dass man den Titel trotzdem auf ne CD-R brennt und der GVL zuschickt (erst recht wenn das Teil im Radio laufen soll).
Und was soll die GVL damit?
Ebenso hat sie (meiner Meinung nach!) für ihr einmaliges Einsingen keinerlei GVL-Ausschüttungen "verdient".
Doch und nochmal, Du bezahlst die GVL nicht!
Nö! Aber genau deswegen macht es zuweilen Sinn manche Tracks NICHT bei der GEMA zu melden, dann darf sie auch keiner nachsingen (und wenn doch dann wird's teuer *g*).
Unfug!
Wieso soll die Sängerin am Erfolg teilhaben, wenn ihr Gesang nur 5% des ganzen Projektes ausmacht?
Blödsinn, meine Güte lies Dir doch mal bei der GVL Sinn und Zweck der Einrichtung durch bevor Du solchen Blödsinn verzapfst! Die Sängerin verdient nicht mit, sie bekommt eine EINMALIGE Vergütung von der GVL, Geld das Deine Produktion nicht eingespielt hat!
Weil der Gesang nun einmal in Wirklichkeit deutlich mehr als die halbe Miete ist, wenn es darum geht, ob ein Lied ankommt oder nicht.
Auch das nicht, es geht um die Leistungsschutzrechte! Wer nicht weiß was das ist sollte nicht mit diskutieren. Es hat nichts damit zu tun wie viel Anteil der Gesang ist noch was der Sänger bekommt. Es wird jedes Jahr von der GVLein Schlüssel berechnet und abhängig von diesem und dem an den Musik gezahlten Honorar bekommt er von der GVL (und nicht von GEMA, Plattenfirma oder Produzent) eine einmalige Auszahlung.
Und hier noch mal für alle die es imemr noch nicht geschafft haben
www.gvl.de in ihren BRowser einzutippen und ca eine DinA4 Seite durchzulesen:
"Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Ihre Träger sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V..
Ausübende Künstler sind Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten. Tonträgerhersteller sind Schallplatten- bzw. CD-Firmen und sonstige Tonträger-Produzenten mit eigenem Label.
Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsansprüche
gegen Hörfunk- und Fernsehsender für die Verwendung erschienener Tonträger in ihren Programmen,
gegen Kabelbetreiber für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ins Kabelnetz,
gegen Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen,
gegen die Hersteller von Aufnahmegeräten und Leermedien für die private Überspielung von Tonträgern und Videokassetten sowie von Radio- und Fernsehsendungen,
gegen die Videotheken für die Vermietung von Bildtonträgern und Tonträgern (Vermieterlaubnis durch den Hersteller vorausgesetzt),
gegen die öffentliche Hand für den Verleih von Tonträgern und Bildtonträgern in öffentlichen Bibliotheken,
gegen die Schulbuchverleger für die Aufnahme von Titeln aus erschienenen Tonträgern in Sammlungen für den Schul- und Unterrichtsgebrauch
und in anderen Fällen der Zweitverwertung von künstlerischen Darbietungen und erschienenen Tonträgern.
Den Tonträgern stehen bei der GVL Musikvideos gleich.
Bei der öffentlichen Wiedergabe führt die GEMA (die urheberrechtliche Vertretung der Komponisten, Texter und Musikverlage) das Inkasso für die GVL mit durch. Bei der privaten Überspielung tritt gegenüber der Industrie die ZPÜ als Zusammenschluss aller urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften auf. Kabelrechte, Vermietung und Verleih werden von der GVL im Verbund mit anderen Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.
Die Verteilung der eingezogenen Vergütungen an die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller obliegt der GVL. Die Verteilungsgrundsätze sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt, die Verteilungspläne im einzelnen werden jährlich vom Beirat beschlossen. Bis zu 5 % des jährlichen Verteilungsvolumens stehen für kulturelle Förderungsmaßnahmen und soziale Zwecke nach den vom Beirat verabschiedeten Richtlinien zur Verfügung.
Geschäftsführer der GVL sind Dr. T. Gerlach und G. Evers."