OpenAI klaut Stimme von Scarlett Johansson

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Das die KI-Firmen die Rechte anderer nicht so genau nehmen, ist ja hinlänglich bekannt. Jetzt gibt es beef, weil OpenAI einen Sprachassisten entwickelt hat, bei dem eine der Stimmen eine verblüffende Ähnlichkeit zu der von Scarlett Johansson hat. Besonders brisant: OpenAI hat zuvor ein Angebot unterbreitet, dass abgelehnt worden ist. Jetzt klingt eine der Stimmen trotzdem wie sie. Natürlich rein zufällig, wie OpenAI behauptet.

 
Das ist aber schon seit Tagen Schnee von gestern - die haben die Stimme ja längst aus ihrem Angebot entfernt, weil Frau Johansson sich da wiedererkannt haben will.
 
Das ist aber schon seit Tagen Schnee von gestern
Der Artikel wurde gestern, am 23.05.2024, 08:02 Uhr veröffentlicht und es geht hier um die Stellungnahme seitens OpenAI und selbst wenn nicht, wäre dein Kommentar überflüssig.
 
Haftet eigentlich nur der KI-Anbieter?

Was ist wenn ein Abonnent die KI-Stimme für eine Produktion genutzt hat, seine Produktion vermarktet? Sagen wir einmal für ein Jahr, dann aber der KI-Anbieter die Stimme zurückziehen muss.

Wie sieht es dann für die verbreiteten Produktionen aus den bezahlten Abos aus?
 
Ich denke kaum, dass sich eine Stimme urheberrechtlich schützen lässt. Genauso wenig wie Harley Davidson ihren Klang schützen lassen konnten. Im Zweifelsfall findet man irgend jemanden auf der Welt, der zu 99% ähnlich klingt und trainiert die KI Modelle dann damit. Drops gelutscht.
 
Ich denke kaum, dass sich eine Stimme urheberrechtlich schützen lässt. Genauso wenig wie Harley Davidson ihren Klang schützen lassen konnten. Im Zweifelsfall findet man irgend jemanden auf der Welt, der zu 99% ähnlich klingt und trainiert die KI Modelle dann damit. Drops gelutscht.
Das Persönlichkeitsrecht schützt insbesondere das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Würde als Mensch sowie die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Umfasst ist grundsätzlich jeder Teil einer Person, der für sie charakteristisch ist – z.B. der Name, die Stimme oder Aussehen.
Quelle: https://www.wbs.legal/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/
 
Der Artikel wurde gestern, am 23.05.2024, 08:02 Uhr veröffentlicht und es geht hier um die Stellungnahme seitens OpenAI und selbst wenn nicht, wäre dein Kommentar überflüssig.
Das musst Du zum Glück nicht bewerten.

Meine Güte, Leute gibt's ... :(
 
Es steht Dir nicht zu, zu entscheiden, ob mein Kommentar überflüssig ist. Ich könnte ebensogut behaupten, Dein Beitrag sei überflüssig gewesen (tue ich nicht, keine Sorge).

Das hier ist ein öffentliches Forum, daher soll bitte jeder für sich selbst entscheiden dürfen, ob die Information, dass der Streit inzwischen beigelegt wurde, für ihn/sie relevant ist oder nicht.

Im Gegensatz zu Dir war mein Beitrag wertneutral. Denke mal über Deinen Ton nach.
 
Ich denke kaum, dass sich eine Stimme urheberrechtlich schützen lässt. Genauso wenig wie Harley Davidson ihren Klang schützen lassen konnten. Im Zweifelsfall findet man irgend jemanden auf der Welt, der zu 99% ähnlich klingt und trainiert die KI Modelle dann damit. Drops gelutscht.
Ich glaube, dass wir hier noch viel Bewegung in der Rechtsprechung erwarten dürfen. Das ist ja alles noch Grauzone/Neuland.

Markante Stimmen mit Wiedererkennungswert wie z.B. Elvis Presley, Frank Sinatra, usw. sind ja gerade das Kapital solcher Menschen. Der Name "Voice-Actor" spiegelt das auch recht klar wieder.

Hinzu kommt natürlich, dass man auf diesem Weg "Fakes" erstellen kann, mit denen der Mensch, dem die Stimme eigentlich gehört, naturgemäß nicht immer einverstanden sein wird.

Schwierige Situation ...
 
Wenigstens hat man nur ihre Stimme geklaut.
 
Ich denke kaum, dass sich eine Stimme urheberrechtlich schützen lässt. Genauso wenig wie Harley Davidson ihren Klang schützen lassen konnten. Im Zweifelsfall findet man irgend jemanden auf der Welt, der zu 99% ähnlich klingt und trainiert die KI Modelle dann damit. Drops gelutscht.

Es gibt ja zB sehr viele Leute, die Eminem täuschen echt nachmachen können, dann nimmt man halt so jemanden für das KI Training und nicht den echten Eminem.
 
dann nimmt man halt so jemanden für das KI Training und nicht den echten Eminem.

Vermutlich wird das so laufen ...

- - -

Dennoch die rein rechtliche Frage:

Im Artikel des Eröffnungs-Threads wurde von einem gewonnen Rechtsstreit gegen Ford bezgl. einer Stimmenimitatorin von Bette Midler berichtet.

Was würde denn so ein Urteil für die verkauften, verbreiteten Produktionen einer genutzten Abo-KI-Background-Voice einer Musikproduktion bedeuten? Wer haftet dann wie?
 
Ich denke kaum, dass sich eine Stimme urheberrechtlich schützen lässt. Genauso wenig wie Harley Davidson ihren Klang schützen lassen konnten. Im Zweifelsfall findet man irgend jemanden auf der Welt, der zu 99% ähnlich klingt und trainiert die KI Modelle dann damit. Drops gelutscht.
Im Falle von Scarlett ist ja der Entwickler selbst auf sie zugekommen, da sie ja in "her" der KI die Stimme geliehen hat. Sie wollte aber nicht.
Sich jetzt ein Stimmdouble zu holen ist schon echt strange, wenn man weiß dass die Originalperson eigentlich nicht möchte.

Siehe auch Bette Middler und Ford, obwohl man bei Bette auf jeden Fall von einem Markenzeichen sprechen kann.
Bei Scarlett kann ich es schlecht einschätzen, da ich nur ein oder zweimal ihre "echte" Stimme gehört habe und ansonsten logischerweise nur ihre Synchronstimme.
 

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