Nicht ausbezahlte Gage einfordern - WIE?

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Gaffer

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Hallo allerseits,

bei einem beendeten Projekt steht mir noch Gage zu. 200 € sind nicht gerade wenig für mich und ich sehe nicht ein, auf dieses Geld zu verzichten. Zum Glück besteht ein offizieller Vertrag mit dem Veranstalter mit Nennung des Projektnamens. Weiter besteht ein E-Mail-Protokoll, laut dem die Gage zzgl. Spritkosten ausbezahlt werden soll. Diese Vereinbarung ist nun 2 Monate her, ein neutraler Zeuge war ebenfalls anwesend.
Die Person, die die Gesamtgage einbehält, reagiert nicht auf meine Nachrichten per E-Mail.

Was ist nun der richtige Weg, hier Rechtsmittel einzulegen? Und welcher Straftatbestand ist hier erfüllt?

Viele Grüße
 
Wenn du dir absolut sicher bist, dass du im Recht bist und das auch belegen kannst, kannst du dem Typen ein etabliertes Inkasso Unternehmen auf den Hals hetzen. Habe ich schon ein paar mal gemacht, hat jedesmal geklappt. Die Typen sind echt unangenehm :)
 
Zahlungserinnerung schicken mit Frist wenn dann noch keine Reaktion kommt Inkasso
 
Hallo allerseits,

bei einem beendeten Projekt steht mir noch Gage zu. 200 € sind nicht gerade wenig für mich und ich sehe nicht ein, auf dieses Geld zu verzichten. Zum Glück besteht ein offizieller Vertrag mit dem Veranstalter mit Nennung des Projektnamens. Weiter besteht ein E-Mail-Protokoll, laut dem die Gage zzgl. Spritkosten ausbezahlt werden soll. Diese Vereinbarung ist nun 2 Monate her, ein neutraler Zeuge war ebenfalls anwesend.
Die Person, die die Gesamtgage einbehält, reagiert nicht auf meine Nachrichten per E-Mail.

Was ist nun der richtige Weg, hier Rechtsmittel einzulegen? Und welcher Straftatbestand ist hier erfüllt?

Viele Grüße
du hast rechtsschutzversicherung = einen anwalt kontaktieren.
du hast keine rsv = vergiss es. leider ist sind 200€ zu wenig (halt risikobehaftet) um einen rechtsstreit erfolgreich durchzuführen.
 
Zahlungsaufforderung mit Frist von 8 Tagen, dann Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid
 
Ich wuerde als aller erstes mal probieren anzurufen und freundlich fragen wie der Stand der Dinge ist. Wenn am Telefon eine Einigung etnsteht, meinetwegen binnen einer Woche wird ueberwiesen, dann sagst du das du ihm das auch noch mal per Email schreibst und das von ihm als Antwort gerne bestaetigt haben moechtest. Mach ihm freundlich klar das, da jetzt schon einige Zeit verstrichen ist und deine Emails bis jetzt ignoriert wurden, dein naechster Schritt ein Anwalt und/oder Inkassounternehmen waere, was du euch beiden aber am liebsten ersparen wuerdest.

Meistens funktioniert das. Wenn am Telefon rumgedruckst wird und keine Einigung entsteht, dann setzt du ihm ne Frist, die selbe Frist schreibst danach auch noch mal per Email mit Bezugnahme zum Telefonat und wenn die Frist um ist ohne das du das Geld gesehen hast, dann kommt halt Inkasso/Anwalt.
 
(Fast) allen vielen Dank, da waren sehr hilfreiche Antworten dabei. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, frage ich bei meinem Anwalt nach.
@Schlumpfpeter: leider ist die Person weder per Telefon, noch irgendeinem der bekannten Messaging-Dienste erreichbar. :( Denn das wäre selbstverständlich auch zunächst einmal meine Vorgehensweise gewesen. Rechtsmittel versuche ich eben auch möglichst zu vermeiden. So aber... schade. Finds aber wichtig, dass Du das trotzdem reinschreibst, für weitere User mit ähnlichen Problemen, die dann evtl. übereifrig werden könnten.
 
Du stellst deine Forderung schriftlich auf, falls noch nicht erfolgt, benennst deine zu entlohnende Leistung und den Betrag den du forderst und ein Datum bis wann die Forderung erfüllt sein muss.
Meinetwegen 7 Kalendertage.

Wenn dann per Datum das Geld nicht da ist, schreibst du eine Mahnung und setzt ihn damit in Zahlungsverzug.

Natürlich kannst du drohen.
Aber im Grunde hat der Brief eines Anwaltes vorerstmal praktisch keine andere Wirkung als Deine eigenen Schreiben.
Natürlich sieht es anders aus und klingt anders.
Ein anderes Gewicht hat die Mucke "da schalte ich meinen Anwalt ein" in der Praxis vorerst nicht.

Im Grunde kannst du auch sagen, das du es Tante Marta erzählst.

Ein Inkassobüro musst du auch bezahlen oder die kaufen dir die Forderung ab so 200 EUR für 85 EUR oder so.

Aber zuerst machst du ein klares Rechtsgeschäft draus mit Forderung und Mahnung und schiebst den Kollegen erstmal in den Status des Zahlungsverzuges.
Wie gesagt kannst du das im Grunde selber.
Es ist vorerst eine reine KlippKlapp Situation.

Rechtsschutzversicherungen habe sehr oft einen Selbstbehalt der meist ohnehin im Bereich deiner Forderung liegt...

Edit
Die bequeme Masche mit anrufen (nicht erreichen) und Email und so fort, sind nur Nebelkerzen.
Klassisch Briefkorrespondenz in Form der Einschreiben als Belegshistorie macht hier am meisten Sinn.
Vorabkopien als PDF zur Kenntnisnahme kann man dem Zeitgenossen immer gerne zusätzlich per Email stanzen.
Macht einfach schon mal mehr Wind...
 
Wenn die Beweislage es zulässt, d.h. Vertrag und entsprechender Nachweis, dass die Leistung erbracht wurde, was ich aus dem Startpost herauslese, könntest Du gleich einen Mahnbescheid beantragen. Dafür muß man eine sogen. 0,5 Gebühr der fälligen Gerichtskosten einzahlen (das sind bei einem Streitwert von 200 EUR ca. 30 EUR), dann wird der Mahnbescheid zugestellt.

Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb einer Frist, dann kannst du einen Vollstreckungsbescheid erwirken, mit dem Du gegen den Schuldner vorgehen kannst.

Widerspricht er, muss du ins streitige Verfahren gehen, das weitere 70 EUR an Gerichtskosten erzeugt. Nur dann wird die Klage angenommen und zugestellt.

Wenn Du gewinnst, bekommst Du die Gerichts- und Anwaltskosten (wenn zutreffend) zurück. D.h. es ist im Grunde v.a. lästig.


Inkasso kann ich nicht empfehlen, es ist ein unnötiger Schritt, weil was macht das Inkasso, wenn auf die Beinbrecher Schriebe keine Antwort kommt - Mahnbescheid beantragen.

Abgesehen davon kann es sein, dass die Inkassokosten nicht (vollständig) erstattet werden.
 
Ein Inkassobüro musst du auch bezahlen oder die kaufen dir die Forderung ab so 200 EUR für 85 EUR oder so.

Nein, die Erfolgsprämie zahlt der Schuldner. Man selbst bekommt die volle Forderungssumme.
 
Kommt drauf an. Wenn man die Inkassovögel mit der Eintreibung des Betrages beauftragt, zahlt der Schuldner die Inkassogebühren (soweit gesetzlich zulässig) und der Gläubiger trägt weiterhin das Risko der erfolgreichen Vollstreckung (v.a. Insolvenzrisiko).

Beim Forderungsverkauf bekommt man die Forderung anteilig ausgekehrt, das Risiko der Vollstreckung usw. übernimmt der Inkassomensch. Daher gibts auch nicht so viel auf die Kralle.
 
Kommt drauf an. Wenn man die Inkassovögel mit der Eintreibung des Betrages beauftragt, zahlt der Schuldner die Inkassogebühren (soweit gesetzlich zulässig) und der Gläubiger trägt weiterhin das Risko der erfolgreichen Vollstreckung (v.a. Insolvenzrisiko).

Beim Forderungsverkauf bekommt man die Forderung anteilig ausgekehrt, das Risiko der Vollstreckung usw. übernimmt der Inkassomensch. Daher gibts auch nicht so viel auf die Kralle.

Kenne ich nur anders, aber vielleicht sind die Inkasso Unternehmen auch unterschiedlich. Hatte es immer hier gemacht:

https://www.bremer-inkasso.de/

  • Kein Abzug von Erfolgsprovisionen von der Hauptforderung.
  • Bei Nichterfolg wird kein Honorar berechnet.
 
Zahlungsaufforderung mit Frist von 8 Tagen, dann Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid

kenne es so: 3 mahnungen, dann mahnbescheid, dann vollstreckungsbescheid, wenn dann nix kommt, vollstreckungsauftrag über gerichtsvollzieher.
 
Warum 3 Mahnungen? Eine "letzte" Zahlungsaufforderung reicht.
 
Warum 3 Mahnungen? Eine "letzte" Zahlungsaufforderung reicht.

Na, deshalb: :D


Kann mich den meisten hier anschließen.
Frist setzen - Mahnung(en) - dann juristisch

Es hilft oft, hier gleich nicht zu lieb zu sein. Mach sofort klar, dass du nicht zurückziehst und auch die juristischen Schritte zu gehen bereit bist - und dass er dir und ihm selbst viel Nerven sparen kann, wenn er gleich zahlt.
Die wenigsten lassen es dann bis zum Äußersten kommen.
 

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