Gewerbliche Nutzung von Bandfotos

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Hallo zusammen,
wie wollen demnächst Bandfotos machen und haben nun vom Fotografen den Hinweis bezüglich der Rechte des Bildmaterials erhalten. Dieser lautet:
"Kein Weiterverkauf und anderweitige gewerbliche Nutzung Dritter!"
Wie seht ihr das denn? Angenommen wir wollen auf einem Festival spielen oder die Bilder für unser Presskit nutzen...können wir doch so vergessen oder ist das nur die "unberechtigte" Weitergabe? Also wenn jemand auf unserer Homepage das Bild kopiert und ohne uns darüber zu informieren veröffentlicht.

Mal abgesehen davon sind wir ja auf dem Foto abgebildet...gehören die Nutzungsrechte dann nicht uns?
Könnte der Fotograf dann mit unseren Fotos "werben" aber wir dürfen sie nicht dafür verwenden?

Bin dankbar für jede Interpretation
 
Nee, ihr könnt die fotos natürlich für euch verwenden so denke ich, weil ich es nur so kenne.
Die Fotos selber Verkaufen, das geht nicht.
Das ist der vereinbarte Schutz, da es sich ja um die Arbeit des Fotografen handelt.
Das wollt ihr ja nicht. Also alles im Lot!
 
Ich würde das so verstehen, daß ihr die gewerblich nutzt (also keine Dritten), wenn ihr Pressekits verteilt, zu werblichen Zwecken für bspw. eine Veranstaltung weitergebt, usw. Die Nutzungsrechte sehe ich als Vereinbarungssache, die Urheberrechte bleiben beim Fotografen. Nutzung auf euerer Homepage sollte so auch kein Problem sein. Weist halt im Impressum darauf hin, daß die Bilder nicht ohne ausdrückliche Genehmigung genutzt werden dürfen, technisch ausschliessen lässt sich das ja eh nicht...
 
Meine Interpretation *** IMHO

Der Fotograf ist der "Urheber" des Fotos und kann Euch die Nutzung dieses Werkes zulassen.
Das ist dann Inhalt des oben diskutierten Vertrages und der weiteren Sätzen darin...

Wenn Er mit Euch den Vertrag so abschließt, darf nur der Vertragspartner das Produkt nutzen und kein Dritter.
Den Vertragsinhalt weiterverkaufen darfst Du nicht.

Wenn jemand das Bild klaut und einfach verwendet kann ihn dann der Urheber (Fotograf) ob dieser Verletzung seiner Rechte belangen.
Aber da entsteht das Verhältnis zwischen dem Fotografen und dem "Dieb".
Es liegt ja nicht in Deiner Hand...

Wenn Du auf dem Bild zu sehen bist, dann denke ich das da schon einfach das Recht am eigenen Bild greift und der Fotograf die Genehmigung von den jeweilig fotografierten Personen benötigt...
 
Hallo zusammen,
wie wollen demnächst Bandfotos machen und haben nun vom Fotografen den Hinweis bezüglich der Rechte des Bildmaterials erhalten. Dieser lautet:
"Kein Weiterverkauf und anderweitige gewerbliche Nutzung Dritter!"
Wie seht ihr das denn? Angenommen wir wollen auf einem Festival spielen oder die Bilder für unser Presskit nutzen...können wir doch so vergessen oder ist das nur die "unberechtigte" Weitergabe? Also wenn jemand auf unserer Homepage das Bild kopiert und ohne uns darüber zu informieren veröffentlicht.

Mal abgesehen davon sind wir ja auf dem Foto abgebildet...gehören die Nutzungsrechte dann nicht uns?
Könnte der Fotograf dann mit unseren Fotos "werben" aber wir dürfen sie nicht dafür verwenden?

Bin dankbar für jede Interpretation

Ich würde auf eine sehr weitgehende Rechteübertragung bestehen, dieser Satz ist sehr interpretationsfähig und führt nur zu Murks. Ihr zahlt, ihr solltet die Rechte bekommen. Wenn nicht - der Markt ist groß.
 
Ich würde das so verstehen, daß ihr die gewerblich nutzt (also keine Dritten), wenn ihr Pressekits verteilt, zu werblichen Zwecken für bspw. eine Veranstaltung weitergebt, usw. Die Nutzungsrechte sehe ich als Vereinbarungssache, die Urheberrechte bleiben beim Fotografen. Nutzung auf euerer Homepage sollte so auch kein Problem sein. Weist halt im Impressum darauf hin, daß die Bilder nicht ohne ausdrückliche Genehmigung genutzt werden dürfen, technisch ausschliessen lässt sich das ja eh nicht...
Aber genau dafür wollten wir ja die Bilder...also natürlich bleiben die Urheberrechte beim Fotografen aber die Nutzungsrechte sollten eigentlich wir haben. Können ja nicht jedes Mal den Fotografen um Erlaubnis fragen, wenn wir unsere Bilder für Werbung nutzen wollen.
 
"Kein Weiterverkauf und anderweitige gewerbliche Nutzung Dritter!"
Aber... dieser Satz sagt doch schon alles.
Ihr dürft euch nicht an den Fotos finanziell bereichern und andere Leute dürfen sie nicht weiter gewerblich nutzen.
Wo ist das Problem? ;)

Die Nutzungsrechte der Fotos (Internet, CD, Album, Flyer usw.) werdet ihr als Auftraggeber bekommen, das gehört ja dazu. :)

Urheberrechte Fotograf sollte eh klar sein, wie Urheber Musikstück.
 
So s
Hallo zusammen,
wie wollen demnächst Bandfotos machen und haben nun vom Fotografen den Hinweis bezüglich der Rechte des Bildmaterials erhalten. Dieser lautet:
"Kein Weiterverkauf und anderweitige gewerbliche Nutzung Dritter!"
Wie seht ihr das denn? Angenommen wir wollen auf einem Festival spielen oder die Bilder für unser Presskit nutzen...können wir doch so vergessen oder ist das nur die "unberechtigte" Weitergabe? Also wenn jemand auf unserer Homepage das Bild kopiert und ohne uns darüber zu informieren veröffentlicht.

Mal abgesehen davon sind wir ja auf dem Foto abgebildet...gehören die Nutzungsrechte dann nicht uns?
Könnte der Fotograf dann mit unseren Fotos "werben" aber wir dürfen sie nicht dafür verwenden?

Bin dankbar für jede Interpretation

Ich würde auf eine sehr weitgehende Rechteübertragung bestehen, dieser Satz ist sehr interpretationsfähig und führt nur zu Murks. Ihr zahlt, ihr solltet die Rechte bekommen. Wenn nicht - der Markt ist groß.

So sehe ich das auch...sonst können wir die Bilder eigentlich ja gar nicht verwenden...z.B auf Spotify ist ja auch schon gewerblich.
 
"Kein Weiterverkauf und anderweitige gewerbliche Nutzung Dritter!"
Aber... dieser Satz sagt doch schon alles.
Ihr dürft euch nicht an den Fotos finanziell bereichern und andere Leute dürfen sie nicht weiter gewerblich nutzen.
Wo ist das Problem? ;)

Die Nutzungsrechte der Fotos (Internet, CD, Album, Flyer usw.) werdet ihr als Auftraggeber bekommen, das gehört ja dazu. :)
Dürfen die "Dritten" die Fotos nicht ohne unserer oder die Genehmigung des Fotografen nutzen...das ist die Problematik
 
Aber genau dafür wollten wir ja die Bilder...also natürlich bleiben die Urheberrechte beim Fotografen aber die Nutzungsrechte sollten eigentlich wir haben. Können ja nicht jedes Mal den Fotografen um Erlaubnis fragen, wenn wir unsere Bilder für Werbung nutzen wollen.

Evtl. war mein Post nicht klar genug. Wenn ihr die für Werbung nutzt, dann ist das gewerbliche Nutzung durch euch, aber keine durch Dritte... insofern wäre das also kein Problem, selbst wenn ihr die Bilder auf T-Shirts drucken lasst und diese bei eueren Gigs verkauft...
 
Meine Interpretation *** IMHO

Der Fotograf ist der "Urheber" des Fotos und kann Euch die Nutzung dieses Werkes zulassen.
Das ist dann Inhalt des oben diskutierten Vertrages und der weiteren Sätzen darin...

Wenn Er mit Euch den Vertrag so abschließt, darf nur der Vertragspartner das Produkt nutzen und kein Dritter.
Den Vertragsinhalt weiterverkaufen darfst Du nicht.

Wenn jemand das Bild klaut und einfach verwendet kann ihn dann der Urheber (Fotograf) ob dieser Verletzung seiner Rechte belangen.
Aber da entsteht das Verhältnis zwischen dem Fotografen und dem "Dieb".
Es liegt ja nicht in Deiner Hand...

Wenn Du auf dem Bild zu sehen bist, dann denke ich das da schon einfach das Recht am eigenen Bild greift und der Fotograf die Genehmigung von den jeweilig fotografierten Personen benötigt...

Also keine Verwendung auf spotify, etc.?
 
Aber genau dafür wollten wir ja die Bilder...also natürlich bleiben die Urheberrechte beim Fotografen aber die Nutzungsrechte sollten eigentlich wir haben. Können ja nicht jedes Mal den Fotografen um Erlaubnis fragen, wenn wir unsere Bilder für Werbung nutzen wollen.

Evtl. war mein Post nicht klar genug. Wenn ihr die für Werbung nutzt, dann ist das gewerbliche Nutzung durch euch, aber keine durch Dritte... insofern wäre das also kein Problem, selbst wenn ihr die Bilder auf T-Shirts drucken lasst und diese bei eueren Gigs verkauft...

Ah..ok, dann wäre die Sache ja in Ordnung
 
"Kein Weiterverkauf und anderweitige gewerbliche Nutzung Dritter!"
Mehr steht dazu nicht? Soll das ein Witz sein? Nicht nur sind die Nutzungsrechte und die Reichweite der Einräumung unbestimmt, es ist auch völlig unklar, was nicht "weiterverkauft" werden darf (das Original, die digitale Kopie?).
 
Eben. Allerdings wird man davon ausgehen müssen, dass weitergehende Rechte ggf. mehr kosten. Ansonsten würde ich aber Dinge lesen wollen wie Kunde erhält das ausschliessliche, übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, die Bilder in allen bekannten Nutzungsarten zu verwenden, insbesondere vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen und gewerblich, insbesondere zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu verwenden.

War jetzt schnell am Handy, kann sein, dass das sprachlich rumpelt, aber so sollte sowas im Grunde aussehen.
 
"Kein Weiterverkauf und anderweitige gewerbliche Nutzung Dritter!"
Aber... dieser Satz sagt doch schon alles.
Ihr dürft euch nicht an den Fotos finanziell bereichern und andere Leute dürfen sie nicht weiter gewerblich nutzen.
Wo ist das Problem? ;)

Die Nutzungsrechte der Fotos (Internet, CD, Album, Flyer usw.) werdet ihr als Auftraggeber bekommen, das gehört ja dazu. :)
Dürfen die "Dritten" die Fotos nicht ohne unserer oder die Genehmigung des Fotografen nutzen...das ist die Problematik

Ich würde mich mit dieser Formulierung nicht weiter befassen. Entweder der nimmt eine Fassung von Euch oder ein anderer macht den Job.
 
"Kein Weiterverkauf und anderweitige gewerbliche Nutzung Dritter!"
Mehr steht dazu nicht? Soll das ein Witz sein? Nicht nur sind die Nutzungsrechte und die Reichweite der Einräumung unbestimmt, es ist auch völlig unklar, was nicht "weiterverkauft" werden darf (das Original, die digitale Kopie?).
Nee, wieder mal das Problem, dass wir ehrlich gesagt auch nicht ein riesiges Budget für die Fotos haben...wobei 500-600€ jetzt für 3 Stunden auch nicht so viel sind. Klar Postproduction fehlt noch aber
Eben. Allerdings wird man davon ausgehen müssen, dass weitergehende Rechte ggf. mehr kosten. Ansonsten würde ich aber Dinge lesen wollen wie Kunde erhält das ausschliessliche, übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, die Bilder in allen bekannten Nutzungsarten zu verwenden, insbesondere vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen und gewerblich, insbesondere zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu verwenden.

War jetzt schnell am Handy, kann sein, dass das sprachlich rumpelt, aber so sollte sowas im Grunde aussehen.

Super, vielen Dank
Oh Mann...überall muss man aufpassen...ich werde das mal auf alle Fälle vorsichtshalber ansprechen. Dann sehe ich ja die Reaktion.
 
Oh Mann...überall muss man aufpassen...ich werde das mal auf alle Fälle vorsichtshalber ansprechen. Dann sehe ich ja die Reaktion.
Sagt ihm, was ihr machen wollt und er soll die Rechte entsprechend im Vertrag niederschreiben. Wenn nicht, next!
 

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