Orginalstücke Loopen verboten???

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Paprika

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hi an alle,

eine Frage:

mir hat mal ein Freund gesagt, dass man Samples von professionellen Aufnahmen in eigener Sache verwenden darf, solange es maximal 3 Sekunden lang ist.
Also dann halt loopen oder so.

Weiss da jmd von Euch bescheid und kann mir weiter helfen???

Gruss an Alle

PAP
 
das ist schon zig mal diskutiert worden, und ueber die such funktion findest du dazu einiges.

jedenfalls ganz in kurz, duerfen tust du erstmal garnichts solange du nicht die einverstaendniss erklaerung des authors/urhbers oder rechte inhabers hast. egal ob jetzt 0.3 secunden sind oder 3 secunden.

anderseits, wo kein klaeger, da keine klage.
muss jeder selbst wissen, ob und wie er dieses risiko eingeht.
 
mal sind es drei sekunden, mal fünf, und sieben hab ich auch schonmal gehört... wer bietet mehr?

irgendwie scheint fast jeder einen komischen freund zu haben, der einem scheiße erzählt :)
 
ok WEAPONX ich gebe Dir auf jedenfall recht.

Aber der Sachverhalt ist so, dass ich nichts professionelles produzieren will.
Damit meine ich, dass ich mit der CD keine Materiellen Gewinne jeglicher Art erzielen werde.

Ich denke die Firmen können sich nur einmischen, wenn man selber Profit erzielt. Oder nicht?
 
sobald du ein stueck zB hier im forum ins [g=94]feedback[/g] stellst, oder live vor deinen kumpels spielst, oder auch nur cds an deine freunde fuer umsonst verteilst - ist es eine veroeffentlichung, und damit anmeldepflichtig.
anmeldepflichtig in dem sinne, dass du ja der author des stueckes bist, nur bist du das nicht allein, wenn du ein geklautes sample verwendest. und dann muss dir sozusagen der author oder wer auch immer die rechte am sample hat, erstmal zustimmen, dass du das darfst.
selbst wenn du den leuten auchnoch was zahlst, damit sie dir die cds abnehmen ;), ist es irrelevant ob kommerziell oder nicht.
 
ok mit diesem Argument kann ich mich eher anfreunden ;)
 
...allerdings darfst du die Samples verwenden, wenn du sie so veränderst , dass sie nicht mehr wiedererkannt werden ( § 24 Abs. 1 UrhG)...

...und gerade bei melodiefreien Samples ist das ein interessantes Streitfeld...:p

Gruß

tkay
 

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