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mary007
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage bezügl. eines Künstlervertrages, der zwischen einem Künstler und der Produktionsfirma geschlossen wurde.
Folgender Punkt: (Zitat)
"Die Titelauswahl trifft Produktionsfirma in Absprache mit dem Künstler. Bei Unstimmigkeit entscheidet Produktionsfirma. Die Titelexlusivität des Künstlers beträgt für jeden aufgenommenen Titel 10 (zehn) Jahre ab Veröffentlichung des Tonträgers."
Was genau bedeutet die Titelexclusivität?
Heißt das, dass ich z.B. als Künstler den Titel aufnehme und durch die Produktionsfirma vervielfältigen lasse;......... dann aber 10 Jahre lang den selben Titel kein anderer Künstler aufnehmen und vervielfältigen lassen darf?
Bitte helft mir mal, oder gebt mir Links durch, wo das auf "deutsch" erklärt wird.
Danke!
ich habe folgende Frage bezügl. eines Künstlervertrages, der zwischen einem Künstler und der Produktionsfirma geschlossen wurde.
Folgender Punkt: (Zitat)
"Die Titelauswahl trifft Produktionsfirma in Absprache mit dem Künstler. Bei Unstimmigkeit entscheidet Produktionsfirma. Die Titelexlusivität des Künstlers beträgt für jeden aufgenommenen Titel 10 (zehn) Jahre ab Veröffentlichung des Tonträgers."
Was genau bedeutet die Titelexclusivität?
Heißt das, dass ich z.B. als Künstler den Titel aufnehme und durch die Produktionsfirma vervielfältigen lasse;......... dann aber 10 Jahre lang den selben Titel kein anderer Künstler aufnehmen und vervielfältigen lassen darf?
Bitte helft mir mal, oder gebt mir Links durch, wo das auf "deutsch" erklärt wird.
Danke!