Rechnungserstellung - Gewerbe anmelden?

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Hallo zusammen!

Ich habe in einem kleinen Rahmen für ein Hörspiel per "Buyout"ein paar Songs produziert - der Verlag möchte jetzt dafür eine Rechnung haben.

Wie muß diese aussehen? Muß dazu ein Gewerbe angemeldet sein? Kann eine Privatperson auch eine Rechnung erstellen?

Kann man mir nicht einfach so die Kohle in die Hand drücken und gut is? ;-)

Bitte um kurze Meinungen, Erfahrungen - vielen Dank!
 
Kohle einfach so in die Hand drücken geht natürlich nicht.
Ich würde einfach mal beim Finanzamt anrufen.
Ich denke, dass es auch möglich sein sollte, als Privatmann eine Art Rechnung zu schreiben, in der du darauf verweist, dass du alles selbst versteuerst. Was du da allerdings nicht machen darfst: Steuern ausstellen. Das muss der Verlag dann wohl so hinnehmen.
Wie gesagt: Ich würde sicherheitshalber beim Finanzamt deines Vertrauens anrufen :)!
 
Klar kannst du 'ne Rechnung stellen, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Und zwar mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Must du halt fristgerecht beim Finanzamt als Einnahmen angeben.
Gruß
SteFAN
 
Frag beim Finanzamt nach, das Wissen hier ist (mich eingeschlossen) zu wacklig. Du benötigst ohnehin eine Steuer-Nr., die Du beim FA bekommst, dort kannst Du dann auch erfahren, ob und wie Du MWSt. ausweisen musst. Da Du nur geringfügig selbständig bist, dürfte das aber für Dich flach fallen.

Gruß Stephan
 
Noch eine Meinung: Natürlich kannst Du Rechnungen schreiben.

Wahrscheinlich wirst Du NICHT umsatzsteuerpflichtig sein. Deshalb weist Du auch keine aus. Frag aber trotzdem wegen evtl. bestehender Umsatzsteuerpflicht beim FA nach!

Wenn die Erlöse aus dem Hörspiel nach Abzug der dafür aufgewendeten Kosten einen Gewinn ergeben, dann versteuerst Du diesen in der Einkommensteuererklärung unter Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Natürlich mit Belegen über die Kosten.

Gruß Rainer
 
Habe inzwischen auch nochmal ein bissl was gelesen. Als Kleinunternehmer/Nebenberufler muß/darf ich keine MWSt. ausweisen. Die Rechnunsgerstellung sieht da dann auch ein wenig einfacher aus...
 
Ruf einfach an! Dann bist du abgesichert und bekommst Fachwissen aus erster Hand. Alles andere ist wohl wirklich zu wackelig.
 
Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall und habe mich beim Finanzamt erkundigt. -> Die haben übrigens in solchen Sachen eine Auskunftspflicht.

Seit 2008 sind Nebeneinkünfte von 600 EUR im Jahr steuerfrei (davor: 512 EUR im Jahr). Steht im §22/23 EStG.

Wenn du also KEIN Berufsmusiker bist und keine regelmäßigen höheren Einnahmen zu erwarten sind, reichst du die Rechnung einfach mit einer kurzen Erklärung beim FA ein, sie wird NICHT berücksichtigt.

Grüße von Fugato

edit:
P.S.: Natürlich darfst du in so einem Fall KEINE Steuern in die Rechnung schreiben.
 
Informiere dich gut im Netz und kontaktiere am Besten nen Steuerberater oder Bekannten, der sich mit dem Thema auskennt. Gibt ja auch Steuerfachangestellte, die hat man ab und zu auch im Bekanntenkreis.

Mein Wissen zu dem Thema aufgrund eigener Erfahrungen damit:

Du kannst dich entweder als Freiberufler beim FA oder Einzelunternehmer beim Rathaus anmelden. Anmelden solltest du die Tätigkeit auf jeden Fall. Für den musikalischen Bereich wird oft der Freiberufler akzeptiert, wäre mit dem FA abzuklären ob das in deinem Fall OK ist. Kann ich mir gut vorstellen, dass das geht, z.B. indem du betonst, dass du auch viel komponierst / kompositorisch tätig bist. Bringt Vorteile durch weniger Buchführung und keinerlei Gewerbesteuer (sofern du mal ordentlich Kohle verdienen solltest damit).

Dann bekommst eine Steuer-ID und Steuernummer, wenn nicht schon eine hast.

Dann bekommst bald Post vom FA, da sagst du dann dass du "Kleinunternehmer" sein willst, weil du nicht erwartest mehr als X-tausende Euro zu verdienen im ersten und Folgejahr. Siehe genaue Regelungen dazu im Netz. Sofern du also nicht wirklcih viel verdienst, würde ich empfehlen, erstmal Abstand von Umsatzsteuer zu nehmen. Das macht noch mehr Papierkram und bringt dir bei einer kleinen Nebentätigkeit erstmal wenig, meiner Meinung nach nur mehr Arbeit mit den Voranmeldungen alle paar Monate.

Dann schreibst du eine Rechnung, wo du explizit drauf hinweis, dass keine Umsatzsteuer enthalten ist und du auch keine auf Rechnungen ausweisen darfst. Darüber hinaus enthält die Rechnung natürlcih deinen Namen, Anschrift, Telefon, Steuernummer, Adressaten, Rechnungspositionen / -tätigkeiten und Preis. Und deine Bankverbindung;)

Dann sammelst du sämtliche Einnahmen und Ausgaben für das Jahr in einem Ordner / Excel Sheet und machst am Ende des Jahres eine "Einnahmen Überschuss Rechnung", wo du Einnahmen gegen Ausgaben aufstellst. Ausgaben sind alle Dinge, die man zu deiner Tätigkeit zurechnen kann. Seien es CDs / DVDs, die du zum Brennen brauchst für deine Produktionen, Rechneranschaffungen für dein Studio, Equipment, Fahrten(!) zum Kunden und zurück (bei PKW Kilometerpauschale, bei Bahn die Tickets), laufende Kosten wie Internet + Telefon anteilig (~ 20%), etc.....gerne auch Post-Rechnungen wenn du Briefe losschickst und dergleichen...Büromaterial...

da solltest du dich wirklich von nem Steuerkundigen mal beraten lassen.

Dann machst du am Ende des Jahres die Steuererklärung bzw. Anfang nächsten Jahres und legst die Einnahmen Überschuss Rechnung bei woraus sich ein Gewinn bzw. Minus ergibt, welches mit deinen sonstigen Einnahmen aus dem Hauptberuf verrechnet wird. Dass man in den ersten Jahren Minus macht ist auch völlig normal und wird akzeptiert. Natürlich sollte das alles noch im vertretbaren Rahmen sein.

Kurz gesagt: Einzelunternehmer und Freiberufler ist grundsätzlich das selbe, nur dass der Freiberufler weniger Buchführungspflicht hat und keine Gewerbesteuer zahlt (was erst bei nem gewissen Einnahmen-betrag zu Tragen kommt)

Joa...is ein ausführliches Thema aber soweit mal die kurze Einführung von mir.
 
Auf jeden Fall mit deinem zuständige FA abstimmen.
Die Beamte müßen dich beauskunften.

Was dir jedoch blühen kann, sind Einkommensteuervorauszahlungen die du im Vorgriff auf (hypothetische) zukünftige Umsätze vorentrichten mußt.
Die gehen zwar bei deiner Jahreserklärung letzlich in die Berechnung mit ein, aber du mußt die eben verauslagen.

Immer wieder gerne genommen im Zusammenspiel mit der Sachbearbeiterlaune :)
 
Was meinst du eigentlich mit "buyout"?

Und: bekommst du [g=119]GEMA[/g]-Tantiemen aus der bestellten Auflage?
 
Was dir jedoch blühen kann, sind Einkommensteuervorauszahlungen die du im Vorgriff auf (hypothetische) zukünftige Umsätze vorentrichten mußt.
Die gehen zwar bei deiner Jahreserklärung letzlich in die Berechnung mit ein, aber du mußt die eben verauslagen.

Wenn er angibt, dass er die Tätigkeit im Nebenerwerb ausübt und die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt, blüht da meiner Erfahrung nach nichts.
 
Ein Buyout ist eine Abtretung der jeweiligen Rechte (außer natürlich Urheber) die zur vereinbarten Nutzung notwendig sind. Dazu ist es eher hinderlich in einer Gesellschaft wie die [g=119]GEMA[/g] Mitglied zu sein.

Danke erstmal euch allen - hilfreiche Tipps!

@bensummerfield: Deine Schilderungen decken sich mit denen im Netz!
 
Aha - dann bedeutet das, dass du durch das Buyout sämtliche Rechte der Vervielfältigung abgetreten hast, richtig?

Insofern ist ja dann deine Bezahlung wirklich eine einmalige Sache - sollte der Betrag unter 600 EUR liegen also kein steuerliches Problem.

Persönliche Nebenfrage (ich habe auch gerade Stücke zu einem Hörbuch komponiert und eingespielt): Warum verzichtest du auf die [g=119]GEMA[/g]-Tantiemen? Keine Lust zur Anmeldung gehabt oder war es vertraglich festgelegt?

Grüße
 
bensummerfield 13

>>>
Wenn er angibt, dass er die Tätigkeit im Nebenerwerb ausübt und die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt, blüht da meiner Erfahrung nach nichts.
<<<

N:
Mein FA in FFB hat sich damals keineswegs erweichen lassen :)
 
Fugato schrieb:
Aha - dann bedeutet das, dass du durch das Buyout sämtliche Rechte der Vervielfältigung abgetreten hast, richtig?
Persönliche Nebenfrage (ich habe auch gerade Stücke zu einem Hörbuch komponiert und eingespielt): Warum verzichtest du auf die [g=119]GEMA[/g]-Tantiemen? Keine Lust zur Anmeldung gehabt oder war es vertraglich festgelegt?

Grüße

Richtig - jedoch wie beschrieben das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar.

Zur Nachfrage: Gründe: Ein Bein in die "Szene" bekommen, guter Auftraggeber und daher gute Referenz, unkompliziertes Geld auf das ich nicht angewiesen bin.
 
Zur Nachfrage: Gründe: Ein Bein in die "Szene" bekommen, guter Auftraggeber und daher gute Referenz, unkompliziertes Geld auf das ich nicht angewiesen bin.

In jedem Fall ein guter Grund. So wollte ich es auch erst machen, aber da ich schon länger bei der [g=119]GEMA[/g] als Komponist gemeldet bin, konnte ich interessanterweise meine Kompositionen nicht für diesen Auftrag freistellen. Ziemlicher Hammer, dass das nicht geht... aber es ist wohl so (Auskunft des [g=119]GEMA[/g]-Anwaltes).

Im Nachhinein aber bin ich froh, dass es so war. Wenn die Firma, für die ich gearbeitet habe, die [g=420]CD[/g] mal erneut auflegt, dann bin ich an den Einnahmen über die Tantiemen beteiligt. Ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.

Grüße von Fugato
 

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