Instrumental verkaufen&rechtlich absichern! WIE?!

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emrasius

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Hi Gemeinde!

Ich habe einer Berliner-HipHop-Crew Instrumentals auf Bestellung produziert.
Die besagten "Beats" sind bisher nirgendwo veröffentlich worden und lagern auf meiner externen Festplatte.
Über den Preis für den Auftrag haben wir uns bereits geeinigt und beide Seiten sind mit der jeweiligen Leistung zufrieden.

Wie geht es jetzt weiter?

Wer hat Erfahrung mit der Situation und kann mir helfen die Sache rechtlich zu fixieren? Gibt es Vertrags-Vordrucke für den Verkauf von Instrumentals so wie bei Autos?
Wie läuft die Geschichte?

Gruß EM
 
ja würde mich auch interessieren!!!

was ich noch genauer wissen würde ist ob ich jemandem nur die rechte verkaufen kann das er auf meinen beat rappen darf und es auf der und der cd veröffentlichen darf? also nicht das ich nen beat verkaufe und der dann "IHM" gehört. ich will nen vertrag das es MEIN beat ist/bleibt und er drauf rappen "darf". ;)

wie läuft die geschichte part 2?

lg odaz
 
Any ideas?
Wenn uns jemand mit ein paar interessanten Links zum Thema versorgen könnte, wäre das auch schon sehr hilfreich!
 
ok, ich starte einen letzten versuch, obwohl ich inzwischen glaube, dass das thema etwas zu speziell für dieses forum ist.
 
hey emrasius

falls du paar infos hast kannst du die dann in diesen thread posten?

lg odaz
 
hi odaz!

ich bleibe dran&stell's hier rein wenn ich news habe!

peaz!EM
 
wenn du dir sicher gehn willst, hinterleg die bei nem notar.
wenn er die quelldatei hat kann er nämlich ssehr leicht behaupten das es "SEIN" beat ist
und du ihm nur freiwillig geholfen hast(deswegen hast du ihn auf deiner festplatte)
und vertraglich musst du ihm lediglich was unförmliches geben womit du ihm die nutzungsrechte für so und soviel euros überträgst.
das wäre die leichteste variante.
falls der besagte ein label oder gar ein majorlabel deal hat sag denen doch die sollen sich drum kümmern.die machen das dann schon förmlich und ordentlich.


peazen

aliazz
 
Urheberrechte kann man ja nicht weggeben (in Amiland geht das anscheinend). Auch wenn ein Track für 100'000 verkauft wird, es muss angegeben werden wer ihn produziert hat. Man verkauft ja Nutzungsrechte und nicht Urheberrechte.

Streitfall: man verkauft ein Track. Der Käufer schreibt auf CD, dass er selber den Track produziert hat. Ist illegal, aber Aussage gegen Aussage. Aber nun geht es um Beweise, die aufdecken wer wirklich der Urheber war.
Das üblichste auf unserem niveau: bevor der Track mit guter Quali weitergegeben wird, folgendes machen. So viele Dateien wie möglich die dokumentieren, dass man selber das Instrumental gemacht hat auf ne CD brennen. Wichtig: Mixdown-Datei, also der Track als wav, dass man es vor Gericht gleich hören kann. Projekt-Datei etc. Das ganze steckt man in ein Umschlag, versiegelt es gut und dann per einschreiben (wichtig!) an sich selber senden. Niemals öffnen und gut aufbewahren (wichtig!). überhaupt diesen Beweis zu haben oder das Datum des Poststempfels sagt nun aus wer wirklich der Urheber ist.

So schützt man sich davor, dass ein anderer angibt ein Instrumental gemacht zu haben, dass man selber gebastelt hat.

Das nächste wäre der Vertrag über die Nutzungsrechte. Ich weiss nicht wie so etwas aussieht. Auf Seiten von Produzenten habe ich gesehen, dass sie unterscheiden zwischen exklusiven und nicht-exklusiven Nutzungsrecht. Exklusiv natürlich teurer, weil man es als Urheber dann nicht weiter verwerten kann. So viel muss ja nicht drin sein, weil es schon vom Gesetz her geregelt ist. Vielleicht lohnt es sich von einem Anwalt so einen Vertrag aufsetzen zu lassen. Urheberrecht-Spezialist anrufen und fragen wieviel es kostet.

So viel von meiner Seite. Aber ich hab noch nie ein instumental mit so offiziellem Prozedere weitergegeben, waren ja bis jetzt Kumpels.
 
Gab es hier nicht schon mal so 'nen ähnlichen Thread 8-/ :|
 
Kann euch leider nicht direkt weiterhelfen, da ich selbst von der Thematik nicht viel Ahnung habe. Würde mich auch sehr interessieren wie es wirklich läuft.

Ich habe hier im Forum allerdings schon ein paarmal gelesen (unter Anderem in einem Beitrag von EarlGrey wenn ich nicht irre), dass die Variante mit dem Einschreiben an sich selbst nicht wirklich aussagekräftig ist bzw. anerkannt wird.
Das würde ich daher lieber gleich etwas professioneller angehen, um da auf Nummer sicher zu gehen.

Ich meine auch, dass EarlGrey mal einen Service angeboten hat (oder immernoch anbietet), sich Songs bei ihm beglaubigen zu lassen, dh sie ihm zuzuschicken gegen eine geringe Gebühr , er packt sie in seinen Safe und wenn es dann mal zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte holt er sie wieder raus und kann bezeugen, dass sie zu einem gewissen Datum bereits bei ihm vorgelegen haben.
Die Variante wäre dem Einschreiben an sich selbst auf jeden Fall vorzuziehen, allerdings sollte EarlGrey himself doch lieber hier nochmal Stellung dazu nehmen, falls mich meine Erinnerung trügt und wie genau die Konditionen aussehen.

mfg Electric-Ric
 
hi,

ich hoffe, ich habe Eure Fragen richtig verstanden. Ansonsten bitte schimpfen.

Die Urheberrechte als solche kann man nicht veräußern. Man bleibt sein ganzes Leben lang Urheber. Man kann aber die aus dem Urheberrecht resultierenden Verwertungsrechte vergeben. Das Gesetz gewährt Dir als Urheber dafür einen Anspruch auf ein "angemessenes" Entgelt. Zu bestimmen, was angemessen ist, ist oft verdammt schwierig. Gerade wenn man sonst nichts mit dem Biz zu tun hat.

Die Verwertungsrehte am eigenen Stück kann man nichtexklusiv oder exklusiv vergeben, das ist Verhandlungssache. Exklusiv bedeutet, dass Du Dich als Urheber verpflichtest keinem Dritten Dein Stück zur Verwertung zu überlassen, der Lizenznehmer also "exklusiv" darüber verfügen kann.

Fertige beats sind Begleitungen, zu denen "nur noch" drüber gesungen oder gerappt wird. Um überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen zu können, muss ein beat aber auch ein "Werk" sein. §2 Abs. 2 UrhG definiert ein Werk so: Werke im Sinne des Gestzes sind nur "persönliche geistige Schöpfungen". Das umfasst auch "unvollständige" Werke wie eben beats (fehlt ja noch das Wichtigste, der Gesang), sofern sie denn wirklich eine geistige Schöpfung darstellen. Die Anforderungen sind nicht allzu hoch, man muss sozusagen etwas Individuelles schaffen, das Wiedererkennungswert hat und so noch nicht existierte.
Aber die Grundbausteine, aus denen Musik geschaffen wird, sind nicht schützbar. Rhythmus als solcher z.B. kann niemals dem Urheberrecht unterliegen. Wer also lediglich einen Rhythmus bastelt und einen [g=118]Bass[/g] dazu einspielt, der schafft damit eher kein Werk. Es muss schon mehr sein. Letztlich ist die Grenze wohl fließend, und auch die Rechtsprechung entscheidet die Frage, ob ein Werk im Sinne des UrhG vorliegt, nach dem konkreten Einzelfall.

Gehen wir aber davon aus, dass Eure beats Werke sind, die urheberrechtlichen Schutz genießen.

Dann könnt Ihr sie Künstlern, Produzenten, Labels, Verlagen gegen Lizenzgebühr zur Verwertung überlassen. Je nachdem, wem sie überlassen werden, muss der Vertrag aber entsprechend zugeschnitten formuliert sein. Bei einem Label oder Verlag wäre das der klassische Bandüberlassugnsvertrag. Muster gibt es z.B. im Musik-Business-Skript von audio-Workshop. Bei der Überlassung an Rapper und Hiphopper könnt Ihr natürlich sagen, ich kriege meine Kohle für die Überlassung des beats, und was der dann damit anstellt, geht mich nichts mehr an. Dann braucht Ihr eigentlich keinen komplizierten Vertrag, und ein paar Zeilen reichen völlig aus. Problematisch wird es aber dann, wenn Euer Lizenznehmer (also der, der den beat gekauft hat), selber einen Vertrag abschließen will. Wenn er dann sein Werk (Euer beat mit seinem Text und seinem Rap dazu) einem Label zur Verwertung überlassen will, dann muss das Label sicherstellen, dass er uneingeschränkt darüber verfügen kann. Das kann er aber nicht, weil ja Euer Urheberrecht nach wie vor am beat besteht und er nur Lizenznehmer ist.
Deshalb wäre es gut, in Euren Vertrag zumindest reinzuschreiben, dass Euer "Käufer" alle Verwertungsrechte übertragen bekommt und diese auch ohne Einschränkung an Dritte weiter übertragen darf. Ob Ihr die Lizenz exklusiv oder nichtexklusiv vergebt, ist wie gesagt Verhandlungssache.

Ein Vertragsmuster habe ich nicht, vielleicht findet sich was im Netz. Oder halt im Skript.

Was den Schutz Eurer Werke angeht, so gewährt das UrhG dem Urheber den Schutz von Gesetzes wegen mit der Schaffung des Werkes. Das Problem ist oftmals bei Streitigkeiten, diesen Schutz auch nachzuweisen. Dazu kann man beim Notar eine Prioritätsverhandlung machen, oder man kann meinen Nachweisservice in Anspruch nehmen (einfach mail an mich). Das Einschreiben an sich selber kann funktionieren, ist aber lückenhaft und unsicher.

Gruß Rainer
 
ah cool

danke

ich hab da aber noch eine frage...

ist mein beat nicht am besten geschützt wenn ich ihn einfach noch als Fruity Loops (oder cubase oder whatever) datei habe? vor gericht schlepp ich halt meinen pc mit und beweise wann und wann die datei erstellt wurde und das ich alles selber gemacht habe. oder rede ich wiedermal völligen blödsinn? :D

lg odaz
 
Was ist auf dieser Welt schon Blödsinn? :D

Aber im Ernst: der Gedanke ist schon gut, aber es ist so einfach, die Zeitangaben bei gespeicherten Dateien zu manipulieren, dass Dein PC kein sicherer Nachweis ist.

Gruß Rainer
 

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