Darf man.... ?
In dem anderen Thread habe ich auf jeden einschlägigen Paragraphen des StGB verlinkt.
Da steht unter anderem drin, dass es völlig schnurz ist, ob es sich um Fotos, Texte oder ähnliches handelt. Und bevor hier 1000 Vermutungen kommen, empfehle ich jedem, sich erst mal diese Paragraphen zu Gemüte zu führen und langsam zu verdauen. Sonst kommt auch dieser Olaf über Stammtischniveau nicht hinaus.