Plattenvertrag

  • Ersteller Audiosonic
  • Erstellt am
Audiosonic

Audiosonic

Registriert
25.04.07
Beiträge
260
Reaktionen
2
Punkte
319
Hi!

Meine Frage lautet: Was muss man anmelden bzw beachten bevor man einen Plattenvertrag unterschreibt? Muss man sich als Freiberufler selbständig machen?

Konnte leider nichts dazu finden.

mfg
 
Als was unterschreibst du? Künstler oder Label?
 
Als Künstler
 
Wenn du davon leben kannst- warum nicht

Heutzutage kannst du doch mehrere jobs haben, musst nur deine steuern immer anständig bezahlen

Wenn es nur ein kleines indie label ist,dann natürlich nicht
 
Also im Klartext... wenn man mal angenommen bei einem kleinen bis mittelgroßen Label unter Vertrag ist, muss man sich nicht selbstständig machen bzw vorher irgendetwas anmelden?
 
Nun ja, du teilst das einfach deinem zuständigen Finanzamt mit, am besten als Freiberufler, dann mußt du keine Gewerbesteuer zahlen :)

Der Behördenweg: Anrufen -> Formular zuschicken lassen -> Ausfüllen -> Zurückschicken -> Steuernummer bekommen

Christian
 
Hallo Audiosonic,

Als Künstler übst Du eine so genante "freiberufliche Tätigkeit" aus; eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich.

Du informierst lediglich formlos das für Deinen Wohnort zuständige Finanzamt über die Aufnahme Deiner künstlerischen Tätigkeit.

Alles andere ist kein Hexenwerk; im Gegensatz zu gewerblich Tätigen sind Freiberufler - unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes bzw. ihres Gewinns - nicht zur Buchführung verpflichtet und müssen somit auch keine Bilanz aufstellen. Die Gewinnermittlung erfolgt mittels einfacher Einnahmen-/ Überschussrechnung.

Anders sieht es dagegen aus, wenn Du beispielsweise von der Plattenfirma auf´s Auge gedrückt bekommst, dass ein Teil Deiner Donation in Form eines gewissen Kontingents an Tonträgern abgegolten wird, welche Du dann eigenständig verkaufst.

Das wäre dann wiederum eine gewerbliche Tätigkeit, welche auch als Gewerbe angemeldet werden müsste.

Gruß

Matthias
 
So würde ich es auch sehen, freiberufliche Tätigkeit wird auch bei Instrumentalisten so gesehen nach einnahmen im Studio über [g=314]GVL[/g] abgerechnet.

Da muss mann dann eigentlich nur ne Steuernummer vom Finanzamt, das für den jeweiligen Stadteilbezirk zuständig ist bekommen.
Den Antrag kann man sich auch im Internet ausdrucken, wichtig ist, dass man bei einer entscheidenden Stelle einfach freiberufliche Tätigkeit schreibt.

Die [g=314]GVL[/g] braucht nur eine Steueridendifikationsnummer, oder Steuernummer.
Lg Hitman
 
Danke für die Infos! haben mir geholfen.
 
Ich ergänze mal was, da ich den Fall schon hatte:

Als reiner Musiker/Komponist ist man zwingend Freiberufler. Gewerbe kann man dafür gar nicht anmelden.

Ich hatte den Fall vor ein paar Jahren als ich arbeitslos war und das Amt mir unterstellt hatte, ich müsse für meine künstlerische Tätigkeit ein Gewerbe anmelden, was erstens nicht stimmt und zweiten nicht geht ;-)

Das Finanzamt hat mir damals schriftlich bestätigt, daß künstlerische Tätigkeit immer freiberuflich ist.

Man meldet seine Einnahmen, kriegt eine Steuernummer und die Einnahmen werden versteuert.

Und unter einem bestimmten Satz besteht auch keine Pflicht, Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen ($19 UStG, glaube ich).

Gruß
 
Kurz um geh zum Ordnungsamt melde ein gewerbe an, so kannst du erstens Steuern sparen zwecks Kleinunternhemerregelung, glaube §19 UstGb, und zweitens kannst du auch Rechnungen mit Mwst ausstellenw enn du möchtest. Deine Einnahmen musst antürlich angeben ich würde Gewerbe anemlden eigene Firma somit gründne, ob dich beim handelsregister usw eisnchrieben lässt bleibt dir überlassen. So bist auf der sicheren Seite, weils a einfach professioneller ist als einfach Freiberufler zu sien un zweitens erhebliche Steuerspargründe bringt.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben