom vertrieb der band ne lizenz besorgen. Kräht aber kein hahn nach wenn ichs nicht mach weil der kommerzielle erfolg sowieso ausbleiben wird

Ja, soweit prinzipiell richtig, es ist zwar relativ unwahrscheinlich, daß Du Ärger bekommst, aber nicht unmöglich. Ein gewisses Roulettspiel ist es aber schon (siehe z.B. jüngste amerikanische Rechtssprechung).

Mancheiner mag meine Hinweise dazu als paranoid bewerten, aber da wie erwähnt in meinem Bekanntenkreis ein ähnlich gelagerter Fall vorlag (wenn auch anderes Genre) und ein, zwei Threadbeantworter hier den fälschlichen Eindruck erweckten "das das alles kein Thema sei", wollte ich auf die möglichen Risiken hinweisen.

Entscheiden mußt Du, bzw. Dein Verleger oder Label...bei dem von Dir skizzierten Beispiel (komplettes Gitarrensolo) wird sich kam ein Verleger oder Label auf ein solch riskantes Spiel einlassen...

Mach, wie Du meinst...

grüße

ein entspannter Marcoman :-D
 
Hi.

[Meldung aus donnkieschott-land]

/*Präambel: Die folgenden Überlegungen befürworten keinen Rechtsbruch, sie geben keine durch Gerichtsentscheide befestigte Gesetzeslage wieder und sie sind die rein private Auffassung des Verfassers.*/

Das 'Zitieren' ist eine gängige Verfahrensweise im wissenschaftlichen Literaturbetrieb. Dabei hat sich (neben der manifesten Gesetzeslage) auch eine Tradition entwickelt, die ziemlich genau regelt, was von der WissenschaftsCommunity geduldet wird und was nicht. Dieses 'Gewohnheitsrecht' hat für der Übertreter desselben eine weitaus schlimmere Auswirkung als das geschriebene Gesetz - wer sich gegen die Tradition des 'anständigen' Zitierens vergeht, wird von der Community gemieden und damit in der Regel wirtschaftlich vernichtet (in krassen Fällen).
Wäre nicht auch eine solche 'Selbstverpflichtung' der Kulturschaffenden ein lohnendes Ziel? Warum sollte einzig und allein der (Rechts)Staat über anständiges Verhalten wachen und nicht diejenigen, die ein primäres, existenzielles Interesse daran haben?
Wäre doch mal 'n Ding, so einen Text "Der Gute Ton des musikalischen Zitierens' zu entwerfen und als Selbstverpflichtungsvertrag zu formulieren. Wäre dann so 'ne Art TÜV-Prüfsigel für rechtschaffende Musiker.

[/Meldung aus donnkieschott-land]

Gruss
Andreas
 
Hi.

Eine englischsprachiges TÜV-Sigel habe ich gefunden:

Free Art License

Gruss
Andreas

P.S Interessante site. z. B. auch: Stolen Ideas (auf Deutsch)
 

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