Musikgewerbe

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Heyhey liebe Community,

hab ein grosses Anliegen/ Problem und zwar. Ich produziere Musik und hab auch ein Label, welches meine Musik vertreibt! Natürlich bekomm ich auch Geld dafür, wo auch gleich mein Problem liegt!
Ich muss eine Rechnung an das Label schreiben, mit dem auszuzahlenden Betrag - aber um dies zu "dürfen" brauch ich ja eine Steuernummer und die bekomm ich nur durch ein Gewerbe! Also bin ich aufs örtliche Rathaus und hab mir ein Gewerbe als "frei schaffender Künstler" angeeignet (Wurde mir alles so geraten).
So nun hab ich das Gewerbe angemeldet und hab auch schon bald Post vom Finanzamt bekommen und zwar einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", dass wäre wohl endlich der Schlüsselpunkt für meine Steuernummer. Der Fragebogen allein ist schon ziemliches Fachchinesisch - ich steig da einfach nicht durch?! Woher soll ich wissen wieviel ich verdien?! Vllt produzier ich 2 Tracks im Jahr, vllt aber auch 5?!?! Muss ich da irgenwas zu meiner jetzigen Berufstätig kein erläutern?!
Zu aller Überraschung kam heut auch noch ein Fragebogen für pers. Angaben von der IHK! Was zur Hölle wollen die nun?

Also nochma zum Fazit ich lass meine Musik vermarkten - ich verkauf die nicht selbst!
Gibts da wirklich nur diesen einen Weg über diesen Bürokratie Terror?! Muss ich denn irgendwelche Gewerbesteuern zahlen?!

Das is alles ziemliches Neuland und verdirbt mir wahnsinnig den Spass an der Musik! Aber 3 Tracks sind bereits released und für meine Arbeit würd ich eig schon gern vergütet werden - versteht man ja....

So far - hoffe das ich hier gleichgesinnte FInde, die mir dabei helfen können
Gruss
 
Der beste Weg: geh zum FA und lass dir die Punkte erklären, oder suche dir einen Steuerberater.

Deine Einnahmen musst du erstmal schätzen. Du musst dir auch überlegen, welche Kosten dir entstehen und diese mit deinen Einnahmen verrechnen. Dieser ganze Bürokratiekram bleibt leider keinem ernsthaften Musiker erspart. Steuererklärungen mag einfach niemand (ausser vielleicht der Steuerberater und das Finanzamt^^).

Ach und nochwas: Auskünfte/Beratung zu Steuererklärungen darf dir nur eine befugte Person (z.B. Steuerberater) geben. Jeder Andere macht sich strafbar.
 
Bist Du in erster Linie Künstler (Interpret, Musiker) und Urheber (Komponist / Texter) oder bist Du in erster Linie Tontechniker?

Wenn ersteres, war das ziemlich dämlich, gleich ein Gewerbe anzumelden. Als freischaffender Künstler, Texter, Komponist ist man Freiberufler, kein Gewerbetreibender.

§18 Abs. 1 EStG besagt:

"Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,..."

Da steht was von künstlerischer Tätigkeit. Die gehören zu den sog. Katalogberufen, die im Gesetz aufgelistet sind.

Eine Steuernummer gibt es nicht von der Gemeinde, sondern vom FA! Man benötigt kein Gewerbe, um sich vom FA eine Steuernummer zu holen. Jeder Angestellte, der eine Einkommensteuererklärung macht, hat eine Steuernummer.

Das nächste Mal sollte man VORHER jemanden fragen, der sich auskennt (FA, Steuerberater).


Gewerbe als freischaffender Künstler
AUA!!!! :nonono:
 
In Deutschland wird eine Vorsteuer auf dein nebengewerbliches oder hauptgewerbliches Einkommen geleget, sobald dies eine bestimmte Größenordnung überschreitet. Da must du aufpassen dass du nicht zu viel angibts.

Einkommen hauptberuflich(EHB) + Einkommen nebenberuflichen(ENB) = Gesamteinkommen (GEK). Das ist dann die Bemessungsgrundlage der Vorsteuererhebung. Bsp aus eigener Erfahrung:

EHB = 30000€
ENB = 5000€
GEK = 35000€

Sind ca. 1000€ Vorsteuer

Also Vorsicht bei der Angabe des Nebeneinkommens sonst gibts evtl. eine böse Überaschung. Das Geld bekommst du zwar irgendwann zurück falls es zu hoch geschätzt wurde aber erst mit Verzögerung von einem Jahr. Wie hier schon gesagt: Eine Steuernummer hat jeder arbeitende Mensch. Was man zusätzlich noch als Gewerbebetriebender aktiv ist, bekommt man eine Umsatzsteueridentifikationsnummer sofern du umsatzsteuerpflichtig bist. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern erstellt - den Antrag dazu gibt im Regelfall das zuständige Finanzamt automatisch ab.

Eine Rechnung schreiben kannst du auch als Privatperson immer - das ist keine Frage ob du ein Gewerbe hast oder nicht. Nur deswegen brauchst du kein Gewerbe anmelden. Der Vorteil am Gewerbe liegt jedoch daran, dass du bestimmte Investitionen bzw. laufende Kosten als betrieblich deklarieren kannst und diese dann von der Umsatzsteuer befreit sind. Bedeutet: Du musst private von gewerblichen Ausgaben trennen bekommst vom Steuerberater eine separate Steuererklärung die dann von all deine betrieblichen Investitionen die Umsatzsteuer zurückholt. Das sind durch die 19% schon recht viel übers Jahr. Telefon / Internet / diverse Anschaffungen / Reisekosten usw... Das ist der Vorteil des Gewerbes aber nicht die Rechnung als solches.

Im Moment wirst du wahrscheinlich die Umsatzsteuer nicht separat auf der Rechnung ausweißen können da du durch dein zu geringes nebengewerbliches Einkommen umsatzsteuerbefreit bist. Du fällst also quasi unter die Kleinunternehmerreglung. Das geht auch Hauptberuflern manchmal so wenn sie z.B. zu Beginn der Selbstständigkeit noch kein so hohes Einkommen für das erste Geschäftsjahr erwarten. Dann wird die Vorsteuer auf 0 gesetzt. Die Grenze liegt glaube ich bei so etwa 17500€ / Jahr. Hat alles Vor- und Nachteile.

Es ist auch egal ob du die Musik selbst vermarktest oder nicht. Das Entscheidende ist immer das Einkommen, welches du daraus beziehst. Nur das zählt fürs Finanzamt.

Grüße
 
Bis zur Einkünfte-Grenze von 17.500 EUR /Jahr kann sich jeder Selbständige, der nicht sowieso von der Umsatzsteuer befreit ist (wie Ärzte z.B.), aussuchen, ob er sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lässt. Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender. Dafür ist der Fragebogen des FAs unter anderem da.
 
Bis zur Einkünfte-Grenze von 17.500 EUR /Jahr kann sich jeder Selbständige, der nicht sowieso von der Umsatzsteuer befreit ist (wie Ärzte z.B.), aussuchen, ob er sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lässt. Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender. Dafür ist der Fragebogen des FAs unter anderem da.

Muss man sich halt raussuchen was das Beste ist. Problem ist dass man bei einer Befreiung selbst keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweißen kann. Das sehen viele nicht so gern.

Ich denke mal darum wirds wohl auch dem Label wegen der Rechnung gehen.
 
Ich denke mal darum wirds wohl auch dem Label wegen der Rechnung gehen.

Es kommt für den Threadsteller auch drauf an, ob das Label brutto oder netto vergütet. :D
 
Ein Manager war da wohl eher weniger beteiligt...
 
Klar. Der kostet ja auch BRUTTO.
 
Vor allem kostet der ÜBERHAUPT...
 
Mhh - so viel? Das ist ja dann immerhin! Und ist das dann auch steuerlich günstiger?? ACH NEE - dann lassen wir das lieber
 
Bist Du in erster Linie Künstler (Interpret, Musiker) und Urheber (Komponist / Texter) oder bist Du in erster Linie Tontechniker?

Wenn ersteres, war das ziemlich dämlich, gleich ein Gewerbe anzumelden. Als freischaffender Künstler, Texter, Komponist ist man Freiberufler, kein Gewerbetreibender.


Fällt in diese Sparte auch Arrangeur? Dann war ich auch dämlich *fluch*
Wie sieht es aus, wenn ich sowieso schon ein Gewerbe für etwas anderes habe, muss ich dieses zweite betätigungsfeld da mit eingliedern oder kann cih trotz Gewerbescheins freischaffender Künstler sein?


@TE: Die IHK-Sache kommt übrigens zu jedem, der ein Gewerbe angemeldet hat! Da mach Dir mal nichts draus! Das ist so ein Standardbrief!
 
Wie sieht es aus, wenn ich sowieso schon ein Gewerbe für etwas anderes habe, muss ich dieses zweite betätigungsfeld da mit eingliedern oder kann cih trotz Gewerbescheins freischaffender Künstler sein?

Das sind zwei Fragen in einer, aber ich drösel es mal auf ;)

Wer ein Gewerbe betreibt, muss es anmelden, wenn für ihn nicht die oben genannten Ausnahmen (in diesem Forum werden es meistens die Künstler sein) zutreffen.

Wenn andere als in der Gewerbeanmeldebestätigung aaufgeführten Tätigkeiten ausgeübt werden sollen, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Gewerbeummeldung nach Erweiterung der Betriebstätigkeiten. Das ist mögl. wenn die Tätigkeiten artvernwadt sind. Bsp.: Textilien sollen nicht nur hergestellt sondern nun auch verkauft werden.

2. Anmelden eines zweiten Gewerbes. Wenn die neue Tätigkeit nichts mit der bisher angezeigten zu tun hat. Bsp.: Einzelhandel von Textilien und Betrieb einer Gaststätte. Für beide Tätigkeiten ist jeweils eine Gewerbeanzeige erforderlich.
 
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Fällt in diese Sparte auch Arrangeur? Dann war ich auch dämlich *fluch


also, soooo deutlich wollte ich bei Dir jetzt nicht antworten. :D Aber solange Du nicht in den Bereich vorstößt, ab dem IHK-Beiträge und Gewerbesteuer anfallen, ist das noch nicht schlimm.


Ergänzung zu germaniac: Natürlich kann man ein Gewerbe und zugleich eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Hat man schon ein Gewerbe, beantragt man als Freiberufler einfach eine 2. Steuernummer. Zu beachten ist aber, dass man trotzdem nur 1 "Steuersubjekt" bleibt. D.h., man kann als Unternehmer nur einheitlich umsatzsteuerpflichtig oder einheitlich von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein. Mal so, mal anders geht nicht.
 
Na, dann war ich mit meiner Erweiterung der Betriebstätigkeiten ja gar nicht mal so schlecht beraten, auch wenn ich in diesem naiven Fall mein eigener Berater war :-D In die höheren Euronenzonen komme ich eh nicht, habe ja noch meinen Hauptjob... hmm,... wenn man das so liest, sollte ich mir ernsthaft Gedanken machen, wann ich bei meinen 3 Jobs mal wieder Zeit für meine Frau habe *lach*
 
Ja ich wurd wohl schlecht beraten - konnt mich auch nur Anhand diverser Interpreten orientieren (Die ich selbst kenne und die diese Prozedur woll schon gmacht haben)
Steuerberater - nun ja kostet Geld...welches ich nich hab!
Finanzamt da war ich nun auch schon aber der tolle Berater hatte selber wenig Ahnung! Genau so wie die Person auf dem Rathaus! Wenn ich das als Freiberufler angeben müsste - wieso zur Hölle sagt mir das dann keiner?!....-.-

Wie gesagt das is totales Neuland und ich kann mich ziemlich schwer in die Materie hineinversetzen...

Das ich bereits eine Steuernummer hab ist mir natürlich auch bewusst, die gilt aber für meinen richtigen Beruf.

Denk ich sollt ma ganz vorne anfangen.......
Bin nun mit 21 im letzten Ausbildungsjahr und werde diese Tätigkeit wohl nicht weiter ausführen (Nach der Lehre - steht evtl noch offen)
Das heisst ich hab durch diesne Betrieb meine Steuernummer! Darf ich die Nummer einfach so auf meiner Rechnung angeben?! Denke nicht oder?!

Desweiteren stellt sich die Frage - wenn das mit dem Gewerbe alles Falsch war, wie ist das denn nächste Schritt um das alles rückgängig zu machen?!

Und wie gehts nun weiter? Muss ich mich als Freiberufler irgendwo anmelden?! Kommen da kosten auf mich zu?!

Gruss
PS: Großes Lob an eure Kommentare!
PPS: Ich hab gerade durch den Beruf wenig Zeit um aufs Rathaus oder FA zu gehen - da es zeitlich meist nicht ausreicht...deshalb bin ich auch sehr uninformiert
 
edit: war verwirrend, daher vorsichtshalber gelöscht
 
Steuerberater - nun ja kostet Geld...welches ich nich hab!

Ich hab auch lange unter einer Steuerberater-Phobie gelitten. Aber gerade wenn's kompliziert wird - was hier offensichtlich der Fall ist - kann er durch verbindliche Antworten sehr beruhigend wirken und auch noch jede Menge Geld einsparen. Die kennen ja alle möglichen Tricks... Wenn du einen findest der sich im Musikbiz auskennt: Jackpot! ;)
 

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