Künstlername

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MissLuna

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Hy, bin neu hier und habe auch schon im Forum ein bisschen was zu dem Thema gefunden....aber nicht genau das, was mich beschäftigt.
Ich bin seit mehr als 15 Jahren dabei, erst nur als DJ, jetzt und in Zukunft immer mehr als Produzentin und bin auf diversen, auch bekannteren Compilations mit drauf (Ministry of Sound "La Nuit", KM 5 2004 & 2005, "Islands Volume I", also nicht irgendein Mist). Jetzt taucht eine auf und hat denselben Künstlernamen, ob geklaut oder selbst erfunden, keine Ahnung, so bekannt bin ich ja nicht. Dennoch brauche ich meinen Künstlernamen auch in Zukunft noch und will nicht verwechselt werden.
Kann ich der jetzt mit Unterlassung drohen oder brauche ich dafür erst mal irgendeinen Namensschutz und einen teuren Anwalt???? Ärgerlich, sowas....:x :x :x wer hat Erfahrung?
 
hmm, nennst du dich dann DJ MissLuna? Das ist ja auch nicht so extrem aussergewöhnlich.


ich würde als allererstes mal diesen/die andere DJ/ane anschreiben, und ihn, freundlich aber bestimmt, auf den zustand hinweisen, und dann mal abwarten.

Rechtlich hab ich keine ahnung, aber wenn du auf Samplern drauf bist, solltest du ein gewisses vorrecht haben!
 
Ja.... Miss Luna ist zwar nicht sooo originell, aber den hab ich halt schon ewig.... wenn ich die Dame nett bitte, bringe ich die ja erst mal auf die Idee, dass sie vielleicht die erste ist, die den Namen schützen lässt...wobei, veröffentlich hat die wohl noch nichts
 
Ich würde erstmal versuchen, herauszufinden, wann die Kollegin ihre erste VÖ gemacht hat. Ich meine, Deine Präsenz unter diesem Namen in 2004 spricht doch erstmal für Dich.

Wenn die Kollegin irgendwas lange vor Dir rausgebracht hat, sieht es schon etwas schlechter aus.

Was wirklich substanzielles kann ich Dir da jetzt auch nicht weiter dazu sagen, aber wir kennen ja alle die Story von DJ Bobo und warum der jetzt DJ als "Vornamen" trägt ... :)

Das wäre dann im allerschlimmsten Fall Deine Notlösung.

Was Du nicht weisst : Hat die Kollegin sich den Namen schützen lassen ?
Ist sie eine Deutsche/Europäische Künstlerin oder wo kommt sie überhaupt her?
Ich würde erstmal Infos sammeln und im Ernstfall auch mal Kontakt aufnehmen.
 
Imo ist es so: Wer zuerst kommt malt zuerst, wenn du auf den Samplern drauf bist, die am Besten auch noch schön öfffentlich verkauft wurden (davon gehe ich bei Minsitry of Sound aus, dne Namen kennt man ja) hast du nen Nachweis, dass und wann du den Namen genutzt hast.

Wenn die Andere nichts früheres Vorweisen kann, kommst du mit ner Unterlassungsklage wohl durch, aber (!) kein Richter der Welt würde es einfach so zu so ner Klage kommen lassen sondern immer erst einen Vergleich anstreben. Deshalb schreib die an und versuch Kontakt aufzunehmen, mach ihr die Situation klar und warte ab was sie dazu sagt. Wenn nichts kommt erstmal nen Brief vom Anwalt aufsetzen lassen und als letztes Klagen...

Das mit dem doppelten Namen ist nämlich schon doof. ier in Stuttgart gibts nen MC der sich Plan B nennt und der inzwischen auch ziemlich erfolgreich ist (Splash 2006 Moderation mit Maeckes, deutschlandweite Tour, Savas Feature usw) dummerweise gibts in England ebenso einen Plan B und jedesmal wenn ich die Juice oder Backspin aufschlage und da was über Plan B seh muss ich zweimal schauen um zu raffen um wen es geht... Allerdings weiß ich aktuell nicht ob er da was dagegen macht/ machen will oder überhaupt machen kann...

Hab ein ähnliches Problem, ein Graffiti-Maler aus Stuttgart malt unter dem Pseudonym "Bens" dummerweise auch mit "s" - ich seh das als Werbung für mich und da wir uns ja nicht direkt in Konkurrenz stehen ist mir das auch wurst. Imo weiß er auch von mir und meinem Namen, er hat sich aber auch noch nicht beschwert... Da ich aber eh inzwischen mehr aufs produzieren gehe und da unter anderem Künstlernamen arbeite hab ich mich da aber auch nicht weiter drum gekümmert.

@fmo: Imo kann man Künstlernamen nicht schützen lassen! Lediglich über die VÖ wird ein Schutz möglich...
 
Bis Du in der Künstlersozialkasse ?
Oder mal anders gefragt: Lebst Du davon ?
Das würde die sache auch noch in ein anderes Licht rücken,
wenn die Kollegin nur so eine Art "Gelegenheites-DJ"ist, für
Dich aber ein wirtschaftliches Überleben davon abhängt ...
 
hübsch ......
 
Wow, erst mal vielen Dank für eure Infos und Denkanstöße. Scheint ja ein heißes Thema zu sein. Soviel ich weiß, hatte die andere Künstlerin (Belgierin) noch keine VÖs, die ist ja auch noch jung, jedenfalls um einiges jünger als ich.... ;-))
Somit wäre ich veröffentlichungstechnisch seit 2004 nachweislich dabei, habe auch noch Veranstaltungsplakate ab 1999 mit meinem Namen drauf. Wenn man Künstlernamen NICHT schützen lassen kann, wäre ich ja mit den VÖs und mit dem Verlag, bei dem ich bin, auf der sicheren Seite. Somit werde ich sie denn doch mal nett anschreiben....
Künstlersozialkasse bin ich leider nicht, die haben mich vor ewigen Zeiten mal nicht anerkannt (- hatte irgendwelche Unterlagen nicht), außerdem lebe ich in Spanien. Ich denke mal, dieser Zug ist abgefahren. Also, leben kann ich leider davon -noch - nicht, habe aber Abrechnungen über Lizenzen.

---mannohmann, als hätte man als Künstler nicht schon genug zu tun.... -----
 
Dann haste ja ihre Mail-Addy, schreib doch mal was... wobei du ein Problem haben wirst, wenn sie sich DJ Miss Luna nennt und du nur Miss Luna...
 
DJ Bobo musste sich in "DJ" Bobo umbenennen, weil es Anfang der 90er eine Band mit dem Namen "Bobo in white wooden houses" gab.
(Ist übrigens die Schwester unseres hiesigen Kantors ...)

Die heisst jetzt natürlich Bobo.

Ich würde sagen, die andere hat sehr schlechte Karten.
Selbst mit "DJ" davor.

Allerdings könnte es genauso passieren, dass irgendeine Japanerin in 2001 eine Platte unter diesem Namen rausgebracht hat.
Dann bist Du natürlich gelackmeiert.

Du musst viel gründlicher recherchieren.
Wer weiss, was da alles noch an die Oberfläche gespült wird ...

Die Welt ist gross ...
 
oups, schauriges Thema, aber muss wohl sein.....
Eine Zirkusartistin und einen Laden für Hexenzubehör hab ich schon gefunden....vielleicht sollte ich mir doch was Originelleres ausdenken, aber ich denke, dafür ist es 10 Jahre zu spät seufz
 
Einen zusätzlichen Denkanstoß möchte ich noch in den Raum werfen:

Du schreibst, die andere Künstlerin ist in Belgien zugange. Bist Du auch in Belgien bekannt. Soweit ich weiss, ist ein nur regional bekannter Name (wenn überhaupt) auch nur regional geschützt. Überspitzt: Nur weil jemand in Deutschland unter einen bestimmten Künstlernamen bekannt ist, genießt der Name keinen weltweiten Schutz z.B. nach § 12 BGB.

Viele Grüße
 
Ehrlichgesagt glaub ich noch nicht einmal dass ein (Künstler-)Name geschützt ist, nur weil unter diesem Namen mal irgendwas veröffentlicht wurde. Wenn man da überhaupt einen alleinigen Anspruch drauf hat ohne den Namen als Marke angemeldet zu haben, dann vermute ich dass der nur über eine Verkehrsgeltung zustande kommt (so wie es bei Marken eben auch ist) und dazu muss einen erstmal ein Grossteil der Bevölkerung kennen. Oder gibt's da für Künstlernamen besondere Gesetze?
 
MissLuna schrieb:
.. wenn ich die Dame nett bitte, bringe ich die ja erst mal auf die Idee, dass sie vielleicht die erste ist, die den Namen schützen lässt...

...eben. Ich würde da, wenn's mir wichtig wäre, auf nummer Sicher gehen und meinen Namen als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Vorher aber nachschauen (lassen) ob das nicht ohnehin schon jemand anderes gemacht hat. Danach kannst ihr dann auch gleich die Domain wegnehmen ;) Die Anmeldung kostet halt € 300,- (für 10 Jahre Schutz in Deutschland), damit hast aber gegen alle die dir danach noch in die Quere kommen die Trümpfe in der Hand.

Edit: Für EU-weiten Schutz, den Du wohl bräuchtest, ist das Harmoniesierungsamt in Alicante zuständig. Da kannst Du Markenschutz für alle EU-Staaten auf einmal beantragen. Ist aber natürlich teurer, wenn ich mich nicht irre waren das € 900,- / 5 Jahre.
 
Ganz grob und Lückenhaft noch mehr gefährliches Halbwissen zum Namensrecht:

§ 12 BGB schützt unter anderem vor einer Namensanmaßung, also vor einer Benutzung eines Namens durch einen unbefugten Dritten und vor einer damit einhergehenden Verletzung der Interessen des Berechtigten. Voraussetzung ist,

(1.) dass der Benutzer des Pseudonyms mit seinem Aliasnamen sog. „Verkehrsgeltung“ genießt. Das heißt unter dem Namen muss bereits etwas veröffentlicht sein oder öffentliche Auftritte erfolgt sein. Hier ist eine regionale Begrenzung möglich.
(2.) dass der Name auch sog. „Kennzeichnungskraft“ besitzt, also von anderen Namenträgern zu unterscheiden ist (keine Allerweltsnamen) ... hmm, was ist eigentlich mit „The Smiths“
(3.) dass Verwechslungsgefahr besteht, da nämlich Schutzzweck des § 12 BGB ist, Identitäts- und Zuordnungsverwirrung zu vermeiden und da wie bereits eine Verletzung der Interessen des Berechtigten nötig ist. Hierzu ist eine gewisse Brachennähe der zwischen Namensträger und Verwender notwendig, was bei zwei Musikern wohl der Fall ist.

Sofern der Musikername bereits als Geschäftsbetrieb bezeichnet werden kann, greift der Schutz nach § 5 und § 15 MarkenG. Das ist der Fall, wenn die Benutzung des Namens in Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht nur im privaten Bereich erfolgt. Der Schutz nach dem MarkenG beginnt mit der Ingebrauchname des Namens im geschäftlichen Verkehr, sofern diese den Schluss auf eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit zulässt. Im Übrigen gilt das oben zu § 12 BGB gesagte.

§ 4 MarkenG:
Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.

Nach Nr. 2 ist eine Eintragung also nicht zwingend nötig.

Vielleicht mag der ein oder andere noch etwas ergänzen, ansonsten hoffe ich, die Infos helfen erstmal weiter.

Viele Grüße
 
vermona schrieb:

... Nach Nr. 2 ist eine Eintragung also nicht zwingend nötig.

Eine Eintragung ist natürlich nicht zwingend notwendig. Man hat dann aber auch keine Gewissheit dass man damit im Zweifel vor Gericht bestehen kann.

Naja, wenn ich's mir recht überlege, würde ich bei Musikern aber vielleicht auch erstmal Pokern und versuchen die so einzuschüchtern, am besten von einem Rechtsanwalt einen Brief hinschicken lassen, das kostet nur nen Bruchteil und macht Eindruck. Die haben meistens eh keine Ahnung und wenn ist ihnen eine Eintragung wohl auch viel zu teuer. Wenn's allerdings um richtige Geschäfte geht würde ich mit einer Eintragung keine [g=342]Sekunde[/g] zögern auch wenn ich "zuerst" da war. Aber da sind das dann ja auch keine Beträge.

P.S. Wenn Dir eine richtige Beratung beim Anwalt zu teuer ist, kannst Dir auch hier noch Juristenmeinungen einholen:
www.frag-einen-anwalt.de (zwar auch kostenpflichtig, aber da wirst einen Anwalt finden der Dir für schätzungsweise € 20,- oder 30,- ne Auskunft gibt)
oder im Forum von www.123recht.net , da musst deine Frage dann halt neutral umformulieren
vielleicht gab's da ja auch schon einen vergleichbaren Fall
 
Jungs ist ja alles soweit ganz nett was ihr dem Mädel erklärt. Und die Paragraphen sind auch sehr informativ, ABER erklärt mir doch mal bitte wie ihr nen Künstlername als Marke eintragen wollt? Der Name einer reellen Person kann nicht als Marke eingetragen werden (egal ob real oder Künstlername) und es zählt die VÖ, wobei es da dann natürlich im Einzelfall drauf ankommt was für Erfolg da ist (ich nenns mal "Verkehrswert"). Ebenos zählt dieser Schutz unbegrenzt, ich könnte jetzt also nicht hergehen und meine Band "The Beatles" oder "The Who" oder "Bro'Sis" nennen, nur weil es die nicht mehr gibt... Ne regionale Band, die aber zB seid 10 Jahren aktiv ist, 2 CDs in ner 500er Auflage veröffentlicht hat und sagen wir mal "The Public Band with 1000 sold CDs" heißt, kann im Einzelfall Probleme bekommen, wenn jetzt plötzlich ne Band die zufällig auch "The Public Band with 1000 sold CDs" heißt nen riesen Erfolg landet, weltbekannt wird und erst seid 2 Wochen existiert...

In so einem Fall kommts dann aber idR zu nem Vergleich und zu so viel Publicity, dass die Band sich direkt in "The famous Band with 1000000 sold CDs" umbennenen kann...

Das ist mein Wissensstand von meinen Nachforschungen vor nem Jahr und ich richte mich nach deutschem Recht. Imo ist das aber zumindest europaweit vergleichbar zumindest was den Markenschutz angeht muss das ja ne globale Regelung sein...
 
BenS schrieb:
...
ABER erklärt mir doch mal bitte wie ihr nen Künstlername als Marke eintragen wollt?
...

Als sogenannte "Wortmarke" beim DPMA in München, beim Harmonisierungsamt in Alicante, oder bei der WIPO in Genf, je nach Umfang. Die Abwicklung würde ich aus Bequemlichkeitsgründen aber vermutlich vom nächstbesten Patentanwalt erledigen lassen, obwohl es wahrscheinlich mittlerweile auch jeder über deren Webseiten und den Postweg erledigen kann, falls Du das wissen wolltest.

BenS schrieb:
...
Der Name einer reellen Person kann nicht als Marke eingetragen werden (egal ob real oder Künstlername)
...

woher hast Du das? Das ist absoluter Unfug. Es gibt nur mal als sehr bekanntes Beispiel, ein deutsches Topmodel (mit eigener Casting-Show im Fernsehn) das ihren bürgelichen Namen mehrfach als Marke eingetragen hat.

Da kann man sich auch mal fragen, warum die das macht, denn die hat mit Sicherheit sogar notorische Bekanntheit.

...und es zählt die VÖ...

Das glaube ich gern, wenn Du mir nen Paragraphen oder noch besser ein Urteil zeigen kannst aus dem das hervorgeht. Das klingt mir zu arg nach Urheberrecht und da geniesst der Name wohl in den allermeisten Fällen keinen Schutz. Wohlgemerkt es geht hier ja um einen Namen und nicht um ein Musikstück oder ein [g=420]CD[/g]-Cover.
 

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