
Lacunaflow
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Wo ist mein Baldrian?
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Hat sich jetzt sowieso schon erledigt, wir nehmen einfach eine andere.
Hi,
aus eigener Erfahrung kann ich sagen:
solange kein Vertrag mit der Sängerin ausgemacht wurde, wo festgesetzt wurde, wieviel Prozent von den verkauften Exemplaren an die Sängerin geht, wird die GVL auch keine Ausschüttung an die Sängerin tätigen, sondern nur einen Mindestbetrag, welcher momentan bei 80 euro im Jahr liegt entrichten.
Es gibt eine Mischung aus diesen beiden, du kannst z.B. sagen im Vertrag, dass die Sängerin erst ab einer verkauften Stückzahl von beispielsweise 500 Stück 5 Prozent der verkauften Cds bekommt.
sonst wird der Studiomusiker auch nur als "Job" mit einer Einmalzahlung abgespeißt.
Wenn die Sängerin jedoch z.B. ein Solo selber eingesungen hat, ohne Vorgaben des Komponisten, sieht die Sache aber auch genauso aus, denn solange der Komponist des Stückes keinen Vertrag aufsetzt bekommt die Sängerin trotzdem, obwohl sie alles selber eingesungen hat, der Text aber vorgegeben war, keinen Cent von der GVL ohne Vertrag, indem festgelegt wurde, dass die sängerin nachteilig für verkaufte Cds etwas bekommt.
Das ist alles falsch!
Lg Hitman
Du bist eingebildet. Und obendrein unverschämt.
Ich würde Dir eins aufs Auge geben - und das nicht nur virtuell -. wenn Du mir meine Leistung verneinen würdest, sei sie auch noch so klein
Alter....gleich rockt´s....was ist das für ein Brückenpenner...gibts das? Ein Ar***loch ohne gleichen!!!
Ich fürchte, du hast das Konzept immer noch nicht verstanden; dir wird nix weggenommen...
Nee, es ist eher unverschämt für eine einmalige Leistung einen Pauschalpreis zu verlangen und dann auch noch am Umsatz mitverdienen zu wollen. Dafür sollte man dann schon bischen mehr als die 5% leisten am Gesamtwerk.
Hier geht's auch nicht ums Geld sondern ums Prinzip