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Klassika
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Hallo, ich bin auf der Suche nach allgemeingültigen Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen für Plattenverträge. Gibt es Mindestvertragslaufzeiten, die gesetzlich geregelt sind?
Hintergrund: Es gibt keinen schriftlichen Vertrag zwischen Künstler und Label, und es wurde keine Laufzeit vereinbart. Die Rechte an den Songs wurden nicht auf das Label übertragen. Vereinbart wurde die Übernahme einer bereits produzierten CD, als Gegenleistung wurde vereinbart, dass diese neue veröffentlicht und entsprechend beworben wird und Auftritte vermittelt werden.
Das hat ein paar Monate funktioniert, danach passierte nichts mehr, der Labelinhaber lehnte es ab, in ein professionelles Promoting zu investieren, um die CD zu "pushen", er war auch telefonisch nicht mehr erreichbar für den Künstler und verweigert eine Aussprache und bisher auch jegliche Abrechnung.
Der Künstler bat deshalb, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Der Labelinhaber weigert sich. Der Künstler ist dadurch blockiert. Er hätte die Möglichkeit, zu einem anderen Label zu wechseln, dieses verlangt aber - verständlicherweise - die Bestätigung des bisherigen Labels, dass dieses keine Rechte mehr an dieser CD herleitet. Die Songs sind nach wie vor im Internet abrufbar und zu kaufen, auf allen gängigen Portalen. Er hat dem Labelinhaber nunmehr eine Frist gesetzt.
Kann der Künstler den Vertrag wirksam einseitig kündigen und durchsetzen, dass die Inhalte gelöscht werden? Mit welchen Mitteln? Hat er irgendwelche Fristen einzuhalten? Langwierige Gerichtsprozesse gilt es zu vermeiden, der Künstler wäre während der Dauer eines solchen Prozesses blockiert und hätte erhebliche Einbußen hinzunehmen - d.h. er hätte so gut wie kein Einkommen.
Da kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, kann sich der Labelinhaber m. E. auch nicht auf einen solchen berufen, die mündlich getroffenen Absprachen sind allerdings von keiner Seite beweisbar.
Käme eine Unterlassungsklage in Frage? Schadenersatzforderung? Ggf. sogar eine Einstweilige Verfügung?
Hintergrund: Es gibt keinen schriftlichen Vertrag zwischen Künstler und Label, und es wurde keine Laufzeit vereinbart. Die Rechte an den Songs wurden nicht auf das Label übertragen. Vereinbart wurde die Übernahme einer bereits produzierten CD, als Gegenleistung wurde vereinbart, dass diese neue veröffentlicht und entsprechend beworben wird und Auftritte vermittelt werden.
Das hat ein paar Monate funktioniert, danach passierte nichts mehr, der Labelinhaber lehnte es ab, in ein professionelles Promoting zu investieren, um die CD zu "pushen", er war auch telefonisch nicht mehr erreichbar für den Künstler und verweigert eine Aussprache und bisher auch jegliche Abrechnung.
Der Künstler bat deshalb, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Der Labelinhaber weigert sich. Der Künstler ist dadurch blockiert. Er hätte die Möglichkeit, zu einem anderen Label zu wechseln, dieses verlangt aber - verständlicherweise - die Bestätigung des bisherigen Labels, dass dieses keine Rechte mehr an dieser CD herleitet. Die Songs sind nach wie vor im Internet abrufbar und zu kaufen, auf allen gängigen Portalen. Er hat dem Labelinhaber nunmehr eine Frist gesetzt.
Kann der Künstler den Vertrag wirksam einseitig kündigen und durchsetzen, dass die Inhalte gelöscht werden? Mit welchen Mitteln? Hat er irgendwelche Fristen einzuhalten? Langwierige Gerichtsprozesse gilt es zu vermeiden, der Künstler wäre während der Dauer eines solchen Prozesses blockiert und hätte erhebliche Einbußen hinzunehmen - d.h. er hätte so gut wie kein Einkommen.
Da kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, kann sich der Labelinhaber m. E. auch nicht auf einen solchen berufen, die mündlich getroffenen Absprachen sind allerdings von keiner Seite beweisbar.
Käme eine Unterlassungsklage in Frage? Schadenersatzforderung? Ggf. sogar eine Einstweilige Verfügung?