Inwiefern ist Betreiber einer Plattform für geschützte Inhalte verantwortlich?

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FreeWareWolf

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Ich bin gerade dabei, für ein Community (die bereits über 100 Mitglieder hat) mit der Social-Networking-Software Ning eine Plattform zu bauen, wo die Mitglieder viele intuitive Features nutzen können. Da in der Community viele Musiker und Musikliebhaber sind, würde ich auch gern das Feature nutzen, welches den Usern erlaubt, Songs in ihren öffentlichen Flash-Player hochzuladen.

Der Uploader muss dabei stets ausdrücklich bestätigen, dass er mit dem Upload (von Musik im Speziellen, aber auch natürlich aller anderen Inhalte) keine Urheberrechte verletzt usw...

In einem Disclaimer würde ich natürlich schreiben, dass ich als Betreiber nicht für die Inhalte der einzelnen Profile verantwortlich bin, usw...

Frage: Muss ich als Admin aktiv dafür sorge tragen, dass ggfs. hochgeladene Songs, wo der Uploader das Urheberrecht verletzt, unverzüglich von der Seite verschwinden?

(Analogon: Was würde es für die HR-Betreiber bedeuten, wenn jemand (trotz des ausdrücklichen Verbots im [g=94]Feedback[/g]-Forum) Covers o.ä. hochladen würde. Müssten die HR-Admins sofort Konsequenzen ziehen, weil sie sonst selbst welche befürchten müssten?)

Zusatzfrage: Inwieweit erübrigen sich die obigen Fragen, wenn ich generell solche Inhalte nur unter einem innerhalb der Community bekannten Passwort zugänglich mache, so dass man in diesem "privaten" Rahmen dann auch ganz bewusst und legal fremde Songs uploaden könnte
 
In Deutschland ist es immer noch so, dass der Seitenbetreiber verantwortlich für die Inhalte auf seiner Webseite ist. In deinem Fall bedeutet dass tatsächlich, dass du dafür verantwortlich bist, dass kein unrechtmäßiges (z.B. [g=119]GEMA[/g]-Material ohne dass du Gebühren zahlst) Zeug in deinem Portal öffentlich zugänglich ist, ansonsten bekommst in erster Linie du Ärger (bzw. ne Abmahnung) und nicht deine User.

(Analogon: Was würde es für die HR-Betreiber bedeuten, wenn jemand (trotz des ausdrücklichen Verbots im [g=94]Feedback[/g]-Forum) Covers o.ä. hochladen würde. Müssten die HR-Admins sofort Konsequenzen ziehen, weil sie sonst selbst welche befürchten müssten?)
Ganz genau, Covers und co löschen wir sobald wir sie entdecken.


Zusatzfrage: Inwieweit erübrigen sich die obigen Fragen, wenn ich generell solche Inhalte nur unter einem innerhalb der Community bekannten Passwort zugänglich mache, so dass man in diesem "privaten" Rahmen dann auch ganz bewusst und legal fremde Songs uploaden könnte
"Privat" ist da ein schwieriger Begriff. In dem Moment, wo sich jeder bei deiner Plattform anmelden kann, ist sie wieder öffentlich für jeden zugänglich. "Privat" würde bedeuten, dass du nur Bekannten / Freunden einen Zugang gibst und sonst niemand rein kommt.
 
@ben:

Das ist ja erst mal ne Ansage. Aber, konsequent weitergedacht, müsste das doch dann für jede von Content gelten, die die User hier einstellen, sprich also auch Avatar aus lizenzpflichtigen Fotos, Zitate, die nicht als solche gekennzeichnet sind, und und und... das kann selbstverständlich kein Moderator alles kontrollieren, wo kämen wir dahin. Und selbst in dem Moment, wo ihr eine Urheberrechtsverletzung bemerkt (Beispiel: Avatar = bekannten (aber geschütztes) Bild aus dem Netz), könnt ihr doch auch nicht immer intervenieren, oder???

Ich dachte immer, dafür gäbe es Disclaimer. Wie weit reichen die, und wie weit nicht? Wo ist der prinzipielle Unterschied, ob hier jemand ein Cover ins Songvoting stellt, Avatare klaut oder fremde Texte ungekennzeichnet zitiert? Wenn muss der Seitenbetreiber einschreiten?

Als angehender Admin(-Anfänger) interessiert mich das halt.

"Privat" ist da ein schwieriger Begriff. In dem Moment, wo sich jeder bei deiner Plattform anmelden kann, ist sie wieder öffentlich für jeden zugänglich. "Privat" würde bedeuten, dass du nur Bekannten / Freunden einen Zugang gibst und sonst niemand rein kommt.
...ja, in der Tat schwierig. Wen kann man heutzutage noch seinen "Freund" nennen ;) Aber mal im Ernst: wie verhält es sich, wenn (auch fremde) Leute nur über "Einladungen" hineinkommen... für den Fall, dass sich die Community überlegen sollte, ganz bewusst bekannte Lieder z.B. in einem Player auf der Seite zu teilen.
Um aber gleich klarzustellen: Ich möchte nicht versuchen, Gesetze seltsam auszulegen und irgendwelche "Schlupflöcher" zu finden. Es ginge in diesem Falle halt um eine Community von ca. 200 Leuten, die sich schon einige Zeit aus dem WWW (meist nicht privat) "kennt" (also z.B. wie der HR-Kern, angenommen der würde ein Forum haben, wo man nur über Einladungen reinkäme) ... ob man das schon "Bekannte" nennen kann??
 
FreeWareWolf schrieb:


Wo ist der prinzipielle Unterschied, ob hier jemand ein Cover ins Songvoting stellt, Avatare klaut oder fremde Texte ungekennzeichnet zitiert? Wenn muss der Seitenbetreiber einschreiten?
In jedem Fall.
 
Alles unter dem IANAL-Prinzip: Wenn du das eh nur im kleinen Rahmen halten willst, würde ich sicher stellen, dass man nur auf Einladung in die Community rein kommt. Dann wäre das nach meinem Empfinden ein privater Rahmen und du müsstest dir auch keine Gedanken machen.
 

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