Sängerin muss wegen GVL genannt werden?!

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Chama

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Hallo,

eine Sängerin bietet ihren Gesang für Musiker an und schreibt dies auf ihrer Homepage:

"Bei kommerzieller Verwendung verpflichtet sich der Auftraggeber zur
Nennung der Sängerin zwecks GVL Abrechnung. Dadurch entstehen dem
Auftraggeber keinerlei Kosten!"

Ist das so üblich? Ich dachte immer mit der einmaligen Pauschalzahlung wäre das erledigt und die "externe" Sängerin muss nirgends erwähnt werden. Schließlich singt sie ja nur einen vorgegebenen Text und tritt nirgends mit live auf usw.
 
Ist das so üblich?
Weiß ich nicht, jedefalls ist es aber nichts Unanständiges.

Ich dachte immer mit der einmaligen Pauschalzahlung wäre das erledigt und die "externe" Sängerin muss nirgends erwähnt werden.
Das betrifft die Vergütung, d.h. das Vertragsverhältnis mit dem Produzenten (es sei denn, eine Gewinnbeteiligung wäre vereinbart). Die GVL zieht (via GEMA) im Auftrag der ausübenden Künstler Geld für Zweitverwertung (z.B. Sendung, öffentliche Aufführung) von TONTRÄGERN ein.

Schließlich singt sie ja nur einen vorgegebenen Text und tritt nirgends mit live auf usw.
Sie interpretiert den vorgegebenen Text (das ist eine künstlerische Leistung), damit erwirbt sie ein Leistungsschutzrecht. Für den Auftritt bekommt sie von der GVL nichts, das ist ja kein Tonträger.

Schau mal in die GVL-FAQ, zweiter Absatz (Voraussetzungen): https://www.gvl.de/gvl-kuenstler-hilfe.htm
 
Es kann doch aber nicht sein, dass die Sängerin an späteren Verwertungen in irgendeiner Form mitverdient?

Verstehe den Sinn der GVL-Meldung irgendwie nicht.
 
Dann zahl ihr halt entsprechend mehr, um mit der Einmalzahlung alle auch nur irgendwie denkbaren späteren Verwertungen abzudecken. Ein Belegexemplar ist billiger ;)
 
Es kann doch aber nicht sein, dass die Sängerin an späteren Verwertungen in irgendeiner Form mitverdient?

ich denke es kommt drauf an ob ein vertrag geschlossen wird oder nicht... bei KE$HA zum beispiel war es auch so einfall.. Sie hat die Hook für nen FloRida track gesungen und hat nicht einen Cent dafür gesehen...
 
Das ganze könnte über eine Künstlerquittung geregelt werden. Ob sie da mitmacht, ist aber wieder ein anderes Thema.
 
dass man den Titel trotzdem auf ne CD-R brennt und der GVL zuschickt (erst recht wenn das Teil im Radio laufen soll).

Und was soll die GVL damit?

Ebenso hat sie (meiner Meinung nach!) für ihr einmaliges Einsingen keinerlei GVL-Ausschüttungen "verdient".

Doch und nochmal, Du bezahlst die GVL nicht!

Nö! Aber genau deswegen macht es zuweilen Sinn manche Tracks NICHT bei der GEMA zu melden, dann darf sie auch keiner nachsingen (und wenn doch dann wird's teuer *g*).

Unfug!

Wieso soll die Sängerin am Erfolg teilhaben, wenn ihr Gesang nur 5% des ganzen Projektes ausmacht?
Blödsinn, meine Güte lies Dir doch mal bei der GVL Sinn und Zweck der Einrichtung durch bevor Du solchen Blödsinn verzapfst! Die Sängerin verdient nicht mit, sie bekommt eine EINMALIGE Vergütung von der GVL, Geld das Deine Produktion nicht eingespielt hat!

Weil der Gesang nun einmal in Wirklichkeit deutlich mehr als die halbe Miete ist, wenn es darum geht, ob ein Lied ankommt oder nicht.
Auch das nicht, es geht um die Leistungsschutzrechte! Wer nicht weiß was das ist sollte nicht mit diskutieren. Es hat nichts damit zu tun wie viel Anteil der Gesang ist noch was der Sänger bekommt. Es wird jedes Jahr von der GVLein Schlüssel berechnet und abhängig von diesem und dem an den Musik gezahlten Honorar bekommt er von der GVL (und nicht von GEMA, Plattenfirma oder Produzent) eine einmalige Auszahlung.

Und hier noch mal für alle die es imemr noch nicht geschafft haben www.gvl.de in ihren BRowser einzutippen und ca eine DinA4 Seite durchzulesen:

"Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Ihre Träger sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V..

Ausübende Künstler sind Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten. Tonträgerhersteller sind Schallplatten- bzw. CD-Firmen und sonstige Tonträger-Produzenten mit eigenem Label.

Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsansprüche
gegen Hörfunk- und Fernsehsender für die Verwendung erschienener Tonträger in ihren Programmen,
gegen Kabelbetreiber für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ins Kabelnetz,
gegen Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen,
gegen die Hersteller von Aufnahmegeräten und Leermedien für die private Überspielung von Tonträgern und Videokassetten sowie von Radio- und Fernsehsendungen,
gegen die Videotheken für die Vermietung von Bildtonträgern und Tonträgern (Vermieterlaubnis durch den Hersteller vorausgesetzt),
gegen die öffentliche Hand für den Verleih von Tonträgern und Bildtonträgern in öffentlichen Bibliotheken,
gegen die Schulbuchverleger für die Aufnahme von Titeln aus erschienenen Tonträgern in Sammlungen für den Schul- und Unterrichtsgebrauch
und in anderen Fällen der Zweitverwertung von künstlerischen Darbietungen und erschienenen Tonträgern.


Den Tonträgern stehen bei der GVL Musikvideos gleich.
Bei der öffentlichen Wiedergabe führt die GEMA (die urheberrechtliche Vertretung der Komponisten, Texter und Musikverlage) das Inkasso für die GVL mit durch. Bei der privaten Überspielung tritt gegenüber der Industrie die ZPÜ als Zusammenschluss aller urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften auf. Kabelrechte, Vermietung und Verleih werden von der GVL im Verbund mit anderen Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.

Die Verteilung der eingezogenen Vergütungen an die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller obliegt der GVL. Die Verteilungsgrundsätze sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt, die Verteilungspläne im einzelnen werden jährlich vom Beirat beschlossen. Bis zu 5 % des jährlichen Verteilungsvolumens stehen für kulturelle Förderungsmaßnahmen und soziale Zwecke nach den vom Beirat verabschiedeten Richtlinien zur Verfügung.

Geschäftsführer der GVL sind Dr. T. Gerlach und G. Evers."
 
Seit 2010 erfolgt die Abrechnung über die [g=314]GVL[/g] nur und an diejenigen, die sich auf ARTSYS (Siehe Seiten www.[g=314]gvl[/g].de) registriert haben und ihre Mitwirkung an Aufnahmen in die dortige Datenbank eintragen. Dies gilt auch für ALLE zurückliegende Mitwirkungen!!!

Grüße

Maik
 
Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun, Leute informiert euch doch mal! IHR als Auftraggeber müsst weder die GVL zahlen noch wird das was der ausübende Musiker von der GVL bekommt euch abgezogen. Außerdem kommt eine Ausschüttung nur dann zustande wenn die Produktion auf CD veröffentlicht wird. Da stehen ja eh alle Musiker drauf und die Kopie des Booklets reicht der Auftragsmusiker bei der GVL ein. Die GVL bezieht ihre Einnahmen aus Airplayabgaben etc. Damit habt ihr gar nichts zu tun. Es sind KEIN Lizenzzahlungen.

Naja auf CD wird der Titel nicht rausgebracht, wohl aber als digitaler Download. Das schließt natürlich aber nicht aus, dass man den Titel trotzdem auf ne CD-R brennt und der GVL zuschickt (erst recht wenn das Teil im Radio laufen soll).

Mir geht es nur darum, dass die Sängerin nur einen simplen "Job" ausführt und eben nirgends (weder GEMA, noch GVL, noch bei den Credits) auftauchen soll.

Ebenso hat sie (meiner Meinung nach!) für ihr einmaliges Einsingen keinerlei GVL-Ausschüttungen "verdient".
 
Ebenso hat sie (meiner Meinung nach!) für ihr einmaliges Einsingen keinerlei GVL-Ausschüttungen "verdient".

Aber nach Deiner Meinung fragt weder die Sängerin noch die GVL.
Hart aber gerecht. :)

Grüße
Markus
 
Das wird jetzt genau so eine Sache wie dein letzter Gema/Interpreten-Thread, oder?

Nö! :) Aber genau deswegen macht es zuweilen Sinn manche Tracks NICHT bei der GEMA zu melden, dann darf sie auch keiner nachsingen (und wenn doch dann wird's teuer *g*).

Aber nach Deiner Meinung fragt weder die Sängerin noch die GVL.
Hart aber gerecht. :)

Na gerecht ist da gar nichts dran. Wieso soll die Sängerin am Erfolg teilhaben, wenn ihr Gesang nur 5% des ganzen Projektes ausmacht?

Hat sich jetzt sowieso schon erledigt, wir nehmen einfach eine andere.
 
Na gerecht ist da gar nichts dran.
Unsinn!

Wieso soll die Sängerin am Erfolg teilhaben, wenn ihr Gesang nur 5% des ganzen Projektes ausmacht?
Weil der Gesang nun einmal in Wirklichkeit deutlich mehr als die halbe Miete ist, wenn es darum geht, ob ein Lied ankommt oder nicht.

Wie schon Survivor seinerzeit sangen: "It's the singer, not the song".

Ich finde die Einstellung, jemandem die Anerkennung für seine Leistung zu verweigern, sehr fragwürdig bzw. verwerflich.

Aber vielleicht bin ich auch zu naiv. Ich glaube noch an Gerechtigkeit.

Schöne Grüße,
Steffen
 
Na gerecht ist da gar nichts dran.
Unsinn!

Wieso soll die Sängerin am Erfolg teilhaben, wenn ihr Gesang nur 5% des ganzen Projektes ausmacht?
Weil der Gesang nun einmal in Wirklichkeit deutlich mehr als die halbe Miete ist, wenn es darum geht, ob ein Lied ankommt oder nicht.

Wie schon Survivor seinerzeit sangen: "It's the singer, not the song".

Ich finde die Einstellung, jemandem die Anerkennung für seine Leistung zu verweigern, sehr fragwürdig bzw. verwerflich.

Aber vielleicht bin ich auch zu naiv. Ich glaube noch an Gerechtigkeit.

Schöne Grüße,
Steffen

nee,Stoman ist schon richtig so was deine Einstellung angeht.

Mit Chama sollte man sich besser nicht einlassen.

Als Geschäftsmann muss man zwar etwas Schw...n sein,aber Chama ist da doch mehr ein Möchtegern und Träumer.
Chama Du willst nicht das man Dich übers Ohr haut oder sonst wie bescheisst,also verhalte Dich anderen die mit Dir zusammen arbeiten ebenso.

Du bist noch jemand der einen Text bekommt,Du diesen etwas veränderst,es als deinen ansiehst und dieser text jetzt den kompletten Song ausmacht.
Naja,jeder hat so seine Ansichten.
 
Ich finde die Einstellung, jemandem die Anerkennung für seine Leistung zu verweigern, sehr fragwürdig bzw. verwerflich.

+1

Aber vielleicht bin ich auch zu naiv. Ich glaube noch an Gerechtigkeit.

Wenn das so wäre, wärst Du nicht allein ;)

Clemens
 
Hi,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen:

solange kein Vertrag mit der Sängerin ausgemacht wurde, wo festgesetzt wurde, wieviel Prozent von den verkauften Exemplaren an die Sängerin geht, wird die GVL auch keine Ausschüttung an die Sängerin tätigen, sondern nur einen Mindestbetrag, welcher momentan bei 80 euro im Jahr liegt entrichten.

Es gibt eine Mischung aus diesen beiden, du kannst z.B. sagen im Vertrag, dass die Sängerin erst ab einer verkauften Stückzahl von beispielsweise 500 Stück 5 Prozent der verkauften Cds bekommt.
sonst wird der Studiomusiker auch nur als "Job" mit einer Einmalzahlung abgespeißt.

Wenn die Sängerin jedoch z.B. ein Solo selber eingesungen hat, ohne Vorgaben des Komponisten, sieht die Sache aber auch genauso aus, denn solange der Komponist des Stückes keinen Vertrag aufsetzt bekommt die Sängerin trotzdem, obwohl sie alles selber eingesungen hat, der Text aber vorgegeben war, keinen Cent von der GVL ohne Vertrag, indem festgelegt wurde, dass die sängerin nachteilig für verkaufte Cds etwas bekommt.
Lg Hitman
 
bitte berichtigt mich bitte, es interessiert mich schon ein wenig.
Die Verträge zwischen der Band und dem Musiker müssen doch gegeben sein oder?
 
Immer wenn Chama eine Frage stellt und die Antworten ihm wegen irgenwelchen kruden Vorstellungen nicht passen, kommt ein unterhaltsamer Olaf heraus. :D

Vor dem Eingehen von Verträgen mit Chama sollten Sie auch die unmöglichen Risiken und Nebenwirkungen genauestens einkalkulieren.
 
Immer wenn Chama eine Frage stellt und die Antworten ihm wegen irgenwelchen kruden Vorstellungen nicht passen, kommt ein unterhaltsamer Olaf heraus. :D

:)

Vor dem Eingehen von Verträgen mit Chama sollten Sie auch die unmöglichen Risiken und Nebenwirkungen genauestens einkalkulieren.

Nee, man sollte nur nicht zuviele Ansprüche als "kleines Rad" erheben, sonst wird Hitproduzent Chama sauer! :)
 
Nee, man sollte nur nicht zuviele Ansprüche als "kleines Rad" erheben, sonst wird Hitproduzent Chama sauer
Du bist eingebildet.
Und obendrein unverschämt.
Eine Leistun f von 5 % ist 5% - und nicht NICHTS. Und schon garnicht ist 5% gleich NULL, weil Du, Chama, das gerne so hättest.
Wohl aber ist das, was Du hier verzapfst, seinem Werte nach stark gegen NULL gehend.

Ich würde Dir eins aufs Auge geben - und das nicht nur virtuell -. wenn Du mir meine Leistung verneinen würdest, sei sie auch noch so klein - und ich würde mir betrogen vorkommen, was dann wieder entsprechende Aktionen in Deine Richtung auslösen würde.

Am Ende würde der Spass dann für Dich teurer als irgendwelche 5%..... :D
 
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