Künstlervertrag / Titelexclusivität

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mary007

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Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage bezügl. eines Künstlervertrages, der zwischen einem Künstler und der Produktionsfirma geschlossen wurde.

Folgender Punkt: (Zitat)

"Die Titelauswahl trifft Produktionsfirma in Absprache mit dem Künstler. Bei Unstimmigkeit entscheidet Produktionsfirma. Die Titelexlusivität des Künstlers beträgt für jeden aufgenommenen Titel 10 (zehn) Jahre ab Veröffentlichung des Tonträgers."

Was genau bedeutet die Titelexclusivität?
Heißt das, dass ich z.B. als Künstler den Titel aufnehme und durch die Produktionsfirma vervielfältigen lasse;......... dann aber 10 Jahre lang den selben Titel kein anderer Künstler aufnehmen und vervielfältigen lassen darf?

Bitte helft mir mal, oder gebt mir Links durch, wo das auf "deutsch" erklärt wird.

Danke!
 
ich denke, die firma entscheidet was auf die scheibe kommt.

wenn sie in dich investieren, dann denke ich wollen sie sich auch absichern.
alles was du produzierst,
der firma anbieten. auch neue songs.

zehn jahre sind aber zu viel. alles verhandlungssache :)
 
es geht darum.

vor 8 jahren oder so haben wir bei dieser firma ein album aufgenommen und 1000 stück eigenabnahme gemacht. produzent war der plattenfirmaboss selbst, und geschrieben hat er die titel auch, und die waren dann auch noch in seinem verlag drinn. erst jetzt haben wir herausgefunden, dass er titel, die bei unserem album drauf sind, auch mit anderen produziert hat.

jetzt ist eben die frage, ob er das innerhalb dieser 10 jahre darf, oder ob er erst 10 jahre nach veröffentlichung unseres albums die titel, die damals alle unveröffentlicht waren, anderen künstler anbieten darf!
 
ja wenn er die "geschrieben" hat, dann hat er doch die rechte.

er hat sie komponiert? getextet? rechte gesichert?
wie sollen wir dir eine antwort geben?

was habt ihr den in die songs eingebracht?

musst die lage schon genauer schildern.
 
er hat die titel komponiert und produziert, ein anderer hat die getextet und die titel sind in seinem verlag.

2 titel von den 12, die wir aufgenommen haben, haben jedoch andere künstler von aufgenommen, die andere produziert haben.

wir haben 15000 DM damals bezahlt und haben am ende eben 1000 alben gekauft.

wenns euch weiterhilft, dann sende ich euch gerne den künstlervertrag zur ansicht durch.
 
"Titelexlusivität des Künstlers" darüber ließe sich streiten. Was ist gemeint, der Künstler darf den Titel nur alle 10 Jahre aufnehmen oder der Titel ist für 10 Jahre für den Künstler exclusiv.

Hmmmmm....... ein Fall für die, die Jura stdiert haben und ich kann dir jetzt schon deine gerichtlichen Chancen ausmalen = 50:50

Deine Chancen werden besser, wenn der ganze Vertrag zum Nachteil des Künstlers ist. Chancen schlechter, wenn der Vertrag an sich in Ordnung ist. Dann muss der Richter entscheiden, was war eigentlich wie gemeint und was ist üblich.

Ich vermute mal, die ganze Sache ist aber beschiss. 1000 Stk. Selbstabnahme, da hat er die Produktionskosten schon wieder im Sack gehabt oder du hast ganz naiv dafür auch noch gezahlt. Rechte an dem Rotz wirst du nicht haben, zumindest abgetreten. Wenn dir was daran liegt, solltest du einen verdammt guten Anwalt nehmen, wenn nicht, dann geh mal einen saufen, klopft dir auf die Schultern und sage fünf mal "alter Dussel" zu dir selber und schreibe die Kohle ab.
 
Ich denke, dass zu 90% die Titelexclusivität sich auf die aufgenommenen Titel bezieht. Es steht schließlich im selben Absatz drinn. Titelauswahl trifft Produktionsfirma, dann wird die Titelexclusivität erwähnt.

Mich nervt das eben, da genau ein Titel, den wir als erstes aufgenommen haben, ein anderer Künstler aufgenommen hat, und damit in Österreich eine goldene Platte bekommen hat.

Wenn jetzt natürlich klar wird, das ein Vertragsbruch seitens der Plattenfirma besteht, könnte es sich lohnen, dagegen zu klagen. Denn von uns will den Titel niemand mehr hören!
 
Das Problem, ihr habt keine Rechte an dem Stück. Ihr seit weder Komponist noch Texter. Knackpunkt bleibt die Titelexklusivität, die dürft aber wohl eher bedeuten, diese Titel die ihr aufgenommen habt, sind für 10 Jahre exklusiv bei ihm und dürft ihr nicht woanders aufnehmen, er wiederum darf die mit euch aufgenommenen Titel 10 Jahre vermarkten.

Habe mal ein wenig gegoogelt und ich halte eure Chancen eher für schlecht aus der Nummer Kapital zu schlagen. Ihr könntet versuchen den Vertrag an sich anzufechten und die 15.000,- DM wieder zu bekommen.
 
Lieber Jote,
herzlichen Dank für Deine Bemühungen.

Teile uns doch allen mit, was Du beim googeln gefunden hast...

Du sagst selbst, die Chancen steh'n schlecht für uns. Warum schlägst Du dann vor, den Vetrag anzufechten und die volle Summe zurückzufordern? Mit welcher Begründung sollte ich zum Medienanwalt laufen, wenn der Punkt, der anfechtbar ist, man zweideutig auslegen kann?

Es geht hier doch nicht um den Text oder die Komposition. Wenn dann um den Verlag, an den die Autoren ihre Rechte abgetreten haben? Ich werde den Vertrag auf meinen Server legen.

Wenn Interesse besteht, den anzuschauen fragt mich bitte nach dem Downloadlink per PN.
 
"Die Titelexlusivität des Künstlers beträgt für jeden aufgenommenen Titel 10 (zehn) Jahre ab Veröffentlichung des Tonträgers."

Besagt, das der Unterzeichner (Ihr) 10 Jahre das exclusive Recht (Alleinrecht) für diesen Titel habt ([g=420]CD[/g] usw. und Aufführung).

Gleichzeitig darf er den Titel innerhalb diesem Zeitraum an keinen andrern Künstler verkaufen o.ä.

Mache ich immer genauso. Zudem untzersage ich noch dem Künstler den Titel in Eigenregie mit einem anderen Produzenten oder Musiker neu einzuspielen, da ich der alleinige Rechteinhaber bin.

Bei Nichtbeachtung Vertragsstrafe von 50.000 EUR.

Bumsbirne
 
Hallo Bumsbirne,

nach deinem Kommentar bedeutet es ganz klar, Vertragsbruch der Plattenfirma! Denn der Titel wurde innerhalb der 10 Jahre mit mehreren anderen Künstlern aufgenommen! Die Beweise habe ich alle gesammelt.

Was schlägst Du vor? Medienanwalt laufen? Plattenfirma darauf ansprechen? Was könnte ich überhaupt finanziell geltend machen?
 
Denn der Titel wurde innerhalb der 10 Jahre mit mehreren anderen Künstlern aufgenommen!

Richtig, jedoch ist die Frage, ob die Titel verkauft wurden oder sogar als [g=420]CD[/g] existieren.

Er wird sich rausreden, dass es nur Demo-Aufnahmen für andere Künstler sind. Das ist leider üblich und als Rechteinhaber darf er das für Demozwecke wohl machen.
 
Bumsbirne, der Titel ist definitiv mit anderen Künstlern auf [g=420]CD[/g] vervielfältigt worden! Ich habe entsprechende Beweise!

Kann man die ganzen 15000 DM fordern, die wir bezahlt haben?
 
In dem fall würde ich in der Tat einen Anwalt hinzuziehen, aber warte mal bis EarlGrey sich hier meldet. Der ist vom Fach.

Edit: Die 15.000 DM bekommt ihr bestimmt nicht wieder, höchstens einen Teil, abhängig von dem Gewinn den er mit den anderen Künstlern erwirtschaftet hat. Aber das sagt dir der RA.
 
also ich denke auch, dass reiner da der richtige ist.

könnte sein dass der richter sagt, da ihr die 15.000€ gezahlt habt,
dass ihr auch dir rechte habt.
das würde heissen, eine menge geld für euch.

man müsste den vertrag sehen, aber den echten durchblick
wird nur der rainer haben :)

viel, nochmal viel glück

tommy
 
Rainer ist aber kein Medienanwalt.
Der wird euch im günstigsten Fall den Rat geben,
einen Spezialisten aufzusuchen.
Dass sowas immer was kostet , sollte auch klar sein.
Die Alternative bestünde darin, garnichts zu unternehmen.
Also, was wollt Ihr nun tun?
Entweder richtig oder garnicht.

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Ihr habt immerhin 15.000DM hingelegt.
Dafür könnt Ihr wohl erwarten, dass die Titel, die Ihr da aufgenommen habt nicht 3 Wochen später von Madonna gesungen werden und im Radio rauf und runter laufen. Ihr wolltet ja Platten verkaufen, und wenn dieselben Titel plötzlich von anderen Interpreten gesungen im Handel auftauchen, ist das natürlich eine Konkurrenz, die Ihr nicht dulden müsst.
Und schon garnicht, wenn sowas aus einem Vertrag hervorheht.
Ob das aber wirklich aus diesem Vertrag hevorgeht, wirst Du kaum in einem Internetforum erfahren.

Wenn ich wissen will, ob ich krank bin, dann frage ich nicht den Apotheker, sondern ich suche einen Arzt auf.

Das was Du bisher geschildert hast, rechtfertigt doch den Schritt, anwaltliche Hilfe zu suchen.
 
mary007 schrieb:
Lieber Jote,
herzlichen Dank für Deine Bemühungen.

Teile uns doch allen mit, was Du beim googeln gefunden hast...

Du sagst selbst, die Chancen steh'n schlecht für uns. Warum schlägst Du dann vor, den Vetrag anzufechten und die volle Summe zurückzufordern? Mit welcher Begründung sollte ich zum Medienanwalt laufen, wenn der Punkt, der anfechtbar ist, man zweideutig auslegen kann?

Es geht hier doch nicht um den Text oder die Komposition. Wenn dann um den Verlag, an den die Autoren ihre Rechte abgetreten haben?

Sorry, der liebe Jote hatte leider keine Zeit vorher zu antworten und Antworten möchte ich dir nicht schuldig bleiben.

Das kommt heraus, wenn man Google bemüht. Gerichtsurteile, sogar BGH (was nichts heißen mag) und jede Menge Seiten Informationen. Aber nirgendwo ist eindeutig erklärt, was explizit mit Titelexklusivität in eurem Fall gemeint ist. In dem Urteil des BGH steht die Titelexklusivität für die Bindung eines Künstlers an ein Label, ich zitiere:"Die Ausschließlichkeitsbindung des Künstlers durch eine vereinbarte Titelexklusivität ist typischerweise eine Gegenleistung für die Aufwendungen, die der Tonträgerhersteller zur Erfüllung des Künstlervertrages zu tätigen hat und soll zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen für diese Investitionen beitragen, indem sie sicherstellt, daß der Tonträgerhersteller die während der Vertragsdauer geschaffenen Tonträger auch noch eine gewisse Zeit nach Vertragsende auswerten kann." So beurteilen auch die meisten anderen von google ausgespuckten Links den Begriff "Titelexklusivität", in deutschen Worten: Die Musik "gehört" dem Label und dieses kann diese 10 Jahre lang verwerten ohne das der Künstler die Musik noch woanders aufnehmen/vervielfältigen darf.

In dem Urteil geht es aber um etwas anderes, diente mir jetzt nur zu Verdeutlichung was man unter Titelexklusivität verstehen kann. In eurem Fall habt ihr bereits eine Gegenleistung erbracht, ihr habt 15.000,- DM bezahlt. Somit wäre zu klären:
1. Was hat es mit der Titelexklusivität auf sich, welcher Definition sollte sie in eurem Vertrag entsprechen
2. Es wurde bereits von euch einen Gegenleistung erbracht. Sollte die Titelexklusiviät auf das beziehen wovon auch der BGH ausgeht, so wäre eine Sittenwidrigkeit des Vertrages zumindest in Erwägung zu ziehen und somit evtl. eine Anfechtung des Vertrages möglich.
3. Ihr hättet so zwei Gegenleistungen erbracht. 10 Jahre Bindung und auch noch Geld bezahlt. Gute Chancen zumindest von einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt die Sache prüfen zu lassen.
4. In wie weit eine Verjährung greift kann ich nicht beurteilen, hätte halt Jura studieren sollen, dann wäre auch das evtl. geklärt.

Also, es wäre wohl lukrativer den Vertrag anzufechten und auf Rückzahlung der 15.000,- DM zu pochen, als auf ein paar lumpige Tantiemen von einer Hit-Single zu hoffen. Bekannt werdet ihr dadurch auch nicht.

HINWEIS: Dies ist und war keine rechtliche Beratung. Dieses dürfen z. B. nur Anwälte, sondern lediglich ein Hinweis durch einen Laien. Den einzigen Rat den ich dir geben kann, lasse einen spezialisierten Anwalt sich das mal anschauen und beurteilen.

Scheiße, ich hätte Anwalt werden sollen....... :roll: :D
 
Um die genannte Regelung verlässlich auszulegen, müsste man natürlich den ganzen Vertrag unter die Lupe nehmen.

Ich persönlich gehe davon aus, dass mit Titelexklusivität hier gemeint ist, dass der Künstler den fraglichen Titel zehn Jahre lang nicht erneut aufnehmen (und dann ggf. anderswo verwerten) darf. Der Produzent will sich damit natürlich Konkurrenz vom Hals halten und verhindern, dass der Künstler von einer bestimmten erfolgreichen Tonaufnahme letztlich unter Umgehung des Produzenten profitieren kann.

Beispiel:
Produzent P nimmt mit Künstler K einen Titel auf und lässt sich die Rechte an der Aufnahme einräumen. Der Titel wird ein Hit und jeder kennt bald Song und Künstler. Ohne eine "Titelexklusivität" könnte K nun den Song einfach neu aufnehmen und die Aufnahme selbst verwerten. P würde davon dann nicht mehr profitieren, obwohl er maßgeblichen Anteil an dem Erfolg des Stückes hatte, weil er lediglich die Rechte an der konkreten Aufnahme hat und nur an der Verwertung dieser Rechte verdienen kann.

Dass hier eine umgekehrte Exklusivität gemeint ist, dass also dem Künstler zugesichert werden sollte, dass der Produzent das Stück zehn Jahre nicht mit einem anderen Künstler aufnimmt, halte ich für abwegig. Eine solche Exklusivität ist in der Praxis ohnehin nicht zu erreichen, denn ein bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldeter Song kann von jedem beliebigen Künstler interpretiert und aufgenommen werden. Da würde es dem Künstler nichts nützen, wenn sich ein einziger Produzent verpflichtet, keine Konkurrenzaufnahmen zu fertigen.

tomaxx
 
ich finde den fall sehr interessant.
habe auch gegoogelt, aber nichts nennenwertes gefunden.

es wäre auf jedenfall ratsam, einen anwalt aufzusuchen.

ihr habt doch für seine arbeit bezahlt.
damit solltet ihr quitt sein.

lass uns doch bitte wissen, was da rausgekommen ist.
könnte uns in so einer ähnlichen situation helfen
(wie bei mir einmal die gage nicht erhalten :) )

viel glück
 

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