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PeeWee

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... nun ist es soweit. Eigentlich "nur" Musiker vom Beruf stehe ich mit meinem Studio nun nach Jahren voller Banddemos, Spaßprojekten und einer Baumarktendloswerbung vor einer ersten Veröffentlichung mit einem regional ziemlich bekannten, nord-plattdeutschem Sänger mit eigenen Songs.
Zu den Songs habe ich die Arrangements geschrieben und aufgenommen und habe selbst einige Sax Soli und jede Menge Keyboards und Drum Programming beigesteuert.
Der Künstler hat auch noch sehr gute Verbindungen zu zwei NDR Moderatoren, so dass nach seiner Aussage und der der Moderatoren ein Airplay sehr wahrscheinlich ist.

Also habe ich mich bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet (um als Mitkomponist aufzutreten, Künstler ist einverstanden), melde mich ebenso bei der [g=314]GVL[/g] als Tonträgerhersteller an (zum Empfang des Labelcodes, der für Air-Plays wichtig sein kann; als Musiker bin ich ja bereits [g=314]GVL[/g]-Mitglied) und mache mit dem Kunden einen Bandübernahmevertrag. Für die ganze Geschichte gründe ich keine extra Firma, sondern rechne es alles über meine Freiberufliche Existenz ab, und zwar mit 7%. Alles richtig bisher? Wer kennt sich da ein bischen aus?

Gruzz, Peter
 
melde mich ebenso bei der [g=314]GVL[/g] als Tonträgerhersteller an ... und mache mit dem Kunden einen Bandübernahmevertrag. Für die ganze Geschichte gründe ich keine extra Firma, sondern rechne es alles über meine Freiberufliche Existenz ab, und zwar mit 7%. Alles richtig bisher?
Eher nicht.
Produktion und Vertrieb von Tonträgern erfordert eine Gewerbeanmeldung. Unter die Definition für „freiberuflich“ fällt das nicht. Dein Mehrwertsteuersatz wären 19%.

Klärende Gespräche mit Steuerberatern können Wunder wirken.


Frank
 
Kollege He-vey hat fett recht!

Kläre das vor unbedingt mit einem Steuerberater oder steuerrechtlich ab!
 
Ganz, ganz schwierig vom FA als Freiberufler anerkannt zu werden. Ich würde freiwillig drauf verzichten und normales Gewerbe anmelden. Spart viel Ärger!

Hol Dir einen Gewerbeschein und beantrage beim FA die Freistellung von der Ust. Regelung gemäss §19 Kleinunternehmerregelung.


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Regelung sieht in amtsdeutsch wie folgt aus:

Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

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Du kannst so jederzeit auf Umsatzsteuer umsteigen wann du möchtest, bindest Dich dann aber für 5 Jahre an diese Entscheidung. Also dann wieder zurück geht nicht mehr.
Solltest Du mehr Gewinn machen und die Grenzen sprengen, wirst du automatisch im nächsten Jahr auf Ust. eingestuft. Nachzahlen braucht man für das alte Jahr aber nicht (habe ich jedenfalls noch nie gehört).

Vorteil: Keine nervenden Ust. Erklärungen, weniger Bürokratie und ein Jahr Ruhe bis zur Steuererklärung.
Nachteil: Wenn Du Dinge anschaffst, musst die die Ust. mitbezahlen, keine Erstattung. Wenn man keine allzu grossen Ausgaben bzw. Einkäufe macht kann man gut damit leben.

Rechnungen schreibst Du einfach mit dem Betrag den Du kassieren willst. Vorschrift ist ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Findest Du alles im Netz bei den IHKs usw. was Du alles auf deine Firmenpapiere drucken musst.

Ansonsten aber: Herzlichen Glückwunsch zu dem Deal! Heisst der Sänger zufällig Klaus? :-)
 
Okay, habe gerade mit Ihr telefoniert. Sie sagt, da mein künstlerisches Mitwirken an dem Projekt überwiegt und das eher Handwerkliche unterliegt, könne ich die Rechnung zu 7% stellen.
Sie hatte da noch so'n schönen jusristischen Spruch drauf, der ist mir leider wieder entglitten. Aber sinngemäß lautete er "Wenn das eine den Löwenanteil darstellt, geht das andere auf dem Rand mit".

Und was die Firmengründung betrifft: Einen Gewerbeschein habe ich. Den habe ich mir damals aus Unwissenheit geholt, da wusste ich noch nicht, dass es reicht, wenn man sich eine Steuernummer besorgt. Um die Gewerbesteuern mache ich mir dabei auch keine Sorgen, soviel verdiene ich gar nicht, als dass Sie fällig würde.
 
Ui, das hat sich gekreuzt, da war wavelow schneller.

Nee, Klaus heisst der nicht ... und Klaus auch nicht :-)))
 

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