Musik anbieten und die Künstlersozialkasse

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wavelow

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Hat jemand genauen Plan?

Wenn man z.B. gemafreie Musik als Komponist, Produzent oder wie auch immer man das nennen mag, was man da macht verkauft. Zum Beispiel über einen Downloadshop.

Nach meinen Infos muss der Käufer (nur gewerbliche?) an die KSK eine Abgabe zahlen. Jedenfalls solange der Musikanbieter keine juristische Person wie eine GmbH ist. Wie erklärt man das einem Musikkäufer ohne ihn zu verschrecken?

Ich finde diese Regelung ziemlich ungerecht. Die Kleinen Anbieter werden damit doch einer Anbieter GmbH gegenüber ziemlich benachteiligt. Ein pot. Käufer würde doch dann eher bei der GmbH einkaufen, da er hier diesen Abgabestress nicht hat.

Jemand genauere Informationen?
 
@wavelow: ich hör' das zum ersten mal. Woher hast Du die Info?
 
Ich beschäftige mich grad mit einem gemafreien Musikprojekt. Hat aber gar nichts mit gemafrei zu tun, das gilt für alle die bei einem künstlerisch tätigen Menschen irgendeine kreative Leistung beziehen. Kann also ein Grafiker genauso sein wie ein Musiker. Der Kunde (nicht der Musiker!) muss vom Honorar einen Teil davon an die KSK abführen.

Diese Info habe ich von einem alten Hasen im Geschäft sonst hätte ich das auch nicht gewusst. Steht auch tatsächlich so auf den Seiten der KSK. Dies gilt aber nur für einzelne Künstler, also echte Personen. Gründet dieser z.B. eine GmbH und die GmbH verkauft die kreativen Werke gilt das nicht mehr. Soll als Schutz für kleine Künstler gedacht sein, leider empfinde ich das eher als Nachteil gegenüber einem als GmbH firmierenden Künstler. Eben weil Kundschaft dadurch abgeschreckt werden könnte.
 
das gilt doch aber nur für eine direkt erbrachte Leistung, also beispielsweise
Du singst irgendwo mit Deiner [g=422]Gitarre[/g]. Dann muß an KSK abgeführt werden
vom Veranstalter. Für Musikverkauf wäre mir das neu.

edit: und noch was: bist Du denn überhaupt Mitglied in der KSK?
 
Ich darf leider nicht in die KSK wegen Hauptberufes mit "angeblich" zu hohen Einkommen... Leider, leider.

Spielt aber keine Rolle: Auch wenn der Künstler nicht Mitglied der KSK ist, muss der Kunde des Künstlers abdrücken. Toll was?

Bei dem Musikverkauf handelt es sich um eine kreative Leistung. (Ausnahme sind gemapflichtige Sachen, weil hier Lizenzen bei einer juristischen Person der [g=119]Gema[/g] erworben werden. Hier ist man ja nicht kreativ sondern nur produktiv, Songs nachspielen etc.)

Komponierst Du aber eigene Sachen und verkaufst diese Lizenzen für Nutzung an Kunden, sind diese Kunden verpflichtet an die KSK zu zahlen, hab extra noch mal gefragt. Ich find's selber völlig beknackt aber so soll es sein.
 

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