Release für Facebook/Instagram freigeben

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Hi zusammen,

ich habe gerade erstmals ein Release eingestellt und man beim Distributor auch anwählen, dass der Song zu FB und Instagram kommt, ich glaube so, dass Leute einen Ausschnitt des Songs in ihren Stories usw. verwenden können.

Ich bin darüber gestolpert, dass dort darauf hingewiesen wird, dass keine Musik mit nicht exklusiven Samples verwendet werden darf. Wenn ich dies sehr eng fasse, dann dürfte dort ja fast gar keine Musik veröffentlicht sein, da ja jede gesamplete Kick von Cubase genau genommen nicht exklusiv ist ;-) Ihr versteht, worauf ich hinaus möchte.

Hat jemand Hintergrundwissen hierzu?

BG
Jabir
 
Ich bin darüber gestolpert, dass dort darauf hingewiesen wird, dass keine Musik mit nicht exklusiven Samples verwendet werden darf.
Poste doch mal bitte die genaue Verlautbarung. Danke.
 
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Das ist in der Tat merkwürdig, da ja die allermeisten Musiker, die royalty free Libraries nutzen, also wo die Nutzungsrecht klar geregelt sind, in der Regel keine exklusiven Rechte an den Samples haben. Gut selbst produzierte Beats darf man ja hochladen, aber es gibt keine selbst produzierten Beats ohne Samples, da jede Kick, jede Snare ein non exclusive oder vielleicht auch mal exclusive Sample ist, aber ein Sample eben.

Vielleicht verstehen ich die Ausführungen auch nicht, bin gespannt auf weitere Ausführungen.
 
Klar, die wollen sich damit, im Falle eines Falles, rechtlich nur absichern. Dann sind die fein raus und der Künstler muss vor Gericht oder in den Knast. ;)
Einfach machen. Keinen Kopf machen. Keine Panik.
Den mitgelieferten DAW Content darf jeder frei verwenden in seinen Produktionen.
 
Ich denke mal die beziehen sich auf das Sampling von Songphrasen anderer Urheber, wie man es manchmal im Hip Hop macht.
One Shots und gekaufte Libraries dürfen kein Problem sein und wäre rechtlich nicht haltbar.
 
Ich denke mal die beziehen sich auf das Sampling von Songphrasen anderer Urheber, wie man es manchmal im Hip Hop macht.
One Shots und gekaufte Libraries dürfen kein Problem sein und wäre rechtlich nicht haltbar.
Pragmatisch gesehen muss es so sein, denn sonst könnte niemand einen Songfetzen seiner Elaborate posten. Allerdings ist das völlig schwachsinnig formuliert. Die haben doch sicher Legionen von Juristen, die das können sollten, vermutlich ist es Masche mit Nebelkerze, um im Bedarfsfall rechtlich reinballern zu können. Denn nichts kostet weniger als eine klare Rechtslage
 
Ich denke mal die beziehen sich auf das Sampling von Songphrasen anderer Urheber, wie man es manchmal im Hip Hop macht.
One Shots und gekaufte Libraries dürfen kein Problem sein und wäre rechtlich nicht haltbar.
Pragmatisch gesehen muss es so sein, denn sonst könnte niemand einen Songfetzen seiner Elaborate posten. Allerdings ist das völlig schwachsinnig formuliert. Die haben doch sicher Legionen von Juristen, die das können sollten, vermutlich ist es Masche mit Nebelkerze, um im Bedarfsfall rechtlich reinballern zu können. Denn nichts kostet weniger als eine klare Rechtslage

Ich muss dazu sagen, dass der Passus mir bei Recordjet angezeigt wurde, also vom Distri und nicht direkt von Facebook oder Insta. Wobei die es ja auch irgendwoher haben müssen.
 
Ich denke mal die beziehen sich auf das Sampling von Songphrasen anderer Urheber, wie man es manchmal im Hip Hop macht.
One Shots und gekaufte Libraries dürfen kein Problem sein und wäre rechtlich nicht haltbar.
Pragmatisch gesehen muss es so sein, denn sonst könnte niemand einen Songfetzen seiner Elaborate posten. Allerdings ist das völlig schwachsinnig formuliert. Die haben doch sicher Legionen von Juristen, die das können sollten, vermutlich ist es Masche mit Nebelkerze, um im Bedarfsfall rechtlich reinballern zu können. Denn nichts kostet weniger als eine klare Rechtslage

Ich muss dazu sagen, dass der Passus mir bei Recordjet angezeigt wurde, also vom Distri und nicht direkt von Facebook oder Insta. Wobei die es ja auch irgendwoher haben müssen.
Dann frag doch Mal diese Kameraden, wie sie sich das vorstellen. Die beschäftigen vermutlich keine Legionen von Juristen, ich mutmaße nicht Mal einen.
 
Der Anbieter der Samples regelt das ja selbst in seinen Bedingungen. Also easy, wenn es von Cubase z.B. erlaubt ist.
Da sollte man eh immer reinschauen, wenn man was kauft.
 

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