samples frei unter 2 sec

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Gel Mitglieder 8787

Guest
Hi ich habe auch da mal was gehört.
Wie ist es wenn ich einen House Mix mache und von einem Funklied die Stimme nehme. Aber nur ca. 2 sec
Muss ich das dann anmelden, oder kann ich es einfach machen?
Gibt es da regel, oder muss alles vorher mt dem Verlag abgestimmt werden?
Besten Dank
Gruß
Purple
 
Hi,

wenn du das Sample durch frickeln und FX so veränderst, dass man es nicht wiedererkennt wird es "sozusagen" dein geistiges Eigentum...solange es aber noch möglich ist den Urheber zu erkennen, was gerade bei Stimmen meistens der Fall ist benötigst du die Rechte daran...(glaub ich jedenfalls)


Gruß

tkay
 
Moin,
jegliche Art von "klauen" aus anderen Songs ist nicht erlaubt, in den meißten Fällen ist es aber nicht mehr nachvollziebar, was nun unter das Urheberschutzgesetz fällt, und was nicht.
Nimmst du z.B. eine prägnante 4/4 Loop aus einer anderen Produktion und setzt die in deinen Song ein, dann ist/kann es eindeutig hörbar sein. Ein [g=149]Snare[/g] Schlag oder ein Effekt hingegen ist nicht unbedingt hörbar bzw. nachvollziehbar.
Sollte es zu Lable oder Major Deal kommen, dann mußt du auf jeden Fall angeben, das das Sample nicht von dir ist, sonst bekommst du arge Probleme. Produzierst du hingegen nur so aus Spaß, interessiert es wohl keinen. Schwierig ist es wie gesagt immer dann, wenn DU eine Gewinn aus einer fremden Produkion erzielst.
 
schau mal im archiv....
Die länge des samples ist IMMER völlig unerheblich, es kommt lediglich auf die charakteristische beschaffenheit und den wiedererkennungswert des samples an, und auf der 100%ig sicheren seite bist du somit (bei einem nicht geclearten sample) nie!

edit: popsta war schon schneller und er hat insofern natürlich recht, dass es bei einer produktion, die dein umfeld letztlich nicht wirklich verlässt (insbesondere nicht auf kommerziellem wege) ,keinen jucken dürfte...
 

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