Rausgeschmissen

Hallo Ihr,
ich habe vor einem 3/4 Jahr mit dem Dichter einen Vertrag: KlicK! abgeschlossen.
In diesem wird weder ein Musikstück-Titel oder ein Name für eine [g=420]CD[/g] oder sonstwas erwähnt.
Ist der jetzt damit berechtigt meine Arbeit zu vermarkten?
Wenn ja dann könnte er doch wohl auch einen Mitschnitt vom Gesang am Lagerfeuer veröffentlichen ohne meine Zustimmung.
Oder sehe ich das falsch?
Also unterschreiben werde ich so schnell nichts mehr...
Viele Grüße
 
Ich verstehe den Vertrag so, dass nur Aufnahmen, die im Rahmen dieses Vertrages entstanden sind (also vermutlich einzelspuren, die Du für Ihn eigespielt hast) von ihm nach belieben zu verwerten sind.

Solche Spuren darf er aber im Sinne des Vertrages beliebig vermarkten.

Dies gilt aber sicherlich nicht für "erschlichene" Aufnahmenen wie den Lagerfeuersong...
 
Aaaaalso…

Erst mal unterscheiden:

1. Urheberschaft. Wenn Du an der Komposition oder am Text kreativ mitgearbeitet hast, ist eine Veröffentlichung ohne Dein OK ausgeschlossen.

2. Darbietung. Auch wenn Du nicht mitgeschrieben hast, sondern "nur" eingespielt und arrangiert hast, hast Du das alleinige Veröffentlichungsrecht an Deiner Darbietung. Wer diese Darbietung verbreiten will, benötigt Deine Erlaubnis, die Du natürlich nicht umsonst geben wirst.

Einziger Unterschied: Bei Punkt 1 ist ein prinzipielles Verbot denkbar, weil Du nicht willst, dass Dein geistiges Eigentum durch eine Dir nicht genehme Version entstellt wird. Bei Punkt 2 geht es um eine angemessene Vergütung. Wenn der Kontrahent diese anbietet, wirst Du um eine Gestattung letztendlich nicht herumkommen. Allerdings ist es Deine Sache, was Du so als angemessen empfindest…

Offenbar kennt der betreffende die Rechtslage nicht, ist also Amateur. Mir kommt kein Studiomusiker aus der Tür, ohne unterschrieben zu haben.

Ich würde erstmal nicht mit dem Anwalt winken, sondern den Betreffenden so neutral wie möglich auf die Rechtslage hinweisen.
 
Pianojoe hat völlig recht. Der Haken ist jedoch, dass im Fall der Fälle Du beweisen musst dass das Material von dir stammt. Da du es anschiend nirgends hast sichern lassen, kannst du dir ausmalen wie es ausgehen würde.
 

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