Wie ist es eigentlich mit MIDI-Demos, die zum Beispiel mit einem Keyboard geliefert werden?
Dem Vernehmen nach soll es etliche Modelle geben, bei denen die Urheberrrechtslage nicht geklärt ist bzw. bei denen die Demosequenzen als gemeinfrei gekennzeichnet sind.
Wenn nun jemand auf so eine Sequenz ein eigenes Stück aufbaut indem er oder sie eine Gesangsmelodie darauf schreibt, müsste das als Bearbeitung bei der GEMA gemeldet werden oder als neues Stück? Schließlich wäre ja der laut GEMA wichtigste Teil (die Melodie) ganz neu komponiert.
Angemeldet würde aber in dem Fall das ganz Stück.
Hier das Problem:
Was machen diejeneigen, die sich das gleiche Keyboard mit dem gleichen Demo gekauft haben und nun auf die gleiche Basissequenz einen anderen Song komponieren?
Dann wären zwei verschiedene Songs mit jeweils genau den gleichen Begleitungen (Akkorde, Kadenz, Verzierungen etc) bei der GEMA anzumelden....