kleines konzert für geladene gäste?

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hallo,
weiß nicht ob ich in diesem forum richtig bin, hoffe aber das man mir hier helfen kann.
also, wir planen mit unserer band ein kleines konzert zu geben. das 1. für uns in dieser besetzung , nach 8 jahren, das 1. mal wieder auf der bühne.
deshalb dachten wir uns , das wir die schützenhalle bei uns im ort mieten , für 100€ geht das und auch im allgemeinem ohne große nachfragen des vereins.

wir wollten dann nur gäste einladen, so das nicht jeder kommt. also eine kleine party (80 personen ) im freundeskreis, dem wir unsere musik vorstellen möchten.

jetzt wissen wir aber nicht in wie fern wir an irgentwelche rechtlichen dinge da gebunden sind. wir möchten auch unsere unkosten decken, kein gewinn machen, nur plus-minus null bei raus kommen. wie ist es mit getränke ausschank?

wäre da für eine idee dankbar.
 
sollte noch jemand kommentieren, der sich felsenfest sicher ist, aber soweit ich das richtig in erinnerung habe is bei geschlossener gesellschaft bezüglich ausschank nichts zu beachten. wird dann kritisch, wenn du jeden reinlässt und geld für den eintritt verlangst.
kannh auch nicht erinnern, dass wir bei privaten feiern jemals irgendwas angemeldet haben.
 
Die Frage gliedert sich ja in drei:

1. Musik: Solange ihr nur eigene Sachen spielt, die nicht bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet sind, gibt es nichts zu beachten. Kommen Cover zum Einsatz (oder sind die eigenen Lieder bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet), so ist bei der Größe der Gesellschaft eine Anmeldung der Playlist angebracht. Die Gebühr wird sich aber in Grenzen halten.

2. Saufen: "Ausschank" im Sinne von "Zapfsäule" muß IMHO mit dem Gesundheitsamt geklärt sein. Wenn ihr bloß ein Dutzend Kisten Bier reinkarrt und der "Ausschank" sich darauf beschränkt, die Flaschen aufzumachen, gibt's nichts weiter zu beachten. Dasselbe gilt auch für Speisen. Bei starken Getränken wird's problematisch, da ja die Gläser abgewaschen werden müssen, und das ist der Punkt, wo wieder das Amt in Erscheinung tritt. Wenn ihr aber genug Pappbecher habt, seid ihr wieder auf der sicheren Seite.

3. Geld: Da es ja eine einmalige Veranstaltung ist, die nicht die Riesengewinne abwerfen wird, braucht ihr euch keine Sorgen zu machen.

Liebe Grüße + viel Spaß

CJ
 
tach,
soweit ich weiss, folgendes:

saufen: wenn der betreiber des schützenhauses eine konzession für den ausschank von getränken hat und an dem abend einfach dabei ist und das macht, dürfte das ohne weiteres laufen.

mucke: soweit ich weiss muss man [g=119]gema[/g] geschützte songs nur dann anmelden, wenn man sie im rahmen einer kommerziellen veranstaltung öffentlich aufführt.
da bin ich mir aber nicht 100% sicher.

geld: am einfachsten wäre es, wenn ihr den leuten (also den geladenen gästen) sagt, ihr nehmt keinen eintritt, dafür beteiligt sich jeder freiwillig mit 2,- öre als "unkostenbeitrag" an den gesamtkosten. dann dürfte es da auch keine probleme geben. zumindest meine ich mal sowas gehört oder gelesen zu haben.

gruß, mitti
 

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