HipHop Mixtapes mit Amibeats (Rechtslage?)

@ Daddy: ich hab ja auch nicht Verlage mit dem Rechtssystem gleichgesetzt.
Das irgendeiner n Brief vom Staat bekommt, ... hab ich auch nirgendwo gesagt, würde ich auch eher bei Steuerhinterziehung statt bei Copyrightverletzungen erwarten ;).
Das es ungenau war kommt wohl dadurch das ICH keinen Verlag habe, kein Anwalt bin und auch sonstwie recht wenig Erfahrung damit habe, ausser das innerhalb von meiner Verwandschaft darüber gesprochen wurde dass viele sowas auf die leichte Schulter nehmen und die meisten davon dann rechtlich irgendwann von irgendwem belangt werden. Und dabei ging es darum DASS sogut wie alle belangt werden, und man das nicht unterschätzen sollte.

Also, ....dito,

Sorry und Gruß
 
Vorallem sagt G-Hot nur, dass es ihn finanziell besser stellt Ami-Beats zu nutzen. Das kann also auch heißen, dass es schlicht billiger ist nen ausgelutschten Beat "von drüben" zu nehmen, den eh schon zig andere Künstler hatten, als sich exlusiv was von nem deutschen Producer machen zu lassen.

Das er für die Ami-Beats nichts zahlt, kann ich persönlich aus dem Interview nicht rauslesen.
 
BEATSTER schrieb:
also, ich glaub nicht, dass da was geklärt wird, da eh amis sich im großen und ganzen um sowas nicht kümmern.

Da sieht man mal wie wenig Ahnung du, speziell in Bezug zu Amerika, in diesem Bereich hast.

Wenn´s wo was zu holen gibt vor Gericht dann in USA.

Du darfst mir glauben, bevor da ein Song mit Samples released wird geht der 3 mal durch die Rechtsabteilung ob alles geklaert und koscher ist.

In Amerika ist Streitsumme nicht Schadensumme!
Denen ist das vollkommen egal wie oft sich das Plagiat verkauft hat, je bekannter der Kuenstler ist bei dem du geklaut hast um so teurer wird´s!

Aber ist ja egal, wir sind ja nicht im Amiland, von daher weiterklauen!

Da interessiert sich eh keiner fuer die Kindergartenhiphopper in Deutschland.
 
Du darfst ´´Ami-Beats´´ benutzen, darfst halt kein Geld damit machen oder Ähnliches! und wenn dich jemand fragt, wessen Beat das ist, musst du auf jeden Fall sagen wem er gehört, selbst das Schweigen is glaub verboten ^^ sonst machst du dich strafbar!

ps: mach dein Zeug einfach selber!!

peace
 
G-Can-Do mutmasste:
Du darfst ´´Ami-Beats´´ benutzen, darfst halt kein Geld damit machen oder Ähnliches! und wenn dich jemand fragt, wessen Beat das ist, musst du auf jeden Fall sagen wem er gehört, selbst das Schweigen is glaub verboten ^^ sonst machst du dich strafbar!

ps: mach dein Zeug einfach selber!!

peace
Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die Klappe halten.

Was motiviert Leute, sich zu Themen zu äussern, von denen sich nicht die geringste Ahnung haben? Ich weiss es nicht, aber es macht mich rasend.
 
@mad


der gute hat aber scheinbar echt so richtig viel ahnung davon. hat in einem anderen thread ähnliches geäußert:

klick


EDIT: nur für den fall, dass jemand mich missversteht: mein obiger satz ist ironisch zu verstehen.
 
Du darfst ´´Ami-Beats´´ benutzen, darfst halt kein Geld damit machen oder Ähnliches! und wenn dich jemand fragt, wessen Beat das ist, musst du auf jeden Fall sagen wem er gehört, selbst das Schweigen is glaub verboten ^^ sonst machst du dich strafbar!

lol ja echt zu geil! :D
 
Wie siehts denn eigentlich aus, wenn das Mixtape zum kostenlosen Download angeboten wird? Ändert das etwas daran, dass man keine fremden Instrumentals verwenden darf, ohne Einwilligung des Produzenten?

Weiß jemand wie da die Rechtslage ist und vielleicht wie es in der Realität gehandhabt wird?
 
Ich habe ein Auto geklaut. Kann ich eine Strafe umgehen wenn ich es weiterverschenke?

-> Nein. Dadurch wird die Sache sogar noch schlimmer ;)
 
noch schlimmer?
 
@404

was ist denn das für ein dummer vergleich ? für kunst und urheberrechte sieht die gesetzteslage doch ganz anders als für besitztümer etc ...

NUN UNTENSTEHNDER GESETZTESKRAM IST OHNE GEWÄHR UND MAL EBEN IM INET RAUSGEFISCHT, ICH BIN KEIN JURIST UND KENNE MICH DEMENTSPRECHEND NICHT AUS,WILL KEINEN RECHTSBEISTAND GEBEN SONDERN BLOSS AUF DIESEN AUTO DIEBSTAHL VERGLEICH EINGEHEN

§24
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.


joa wie man sieht gibts hier für musik direkt eine einschränkung, aber was ist wenn die urheberrechte der melodie nicht beim beat maker selbst liegen weil sie zB von einer loop [g=420]CD[/g] genommen wurde ?

ist nun vielleicht nicht der beste paragraph zu dem thema, aber mal einer auf die schnelle den ich gefunden hab, wo man sieht das man es doch unter umständen erlaubt ist "zu klauen" ...

denke mal in diesem ami beats beispiel würde es so ablaufen, das in einem rechtsstreit es erstmal unterlassung gibt und dann die verletzten nutzungsrechte der jeweiligen produzenten über irgendwelche tarifregelungen nachbezahlt werden müssten ... die fallen dem entsprechend danach an, in welchem ausmass sie genutzt wurden, also quasi wieviel daran verdient wurde ... bei "umsonst ins internet stellen" dann wohl weniger bis gar nichts, als das man es verkauft ... wie immer sieht die sache so aus, das wo kein kläger da kein beklagter , deswegen würde ich der aussage von g-hot durchaus glauben schenken, da bei so einem kleinen label wie aggro und dem noch kleineren künstler g-hot, der von dem mixtape vllt paar tausend stück verkauft hat, es bei den amis nicht auffällt das da was genutzt wurde ,ohne die rechte zu bezahlen ...
den deutschen producern aber mit sicherheit ...

ABER WIE GESAGT ALLES OHNE GEWÄHR

sind halt alles so feinheiten im gesetz ... so stupide analogienen mit autos und klauen wie man sie hier oft ließt, sind echt fehl am platz ...
 
Ich denke so einfach ist es nicht.. Habe folgendes gefunden...

Das in § 23 UrhG geregelte so genannte Bearbeitungsrecht, das für die Veröffentlichung und Verwertung von Bearbeitungen (sowie teilweise bereits deren Herstellung) die Einwilligung des Urhebers voraussetzt, stellt zwar kein eigenständiges Verwertungsrecht des Urhebers dar (wie zum Beispiel das Vervielfältigungsrecht oder das Verbreitungsrecht), sondern regelt lediglich den Schutzumfang des Veröffentlichungsrechts und der Verwertungsrechte, wie etwa des Vervielfältigungsrechts, des Verbreitungsrechts und des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung. § 23 UrhG stellt aber klar, dass dem Urheber entsprechende Rechte nicht nur an der Originalfassung, sondern auch an den umgestalteten Fassungen zustehen. Demgegenüber regelt § 24 UrhG die so genannte freie Benutzung, das heißt Fälle, in denen für die Benutzung des fremden Werkes keine Einwilligung des Urhebers erforderlich ist.

Bei der freien Benutzung dient das fremde urheberrechtlich geschützte Werk lediglich als ANREGUNG für ein eigenes Werk. Bei Bearbeitungen beziehungsweise anderen Umgestaltungen werden wesentliche Züge des Originalwerkes übernommen; letztere werden deshalb auch als "abhängige Nachschöpfungen" oder "abhängige Benutzungen" bezeichnet.

Freie Bearbeitung wäre dann zB eine Collage mit Photoshop, in der man die künstlerischen Werke aka Grafiken so lange verfälscht bis man die ursprünglichen nicht mehr erkennt. Beats dürfte man demnach nicht einfach verwenden, es sei denn man baut sie ungefähr nach und gibt dem ganzen einen Hauch von eigenem Style.


@ehmjay: Der Vergleich mit dem Auto ist nicht dumm. Ich denke mal 404 wollte nur darauf Aufmerksam machen, das Diebstahl grundlegend gleich Diebstahl ist, egal ob man ein Auto klaut oder geistiges Eigentum. ;)
 
wie gesagt es war nur so ein beispiel auf die schnelle, um zu verdeutlichen das in sachen urheberrecht andere sachen gelten als beim privaten eigentum von autos ... der von mir erwähnte §24 schließt ja werke der musik auch direkt aus ... wichtiger für das beispiel der ami beats ist wohl das was ich weiter unten geschrieben hab ... das nur so aus dem kopf heraus, ohne auf paragraphen zu achten, aber ich denke das es dann ähnlich ablaufen wird ... aber sollte wohl hier leute geben die hier mehr ahnung von haben ... nur immer dieses "ey du kannst doch auch kein auto klauen und nur weil du es verschenkst oder kein geld mit machst dann ist es doch nicht legel!" ist halt immer sehr kurz gedacht ... da bei so urheber sachen es wohl sehr wohl eine rolle spielt ob man sachen kommerziel verwertet oder nicht ... vom moralischen aspekt ganz zu schweigen ... auch hier verhält es sich doch auch ganz anders als beim auto, man nimmt ja niemanden was "weg" ... will nun aber an dieser stelle auch nicht das verletzen und urheber und lizenz rechten ,verharmlosen ;)
 
Naja...jedenfalls ist es verboten. Gemacht wirds trotzdem. Paragrafenreiter (sorry, musste einfach sein, nich persönlich nehmen) ändern daran nix. Mixtapes wirds immer geben. Und das ist gut so!

Daddy
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben