Kommerzielle Nutzung gemeinfreier Aufnahmen

deef

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Hi Leute!

Ich möchte eine Aufnahme in kommerziellem Zusammenhang nutzen.
(Hintergrundmusik einer kommerziellen website)

Hier im Forum habe ich rausgefunden, dass ich folgende Sachen beachten muss:
#Leistungsschutzrecht
#Urheberrecht

Um nun problemfrei eine alte Aufnahme kommerziell zu nutzen muss die Aufnahme mind 50 Jahre alt sein plus noch zusätzlich der Komponist/Urheber 70 jahre tot?
Müssen diese beiden Bedingungen stets erfüllt sein damit man eine Aufnahme als komplett gemeinfrei bezeichnen kann?
Oder gibt es Situationen in denen eine Bedingung reicht? ( und ich spreche nicht davon ein werk nachzuspielen. es geht um aufnahmen )

Die Zahlen 70 und 50 gelten ja für die EU soweit ich weiß.
Wovon ist das ganze dann abhängig:
Wo der Server der Homepage steht oder welcher Nationalität der Urheber war? oder wo die aufnahme stattgefunden hat?
Die Nationalität eines ganzen Orchesters rauszufinden wäre ja eine harte Nuss. ;-)

Könnt ihr mich da aufklären?
Sieht es anders aus wenn ich eine aufnahme eindeutig erkennbar in einem kommerziellen song benutze?

grüße
deef
 
...muss die Aufnahme mind 50 Jahre alt sein plus noch zusätzlich der Komponist/Urheber 70 jahre tot?

Rocking Zombies ?
 
PS:

Eine Aufnahme ist wegen der 70 Jahre noch lange nicht gemeinfrei,
da trotzdem noch die Leistungs-Schutzrechte gelten.

Das hilft dir nur bei Kompositionen die du selber nachspielen willst.

PPS: such dir einfach Aufnahmen unter Creative-Commons Lizenz,
da findest du schon was.

Hier zum Beispiel:
http://www.jamendo.com/de/
 
Rocking Zombies ?

Aufnahme, Mahone, nicht Komposition!

Muss aber zugeben, dass ich auch erst in die Richtung dachte :-D
 
70 Jahre stimmt, das gilt für das Urheberrecht,
in der Regel darfst Du die Noten verwenden,
wofür auch immer.
Aber: Die Aufnahme dieses Orchesters fällt unter
das Leistungsschutzrecht, d.h. einfach die vorliegende Aufnahme
zu verwenden ist m.e. nicht rechtens. D.h. du müsstest versuchen
die Leistungsschutzbesitzer herauszufinden und anfragen.
Wenn du uns das Stück nennst können wir ja mal gemeinsam
suchen.

Eine gute Seite für gemafreie Partituren ist übrigens
http://imslp.org/wiki/Hauptseite
 
Ok, logo...

Bei nochmaligem Lesen scheint es mir dass du auch besser informiert sein könntest als ich.
Werden Aufnahmen tatsächlich nach 50 Jahren gemeinfrei ?

Ich entschuldige mich für voreiliges Hinausposaunen von Halbwissen.

Ich würde aber trotzdem einfach nach was CC-lizensiertem schauen,
ist denke ich stressfreier...
 
hey leute

wikipedia ist zwar kein renomierter musikrecht-anwalt aber ich zitiere mal:

"Aufnahmen sind 50 Jahre nach Entstehung frei von Verwertungsrechten. Das bedeutet, dass die beteiligten Musiker etc. keinen Anspruch auf weiteren Schutz mehr haben. Solche historischen Aufnahmen können in der Wikipedia verwendet werden, wenn kein urheberrechtlicher Schutz der Komposition (siehe oben) oder einer eventuellen Bearbeitung (Arrangement etc.) mehr besteht."

mich wundert jetzt schon, dass ihr euch darüber wundert

es ist ja nett dass ihr helfen wollt aber mir geht es um diesen konkreten fall
gemeinfreier aufnahmen
alternativen kommen nicht in frage

wo sind denn die experten?
 
die 50 jahre regel wird dir wahrscheinlich nichts bringen... denn der großteil der "alten" musik (auch beatles usw) wurde ja in den 90ern oder später digitalisiert, remasterd für [g=420]cd[/g] usw -> neubearbeitung, nochmal 50 jahre...

wenn du also unbedingt "diese" musik haben willst muss die firma eben für ihre verwendung zahlen.
 
gewagte aussage!
 
Hi deef, du hast es schon selbst zitiert:

Aufnahmen sind 50 Jahre nach Entstehung...

Aufnahmen, unabhängig von der Komposition bzw ihres Alters.
 
Na, das ist trotzdem schwierig .... Was ist eine Aufnahme ?

Darf ich eine 50 Jahre alte [g=66]Schallplatte[/g] (1959) von Mr Bob Dylan aufnehmen und commerziell verwursten ?

Was aber wäre, ich hätte die Schallplatten-Aufnahme von Dylan's Platte 1959 gemacht und bis heute aufgehoben, dann dürfte ich die dann vermarkten .... ?


Das ist man alles heikel ...

eyeyeyey .....

1959 gabs noch kein Wav


gruss, triumv
 
Nein, Bob Dylan ist auch noch keine siebzig Jahre tot!
 
ganz genau, artcore....
also außer mir selbst konnte niemand hier licht reinbringen?
normalerweise wird hier doch mit paragraphen umhergeschmissen
;-)
aber danke trotzdem ich weiche wohl wegen der unsicherheit auf cc aus, wollte nur wissen wie es wäre wenn...
 
Hallo deef,

die Zeit, in der die 50-Jahre-Regel zum tragen kommt, bricht gerade erst an. 1991 wurde die Schutzfrist von 25 auf 50 Jahre heraufgesetzt. Ist sie abgelaufen, ist eine Aufnahme frei verfügbar, sofern mit ihrer Verwendung keine anderen Rechte verletzt werden.

Im Netz findet man z.B. Klassik-Aufnahmen, die aus den 40er oder 50er jahren stammen. Die sind frei verwendbar, weil alle Kopmponisten schon seit Ewigkeiten tot sind.

Beatles-Aufnahmen gehen natürlich nicht, da Lennon noch nicht 70 Jahre tot ist und McCartney sogar noch ziemlich lebendig ist. Auch wenn die Aufnahmen teilweise schon 50 Jahre alt sind, haben die Beatles bzw. deren Erben weiterhin die Urheberrechte an diesen Stücken.

Wenn Du ein konkretes Musikstück hast, musst Du Dein Wissen anwenden und schauen, wann die Aufnahme entstand und wie lange ALLE Urheber (Texter, Komponist, zweiter Texter, zweiter Komponist...) schon tot sind.

Alle Angaben sind natürlich wie immer ohne Gewähr.
 
Hi... Einer meinen wenigen Spezialgebiete.

Also die Sache ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Die 70 Jahre Regel stimmt zwar für die Komposition. Eines habt ihr aber alle hier bisher übersehen: Es gibt ein Erbrecht für Kompositionen. Die ist übrigens der EINZIGE Weg ein Urheberrecht an eine andere Person zu übertragen!
Urheberrechte können nicht verkauft, verschenkt oder sonstwas werden. Die "schleppt" man bis zu seinem Tode mit sich herum, dann die Erben. Hat man keine Erben, dann bleiben diese Rechte noch 70 Jahre geschützt.

Und da niemand so genau weiss wer evtl. was, wann von wem geerbt hat, ist die Sache eben heikel. Kann gut gehen, kann aber auch ins Auge gehen.

Bei den Leistungsschutzrechten sieht es ähnlich kompliziert aus. Wer weiss schon wer die Rechte zur Zeit wirklich inne hat.

Und dann gibts da noch die Nutzungsübertragungsrechte. Ein Komponist kann ja (siehe oben) seine Komposition niemals verkaufen. Einzige Ausnahme: Er kann ein Nutzungsrecht vergeben. Dies kann er quasi gestalten wie er will. Das extremste wäre ein zeitlich unbeschränktes und weltweites Nutzungsrecht. Dann dürfte er selber nicht mal mehr seine Komposition nutzen. Er bleibt aber Urheber, nur bei Missbrauch könnte er eingreifen.

Mein Rat:
Spielt die Nummern selber ein bzw. lasst das machen. Meldet die Websitesongs der [g=119]Gema[/g] mit Nennung der Komponisten und Texter. Dann ist man IMMER aus dem Schneider.
Müssen es die Originale sein, macht den Verlag ausfindig. Recherchiert wer die Leistungsschutzrechte besitzt und zahlt trotzdem an die [g=119]Gema[/g] (für die Urheberrechte).
 
@wavelow:

Wenn das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten erlischt - wer sollte es denn geltend machen, wenn nicht die Erben? ;) Deshalb muss man ja auch den Ablauf der 70 Jahre abwarten, bevor man ein Werk frei verwerten darf. Aber wer auch immer der Rechteinhaber an einer Komposition und an einem text ist - 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers ist Schluss mit dem Urheberrecht, egal, wer nun der Inhaber ist.

Sobald man sich allerdings ins angelsächsische Recht begibt, kann die Sache anders aussehen. Dort lassen sich die Rechte meines Wissens selbst veräußern und wieder zurückkaufen, und wie es da mit Fristen aussieht, weiß ich überhaupt nicht.
 
Hast Recht Earl...

Im hier geposteten Fall wäre mir die Sache aber zu heikel um einfach sowas zu verwenden. Kommerzieller Einsatz, Website = weltweit.
Sowas führt fast zwangsläufig zu Problemen ohne Clearing.

Also entweder die Leistungsschutzrechte der Aufnahme um Genehmigung bitten (= zahlen :) und der [g=119]Gema[/g] ihre Anteile überweisen

oder

Die Aufnahme so gut wie möglich nachspielen (lassen) um die Kosten für die Leistungsschutzrechte zu sparen. [g=119]Gema[/g] wird in jedem Falle fällig.
Bei weltweitem Einsatz muss man mit der [g=119]Gema[/g] klären inwieweit sie lizenzieren darf.

Um die [g=119]Gema[/g] bzw. eine andere Verwertungsgesellschaft kommt der Poster nicht drumherum. Vorteil: Er muss nicht fragen ob er die Urheberrechte nutzen darf. Er darf - aber er muss dafür nach Tarif zahlen.
 
jetzt mal an die rechtsexperten hier:
man muss [g=119]gema[/g] zahlen, wenn man mozart oder bach selber nachspielt und dies dann zB im netz als donwload anbietet?
 

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