Ich wusste nicht, dass ich bei Beatport bin

  • Ersteller synthpark
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Das bekloppte an der Sache ist doch, dass der Typ noch minderjährig ist.

nein, ist er nicht. ich schätz mal so um die dreißig. er hat ja ganz am Anfang mal ein "Lied" gepostet, wo er gesungen hat.
 
nein, ist er nicht. ich schätz mal so um die dreißig. er hat ja ganz am Anfang mal ein "Lied" gepostet, wo er gesungen hat.

quatsch, der ist bzw war keine 18...und wenn dann vor kurzem geworden.
 
wenn ihr meint... :roll: Er hat mir auf fb mal ne anfrage geschickt.

Es soll ja auch kriminelle Erwachsene geben.
 
dann hat er mich gut gelinkt ;-)
 
synthpark schrieb in #20:
Also Namen patentieren lassen kostet zuviel. mal sehen, was man machen kann. Der Typ soll minderjährig sein? haha, glaub ich kaum :D

Der Track ist mir echt schnuppe, mir gehts nur um den Namen, auch in Zukunft.

Du meinst damit nicht patentieren lassen sondern beim Patentamt als Marke (Trademark) eintragen lassen, oder?
290€ für 10 Jahre ist doch nun wirklich nicht viel. Das Problem ist man muss halt alles am Anfang bezahlen.
Bis du dir sicher dass "snythpark" überhaupt noch schützbar ist, nachdem der schon von anderen (für deine Arbeit) verwendet wird?
Ich glaube ein Rechtsanwalt der dir die Frage beantworten kann kostet viel mehr.

Viel Erfolg bei der Sache

Gruß JC
 
Ich dank Dir! 290 Euro ist echt nicht viel. Ich glaube nicht, dass er den Namen schuetzen lassen hat. Ich werd mal anfragen. Normalerweise sagt dann das Patentamt ja oder nein. Wenn es keine Bedenken gibt, sagt es ja.
 
Die Frage ist doch, ob man das Geld ausgeben möchte, dass irgendwelche "Sesselfurzer" das Geld für ein neues Auto oder so ausgeben.. Soweit ich das richtig verstanden habe, prüfen die es nicht mal, ob es den Namen schon gibt. Aus diesem Grund irgendwie auch nicht logisch. Außerdem glaube ich in Deutschland auch nicht mehr an die "Schweigepflicht" der Notare.
 
hi synthpark

Also du kannst die datei unter eigenschaften mit deinem namen u.s.w signieren.

wenn dann noch jemand diese urheberrechte verletzt,
bekommst du als urheber mit sicherheit immer recht.
denn der beweis ist damit erbracht.

oder...

Nützlich ist auch nur ein ausschnitt des tracks ins netz zu stellen.

oder...

sie gleich z.b bei dooload komerziell zum download frei zu geben.
dann haste wenigstens noch was davon.

ein wär mir bewusst wenn mir einer so vor den koffer pisst,
wie es dir Passiert ist,
Tät ich einiges für mein eigentum auf mich nehmen.
und den tuhnichtgut das handwerk zu legen.

gott sei dank hat ich bisher glück, du tust mir echt leid.
ich wüsste nich wohin mit der wut darüber.

Und dir viel glück, das dein problem gelösst werden kann.
hoffe bekommst dein eigentumsrechte zugesprochen.

gruss Primo
 
hi synthpark

Also du kannst die datei unter eigenschaften mit deinem namen u.s.w signieren.

wenn dann noch jemand diese urheberrechte verletzt,
bekommst du als urheber mit sicherheit immer recht.
denn der beweis ist damit erbracht.

Damit ist überhaupt nix erbracht.
Die Rechte holt sich jeder schon über Windoof rüber an der Datei rumzufummeln wie er mag und schon ist das Ding von dem der die Datei hat - geht ganz easy ;-)
 
]synthpark schrieb in #27:
Ich dank Dir! 290 Euro ist echt nicht viel. Ich glaube nicht, dass er den Namen schuetzen lassen hat. Ich werd mal anfragen. Normalerweise sagt dann das Patentamt ja oder nein. Wenn es keine Bedenken gibt, sagt es ja.
Für nur 290€ nimmt das Patentamt deine Trademarkanmeldung einfach nur an und sendet dir den beleg.
Prüfen muss man vorher selbst.
Wer einen Namen anmeldet der schon angemeldet ist hat Geld verschwendet.
Es gilt sie Aussprache nicht die schreibweise (synthpark = Sündpark)

Das alles ist aber nur Halbwissen von einem Kollegen der seinen Firmannamen hat schützen lasssen.

Gruß JC
 
Soll auch sowas wie versteckte signatur und schreibschutz geben.

glaub mir?

und wenn man noch ein paar glaubhafte personen als zeugen erbringt,
ist man eigentlich schon durch.

denn hierbei muss das gegenteil vom beklagten erwiesen werden.
glaub nicht das sich jemand wegen eines hochstaplers den hintern verbrennt und aussagt.

und ausserdem geh ich ja nicht zum anwalt weil ich mir als musiker die sorge mache,
die urheberrechte eines songs der mir gar nicht gehört in Frage gestellt werden.

so was denkt sich niemand aus, als eigentümer dieser rechte.

ersten kostet der prozess mehr als was der song vieleicht mal einbringt.

und niemand wird sich strafbar machen um für eine falsche aussage über urheberrechte
selbst belangt zu werden.

da der beweiss der urheberrechte zum urheber auf jeden fall erbracht werden muss.
wenn man sich seiner annhemen will.

aber wie gesagt die kosten und zeitaufwand werden sich einfach nich mit dem song rechnen lassen.

war doch wohl sowieso für die katz die nummer so wie ich das mitbekommen habe.
ich würde es erst mal selbst in die hand nehmen.

Versuch ihm doch mal eins von deinen dingern unter zu jubeln nach dem alles dingfest gemacht ist. u.s.w
dann ist er der folgenden anklage darauf überführt und alles was er sich anreissen wollte,
bekommst du dann mit nem beträchtlichen schadensersatz zurück.

ein beweiss genügt da schon oder ein zeuge,
gegenüber jemanden der keinen beweiss erbringen kann und auch kein leumund besitzt.

gruss Primo
 
denn hierbei muss das gegenteil vom beklagten erwiesen werden.

Hä? Muss nicht eher der Kläger seine Behauptung beweisen? Warum bitte sollte denn hier eine Beweislastumkehr gelten? Wenn ich jetzt hypothetischerweise daherkäme und einfach sagen würde, dem Dieter sein neuer DSDS-Song sei eigentlich von mir, so müsste ICH das doch nachweisen und nicht ER das Gegenteil! Oder verstehe ich in deiner Argumentation etwas falsch?
 
Nein. derjenige der sich im zeitraum des streitfalls mit angeeigneten rechten auszeichnet.
muss das auch lückenlos und kleindetailliert nachweisen.

Denn der kläger braucht ja was verbindliches, das ihm zur beklagten sache,
auch notwendig ist für eine anklage,

Das hat was mit sehr verbindlichen urkunden und juristisch wichtigen dokumenten nachweislich auf sich.

Das würd ganz genau geprüft, solange bis sich der urheberrechte geklärt wurden sind.
denke mal das hat den grund das alle beteiligten personen an solch ein streitfall,
einschliesslich verhandlung mit sehr hohen kosten verbunden sind.

z.b.

Das lied hat kommerziell erträge erbracht, dann würd das hochgerechnet. (z.b 5000 jetzt)
dann würd dieses geld plus zinsen, schadensersatz und auslagen zum streitwert.
Dann sind wir sag ich mal schon bei 10000
Plus Urteilskosten wegen betrug und Urheberrechtsverletzung sowie komerzielle vertreibung.

sag jetzt mal so noch mal 5 also schon ca. 15000 (das is noch wenig)

Die prozesskosten und auslagen der justiz werden dann prozentual noch mal vom streitwert berechnet. plus zinsen natürlich. für jeden angesetzeten prozesstag versteht sich.

abgesehen das man dann schon mal rund 20000 löhnen kann für unfähigkeit.
kommt dann natürlich zum schluss das urteil oben drauf.

Urkundenfälschung und der dazu wirtschaftliche Schaden.
wird je nach aktenlage auch noch mal ne mehrjehrige haftstrafe plus strafzahlung.

also ich würde mir gut überlegen was ich mit solchen geschichten alles auf ein zu kommt,
in einem fall wo der beweiss nicht erbracht werden kann.

Die zeit im knast hätt ich lieber mit üben verbracht, als mich an anderen sachen zu bereichern.

wenns um kohle geht, ist der staat knallhart. was die beweiss lasst angeht.
Egal wie hoch die summe ist am ende.

Glaube für die unsummen kann ich mir schon bald nen superchart leisten.
ne ne, das ist alles relativ sobald erst mal die hauptverhandlung angesetzt würd,
bleibt auch kein auge mehr trocken.
da würd alles und jeder ganz genau untersucht, bringt ja schliesslich auch dem staat geld.

Grüsse
 
Ich dank Dir! 290 Euro ist echt nicht viel. Ich glaube nicht, dass er den Namen schuetzen lassen hat. Ich werd mal anfragen.

Der Preis gilt dann für Deutschland, die Marke ist ansonsten in keinem anderen Land geschützt. Der Track ist allerdings weltweit verfügbar, wenn er bei Beatport und Co angeboten wird.

Wie soll man das handhaben?
 
Die Titel der Songs sind krass :D :D :D
 
Diese Arbeitsethik (Ich lass mir für meinen Track von irgend nem Profi im Internet nen Remix machen und verkaufe den dann ohne Bescheid zu sagen bei Amazon) ist echt unsäglich. Ist der Raul noch hier angemeldet? Ich weiss echt nicht wie du so ruhig bleibst synthpark, ich würd voll ausrasten bei sowas.
smil451d63bf0e539.gif
 
Ich hab mir mal rein aus Neugier den Fred mal durchgelesen.
Es scheint, dass dieser Track von dem "Raul" über Rebeat eingestellt wurde.


www.rebeat.com

Denn stichprobenmäßig ist dieser Track in den aufgelisteten Shops vorhanden.

Vielleicht sollte man direkt bei rebeat mal per Mail vorstellig werden.

Nur so´ne Idee!
 
Ich erinnere mich an den.... Schier unglaublich was sich hier abspielt. :-o

Hintergangen von der List des Hinterladers...... :nonono:
 

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