Hilfe ! Was tun mit Leistungsschutzrechten ?

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Silbermann

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Hallo zusammen !

Bis vor gut einem 3/4 Jahr war ich nebenberuflich in einer GbR tätig.
Nun hat es den anderen Gesellschaftern gefallen, mich aufzufordern meinen Job
hinzuschmeissen, obwohl die GbR nicht annähernd das Geld abwarf, um 4 Leute zu ernähren. (Leben alle, ausser mir, von Mama und Papa oder liegen Vater Staat auf der Tasche). Ich habe die Kündigung aus der GbR auch akzeptiert, da ich nach fast 10 Jahren einen solchen Vertrauensbruch nicht hinnehmen konnte und wollte.

Im Zuge der Auszahlungsproblematik muss ich nun entscheiden, was mit den Leistungsschutzrechten an CD's etc. , an denen ich mitgewirkt habe passieren soll.
Ich habe aber leider keinen blassen Schimmer, inwieweit ich WAS verlangen kann oder WOZU ich verpflichtet bin.

Kann ich verlangen, dass etwaige Aufnahmen mit mir, die sich auch auf Sampler-CD's befinden, nicht mehr neu gepresst werden dürfen ?

Kann ich verlangen, dass keine von den noch vorhandenen CD's mehr verkauft werden dürfen ?

Kann ich verlangen, dass etwaige Fernsehaufnahmen mit mir (beim MDR) nicht mehr ausgestrahlt werden dürfen ? (Dies kam vergangenes Weihnachten vor, ohne meine Zustimmung, Ich wurde nicht mal gefragt.)

Kann ich die Herausgabe von Teilen der Auftrittsklamotte verlangen, die mittlerweilen einem Nachfolger zur Verfügung gestellt wurden ? (Ohne mich je dazu zu fragen, der Anstand hätte das ja schon geboten.)

Kann ich die Löschung der Website (Alles von mir programmiert, Ich wurde einfach durch Änderung des Zugangspasswortes ausgesperrt) verlangen ?

...

Ihr seht, ich habe da wirklich keinen Plan und muss mich nun aber recht schnell dazu äußern und wissen, ob ich die ganze Sache doch nen Anwalt übergeben sollte.

Jeder Tip kann mir wahrscheinlich helfen !

Danke und Gruß
Silbermann
 
hi,

ich denke, das ist wirklich ein Fall für den Anwalt (aber nicht irgendeinen, sondern einen, der sich sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Medienrecht auskennt).

Einerseits geht es um die Auseinandersetzung einer GbR, das ist kein einfaches Thema.

Andererseits willst Du umfassend wissen, für welche Rechte Du welche Ansprüche hast.

Da brauchst Du umfassende Beratung, die das Forum nicht leisten kann (und eigentlich auch nicht darf).

Gruß Rainer
 
Hi,

Geh auf jedenfall zum Anwalt, der wird dich erstmal beraten, und die sind im allgemeinen auch ihr Geld wert.

Um mal schon was zu sagen:
Es kommt auf die verträge bzw. vereinbarungen an. Natürlich muss jemand fragen, bevor dein Bild im Fernsehen gesendet wird.
Grundsätzlich hast du natürlich das (Urheber-)Recht an deinen Aufnahmen und Stücken, wenn du aber in einer vereinbarung die verwertung abgegeben hast, dann musst du dich an diesen vertrag halten. Theoretisch kannst du (glaub ich) wenn die verwertung nicht abgegeben wurde auch die CDs einstampfen, weil die sind dann ja "illegal".
Löschung der Website kannst du wohl vergessen, und bei den klamotten ist auch wichtig ob du was dafür gezahlt hast, oder das "Bandbestand" ist...
Auf jedenfall einen Anwalt befragen, vlt. kann dir ja auch der "Earl Grey" weiterhelfen, aber ich würd trotzdem nochmal nen Anwalt aufsuchen. Schliesslich geht es bei solchen sachen auch immer um Geld.......

Ich weiss ja nicht wo du wohnst, aber in HH gibt es den hier, ruf doch einfach mal an, vlt. können die dir auch jemanden in deiner Nähe empfehlen. (solltest du jetzt zufälligerweise nicht in Hamburg leben;)


Benni.

EDIT: Naja toll, sowas passiert wenn man mal ne halbe stunde den Thread geöffnet hat, aber was anderes nebenbei macht.....
 
ohne anwalt wist du keine brauchbaren ergäbnisse bekommen.

nach meinem disco-verkauf habe ich einen gebraucht,
da mein nachpächter nicht 100%ig bezahlt hatte.

bin zum "normalen" anwalt gegangen, aber der war nix.
erst als ich zum profi gegangen bin (einen der nur gewerbe
macht), war ich zufrieden.
jeder anwalt hat sein spezialgebiet (scheidung, unfälle etc.).

wenn du beweisen kannst, dass du die alleinigen rechte hast,
dann wist du null probleme haben.
es genügt nicht mündlich, sondern solltest es schon schwarz auf
weiss haben.

als nächstes einen brief schreiben. schalte nicht gleich einen
anwalt ein, sondern versuche das selbst zu lösen.

schreibe nur fakten auf, sachlich, nicht beleidigen.
ganz wichtig, schreib die leute nicht mit "du" an, sonderm mit "sie"

gib ihnen eine 7 oder 14 tägige frist.
schick den brief per einschreiben.

das hätte bis jetzt der anwalt auch gemacht.
du hast es selbst geschrieben und dabei viel geld gespart.

sollte die zeit ohne reaktion verstreichen,
dann gehst zum anwalt.

in deinem fall aber hast du bereits "vorarbeit" geleistet.
zeig dem anwalt, was du alles im "alleingang" gemacht hast
und dass die frist auch verstrichen ist.

wünsch dir viel glück
lg tommy

www.DJTommyM.de
 
ach ja,

dein eigentum ist dein eigentum.
es gibt niemanden, der dein eigentum entwenden darf.
es heisst auch "dein" eigentum.
auch hier brauchst du beweise
viel glück
:)
 
Servus,

was ich dir definitiv sagen kann (ich studiere gerade FilmundFernsehen) ist, dass du ein Recht auf das eigene Bild hast - sprich ohne deine Zustimmung hätte das nie ausgestrahlt werden dürfen!
Allerdings gibt es wohl einige Firmen, die das Ganze nicht so ernst nehmen, aber grundsätzlich gilt: Sobald eine Person erkennbar ist, darf das Material nicht ohne deren Zustimmung gesendet oder sonstwie verwertet werden!
 
Ich danke Euch erstmal für die Antworten und Ideen.
Schade, dass es leider keine Prezedenzfälle gibt !

Danke und Gruß
Silbermann
 

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