Persönlichkeitsrecht in Musikvideos?

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Hi Leute,

kennt sich jemand von euch mit dem Thema "Persönlichkeitsrecht bei Musikvideos" aus oder hat mir gute Links zum Thema? Es geht explizit um die "Menschen im Hintergrund", die man ja hier und da mit aufnimmt, sofern man an öffentliche Plätze geht.

Beispiel1: Filmen in der Disco vor tanzender Menge ---> viele fremde Gesichter im Hintergrund beim Tanzen zu sehen.

Beispiel2: Filmen auf der Straße ---> Passanten sind immer wieder zu sehen (man denke an "Bittersweet Symphony" )

Beispiel3: Filmen in der Kneipe ---> Im Hintergrund sitzen Menschen an ihren Tischen / an der Bar und trinken.

Ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass ab einer gewissen Anzahl erkennbarer Gesichter im Hintergrund dieses Persönlichkeitsrecht nicht mehr greife, weiss aber nichts genaues drüber.

Vielleicht hat mir ja jemand n paar gute, handfeste Tips oder Infos.

Gruß und Mercy, B.
 
"Ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass ab einer gewissen Anzahl erkennbarer Gesichter im Hintergrund dieses Persönlichkeitsrecht nicht mehr greife, weiss aber nichts genaues drüber."

ja das stimmt... genaue anzahl weiß ich gerade nicht genau, liegt aber auf alle fälle <= 5 leute!

bevor wir da jetzt aber über rechte usw. reden... ich würd mich auf keine klausel berufen bevor man nicht ne andere "problem"lösung gefunden hat.

prinzipiell kannst du davon ausgehen, dass die menschen im hintergrund entweder gewollte statisten sind, oder zumindest passanten die zugestimmt haben.

und deshalb würd ich dir auch ans herz legen: entweder du nimmst ne scharr an leute selber mit und machst mit dem bar/discobetreiber nen drehtermin ausserhalb der öffnungszeiten aus oder du fragst wirklich jeden um einverständnis!

sonst haste vielleicht bei nem closeup nurnoch einen und nicht mehr 5 ungewollte schauspieler mit auf dem "soll"material und der verklagt dich dann weil er lustig ist...
 
Meines wissens ist soetwas dann machbar, ohne in die Rechte einzelner einzugreifen, solange die Hintergrundfiguren im Hintergrund bleiben, nicht gegenständlicher Teil der Handlung sind und keine Closeups gemacht werden. Ich kann mich aber auch irren...
Anders ist es aber bei Veranstaltungen wie z.B. Konzerten. Da muss der Besucher nunmal damit rechnen, auf Foto oder Film gebannt zu werden.
 
wie ist das denn bei bandvideos?
ich bin auf dem video einer bekannten band und werde dort nach meiner meinung befragt, was die band und deren aktuellen auftritt angeht...
ist schon lange her, ca 15 jahre.
die sequenz, wo ich allein drauf bin ist ca 60 sekunden lang.
müssten die mir nicht rein theoretisch was dafür zahlen?

es geht mir nur um die information an sich, nicht darum, geld einzufordern.
 
Hallo,

Was ich weiss ist das es bei Fotos so ist das ab einer Gruppe von 5 Personen die einzelnen Leute keine Rechte an diesem Bildmaterial haben. Ausnahmen bei Fotos sind führende Staatsleute, Präsidenten, Minister usw. diese dürfen auch einzelnt abgelichtet werden. Ich glaube mich noch daran erinnern zu können das es bei Videos auch so ist, hundertprozentig weiss ich es aber nicht mehr.

gruß tobias
 
Hi, versuche mich an die Vorlesung zu erinnern (ohne gewähr;):

In deinen Beispielen (ich denke, die nehmen sich da nicht viel) sind die gefilmten Menschen nur Beiwerk. Ihr Allg. Persönlichkeitsrecht (APR) wird deshalb nicht verletzt, solange sie nur einen unwesentlichen Anteil des Bildes einnehmen (ich glaube das wird ungefähr so entschieden)...

Bei Rockkonzerten oder Bundesligaspielen o.ä. beihnalten oft die AGBs, dass sich besucher mit evtlen aufnahmen einverstanden erklären, auf filmen zu erscheinen. (steht dann manchmal auf den tix) deshalb dürfen auf live-mitschnitten einzelne bekloppte fans im close-up präsentiert werden.

ich glaube, tobias hat recht, einzelne dürfen ansonsten nur "ge-close-upt"
werden, wenn sie entweder absolute (Präsidenten, Musiklegenden) oder relative Personen der Zeitgeschichte sind (relative Pers. d. Zeitg. ist man, wenn man zum beispiel der 8millionste Kunde beim Musicstore XY ist und dafür dabei gefilmt wird, wenn man ne goldene rassel überreicht bekommt. gilt auch in anderen fällen:) )


@ewert: ich denke, wenn du das video bewusst mit der band gedreht hast, hast du dich nonverbal (koncludent) damit bereit erklärt, dass das gesendet wird



so, dass waren meine erinerungen, vielleicht kann mir ja jemand sagen *nachearlgreyauschauhalt* ob ich diesen Medienrechtsschein zurecht bekommen habe...
 
Moin!

Also ich weiß nur was zu öffentlichen Plätzen: Da kann jeder gefilmt werden. Immer. Sonst könnte man ja alle möglichen privaten Sicherheitsdienste, Kaufhäuser, Stadtverwaltungen, Polizei etc verklagen. Natürlich darf es nicht darauf hinauslaufen, dass man jemandem 12 Stunden mit der Kamera hinterherrennt, da greifen dann andere Gesetze.

Disko und Kneipe sind in diesem Sinne keine öffentlichen Plätze. Da muss man mindestens den Wirt fragen.

Bei komerziellen Videos sind - auch bei Straßenszenen - alles Komparsen was man sieht. Gerade bei Bittersweet Symphony ist das finde ich sehr offensichtlich.

Gruß, Ste 8)

ps. Willste n Video machen, Ben? Bin dabei, wenn Du einen Statisten brauchst, der doof grinsen kann....
 
Bei der Kneipe könnte man ja irgendwie den Wirt fragen ob man am Eingang ein kleines Plakat aufbringen darf von wegen "Heute zwischen 21 und 23 uhr musikvideodreh". So ist man vielleicht Leicht aus der Patsche, denn der Wirt ist einverstanden und die Gäste informiert. Mehr kann man nicht machen.
 
@ Ewert:
wieso solltest du da geld bekommen bitte? wenn du auf die frage antwortest und es klar war dass das gefilmt wird usw. (also nix mit verstecker kamera) dann würd ich das als einverständnis auslegen... ansonsten hättest ja auch sagen können "ich will nicht dass ihr mich filmt, runter mit der kamera"

@ szs:
das oben genannte persönlichkeitsrecht hat nix mit deiner aussage zu tun. es geht um die veröffentlichung.... und ne überwachungskamera is auch wieder ein ganz anderes thema (da gibts extra gesetze..)
 
@ szs:
das oben genannte persönlichkeitsrecht hat nix mit deiner aussage zu tun. es geht um die veröffentlichung.... und ne überwachungskamera is auch wieder ein ganz anderes thema (da gibts extra gesetze..)

Hi!

Aber filmen und nicht veröffentlichen ist doch rechtlich relativ uninteressant, oder? Also ich meine schon, dass man an öffentlichen Plätzen, also Straßen etc. filmen kann und das Material dann veröffentlichen kann. Passiert ja in den Nachrichten jeden Tag. und Dokumentationen usw. Also wenn man im Kiez ein Video dreht, kann man unbesorgt sein, wenn da ein paar Figuren im Hintergrund über die Straße laufen.

Aber mehr weiß ich darüber wie gesagt auch nicht...

Ste 8)
 
hi Ihr Lieben,

@MisterBurns: Genau so habe ich es auch in Erinnerung.

@szs: Was Du meinst, betrifft wohl eher öffentliches Recht (beginnend von Gefahrenabwehr bis zur Strafverfolgung). Ben meint das Privatrecht.

Gruß Rainer
 

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