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R-Kelly
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Moin,
angenommen ich hab die Gesangsmelodien für nen klassischen Popsong im Kopf und habe auch einen Text dazu geschrieben. Nun brauche ich die passenden Begleitakkorde zu der Lead-Gesangsmelodie dazu. Meinetwegen ganz simple Klavier Block-Chords und diese lass ich mir von jemandem machen der sich mit Harmonielehre und dem ganzen Theoriekram bei weitem besser auskennt als ich.
Bin ich in dem Fall dann immernoch alleiniger Urheber oder hat der jenige dann quasi auch an dem Song kompositorisch mitgeschrieben?
Soweit ich weiß, sind ja Akkorde an sich nicht schützbar. Dann bleibt die Frage welche Elemente an einem Song sind dann überhaupt schützbar, etwa nur Text und Leadmelodie?
Also ich würd jetzt mal rein subjektiv sagen zur Seele eines Popsongs gehören Text und Gesangsmelodie.
Vielleicht kann jemand was zur Rechtslage sagen.
angenommen ich hab die Gesangsmelodien für nen klassischen Popsong im Kopf und habe auch einen Text dazu geschrieben. Nun brauche ich die passenden Begleitakkorde zu der Lead-Gesangsmelodie dazu. Meinetwegen ganz simple Klavier Block-Chords und diese lass ich mir von jemandem machen der sich mit Harmonielehre und dem ganzen Theoriekram bei weitem besser auskennt als ich.
Bin ich in dem Fall dann immernoch alleiniger Urheber oder hat der jenige dann quasi auch an dem Song kompositorisch mitgeschrieben?
Soweit ich weiß, sind ja Akkorde an sich nicht schützbar. Dann bleibt die Frage welche Elemente an einem Song sind dann überhaupt schützbar, etwa nur Text und Leadmelodie?
Also ich würd jetzt mal rein subjektiv sagen zur Seele eines Popsongs gehören Text und Gesangsmelodie.
Vielleicht kann jemand was zur Rechtslage sagen.