Musik zerschneiden zusammensetzen veröffentlichen - Fragen

S

seyjo

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Hallo.
Mich wurmt schon seit einiger Zeit eine Frage:
Wenn ich mir z.b. Einen Song nehme, diesen zerschnipple und wieder ganz anders fast unkennbar zusammensetze darf ich ihn veröffentlichen?

Darf ich die schnippsel als sampleoack frei zum Download anbieten?
(ich mach sehr gerne aus einer kleinen Stelle in nem Lied nennganz eigenen mit Kicks snares hihat und Instrumenten usw...)
 
Wo kein Richter, da kein Henker..... Schliesslich: unkennbar ist unkennbar, und wenn man nicht erkennen kann, was es ist, interessierts ja auch keinen.

Zwei Dinge dazu:
1) Du träumst. Wach auf, Junge. Du bringst keinen Song so auseinandergeschnippelt und danach neu zusammengesetzt, dass er einerseits seinen Ursprung nicht erkennen lässt UND als was Neues daherkommt.
2) Besonders dafür, dass er als was Neues und Interessantes (auch finanziell gesehen) daherkommt, fehlts Dir einfach.

Also - hör auf zu träumen......

Und natürlich darfst Du die Schnipsel nicht anbieten. Was für ne Frage.......
 
Hey in nem anderen Ton, bitte! Wir sind hier nicht in ner Krippe!

Hmm aber die Band Prodigy erstellt ihre Musik auch fast nur aus Stucke anderer Somgs.
Selbst Eminem und ci nehmen Songs und zerschneiden diese und erstellen aus Teilen Eigene.

Jedoch sind das aber alles sehr alte Lieder, gibt es da ne Altersgrenze?
 
Jedoch sind das aber alles sehr alte Lieder, gibt es da ne Altersgrenze?

Ja, 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers ;-)


Man kann aber auch legal Samplen, indem man es Lizensiert, oder wirklich so Samplen das nix mehr zu erkennen ist (siehe Seed oder Materia z.b.)


Ansonsten gibt es da keine genaue grenze was noch erlaubt ist und was nicht, so pauschal kannste aber sagen, solange du dir unsicher bist ist es nicht legal ;-)



lg...
 
Hmm ok danke.
Gibt es den irgendwie frei erhältliche Musik mit der ich das machen kann?
Im MM oder oder Sat*rn gibt es öfters lizensfreie Musik, doch soviel ich weis ist diese nur dafür da sie auf Veranstaltungen, Homepages oder Videos abspielen zu lassen, wie schaut's mit den rechten zur Zerhackstückelung dort aus?
 
Da gibt es bestimmt irgendeinen CC Lizentyp mit dem das erlaubt ist, da hab ich aber kein plan von.
 
Die Rechte an der Tonaufnahme sind da nicht so eindeutig zu begrenzen.

Doch! Mit dem Leistungsschutzrecht ist es nach 50 Jahren (nach dem "Urheben") essig!

Und:

Es gibt keine Grauzonen: Samplen ohne Genehmigung ist verboten, Punkt!

Gruß

Florian
 
Doch. Es gibt eine Grauzone. Die Hiphopper-Klausel des BGH, aktuelle Rechtsprechung.
 
Mash-Up war keine Grauzone, sondern eindeutige Urheber- und Leistungsschutzrechte-Verletzung.
 
@Tonkutsche: Was für ein reiner Text? Meinst Du den Gesetzestext? Ohne die höchstrichterliche Rechtsprechung ist der oftmals nur die Hälfte wert...

@Fischkopf: Die habe ich so nach der Haupt-Zielgruppe getauft...
 
Hai!

Mash-Up war keine Grauzone, sondern eindeutige Urheber- und Leistungsschutzrechte-Verletzung.

Wohl war!

@Tonkutsche: Was für ein reiner Text? Meinst Du den Gesetzestext? Ohne die höchstrichterliche Rechtsprechung ist der oftmals nur die Hälfte wert...

Das stimmt leider nur zu oft. Vor allem sind solche Richtersprüche nicht immer "konstant". Es kann also gut passieren, dass ein anderes Gericht in einem nahezu identischen Fall völlig anders urteilt! Und ich als nicht-Jurist habe nur den Text (und auch Urteile) an die ich mich halten kann. Und davon ausgehen würde ich nicht eine Grauzone annehmen, sondern von einem klaren Verbot ausgehen. Das dürfte juristisch die sichere Seite sein!


Gruß

Florian
 
Der BGH ist das höchste Bundesgericht und ändert seine Rechtsprechung selten, gerade um der Rechtssicherheit willen. Seine Urteile sind für die niedrigeren Instanzen maßgebend. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Hiphopperklausel in den nächsten paar Jahren aufgegeben wird.

Allerdings ist ihre Auslegung eine unsichere Kiste, weswegen man sich besser auf der sicheren Seite bewegen sollte.... ;)
 
Als nicht-kommerzieller würde ich mich ohne amtlichen, bewährten Anwalt, der für lau zu arbeiten bereit ist, nicht mal auf einen Snare-Hit einlassen.


Es gibt auch reichlich Material mit geeigneter Lizenz. Bei Creative Commons musst Du nur Stücke mit ND-Klausel meiden. ND steht für "no derivatives" und verbietet damit genau das, was Du tun willst.
Allerdings verwenden fast alle CC mit By/SA - Du musst wirklich darauf achten, bei Veröffentlichung die gleiche Lizenz zu verwenden und die Originalautoren zu nennen. In meinem Bekanntenkreis hat jemand gerade 500E bezahlt, weil er nicht darauf geachtet hatte -- wegen eines einzigen Fotos aus Wikipedia....
 
[d]Das liest sich wie eine Generalamnestie für Unfähige...[/d]

Ich hab nix gesagt 8)
 
[sub]Jetzt weißt Du, warum ich das Hiphopperklausel nenne![/sub]

ich hab auch nix gesagt...
 

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