Gemameldung auch für Gema freie Songs

Jack

Jack

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Hi,

ich habe eben die Geschäftsbedingungen eines CD-Verfielfältigers studiert. Da stand u.a. folgendes:

"[g=119]Gema[/g]
Jede Vervielfältigung von Ton- und Datenträgern muß der [g=119]Gema[/g] (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gemeldet werden. Auch dann, wenn z.B. bei einer Audio-Produktion alle Titel [g=119]Gema[/g]-frei sind!!!! Die [g=119]Gema[/g]-Lizenz ist seit Anfang 2000 im Voraus zu entrichten.
Näheres unter "[g=119]Gema[/g]"

Soll das heißen, wenn ich eine CD mit lauter eigenen Stücken pressen lasse, muß ich mich trotzdem mit der [g=119]GEMA[/g] rumärgern und Lizenzgebühren zahlen. :eek: ?

Gruß Jack
 
Nein, Du musst Deine Produktion aber der [g=119]GEMA[/g] melden. Auf deren Website gibt es irgendwo einen [g=119]GEMA[/g]-Freistellungsauftrag (oder so ähnlich). Den füllst Du aus, wenn auf Deiner Veröffentlichung kein [g=119]GEMA[/g]-Material (also nur eigene Songs) ist. Das Ganze kostet Dich lediglich Porto um den Wisch zu den Junx und Mädels hinzuschicken.

So wars zumindest bei mir im April 2001.

Grüße,
Alsion
 
Ja, so ist es noch immer. Falls du darauf *keine Lust* hast, erledigt diesen Job natürlich auch gerne das Presswerk... allerdings nicht ganz kostenlos ;)

Greez...............N!
 
Danke für die Antworten,

aber wo ist der Sinn der Sache?

Wenn man das nicht macht, muss man dann mit Sanktionen rechnen? Ehrlich gesagt der Laden geht mir auf den Keks.

:x
Greetz Jack
 
Wenn Du das nicht machst, musst Du nicht mit irgendwelchen rechtlichen Sanktionen rechnen.

Es ist nur für das presswerk die Absicherung, nicht für eine Schwarzpressung verantwortlich zu sein. Deshalb wollen alle Presswerke diesen Wisch von der [g=119]gema[/g] haben, und sei es halt die Freistellungsbescheinigung.

Gruß Rainer
 
Ah jetzt ja,

dass Presswerk wird ohne diesen Wisch gar nicht pressen.

Der Sinn hat sich mir nun erschlossen.

8:]
 
Die [g=119]GEMA[/g] kontrolliert regelmäßig alle Produktionen, die das Presswerk verlassen, und wenn irgendwo ohne Freistellungsbescheinidung der [g=119]GEMA[/g] gepresst wurde, gibt´s Ärger. Die [g=119]GEMA[/g] verteilt auch regelmäßig Pressverbote. Witzigerweise ist das rechtlich gesehen den Verwertungsgesellschaften so erlaubt. Die neue [g=119]GEMA[/g]-Konkurrenz(VG Werbung und Musik), die demnächste auch mechanische Vervielfältigungsrechte verwertet, verzichtet allerdings darauf. Und: Die [g=119]GEMA[/g] weiß selbst nicht, was sie will und hat kurzzeitig mal ein Modell eingeführt, dass man einfach bekunden kann: "Mein Zeugs ist gemafrei" und das hat ndann gereicht...wenn´s dann nicht gemafreri war, gabs natürlich trotzdem Ärger. Dieses angenehme Modell währte aber auch nur 4 Wochen. Jetzt heißt es also wieder: [g=119]GEMA[/g]-Freistellung beantragen (geht auch online), die [g=119]GEMA[/g] schickt diese dann ans Presswerk, wenn kein GEMApflichtiges MAterial auf der Scheibe ist, kostet´s auch kein Geld. Dieses Prozedere vom Presswerk machen zu lassen, ergibt find ich keinen Sinn, da 90% der Arbeit (z.B. Angabe der Tracklist unter Nennung der Komponisten und Spieldauer) trotzdem gemacht werden muss. Bei unserer letzten CD hat unsere CD-Agenutr uns einfach bei den [g=119]GEMA[/g]-Formalitäten geholfen (telefonisch) und dafür keinen Cent verlangt. Geht also auch!
 
Hi,
ich habe gerade Kontakt mit einen tschechischen Presswerk Kontakt aufgenommen. Im Antwortschreiben stand der Hinweis, dass keine Lizenzbestätigung der [g=119]GEMA[/g] (in Österreich Austromechana) benötigt wird. Es muss nur eine "Erklärung über die Urheberrechte" (Formular auf Homepage) unterzeichnet werden.

Bedeutet das, ich kann mir für [g=119]GEMA[/g] (AKM) freie Stücke die Melung sparen?
Können mir später mal Probleme entstehen?

lg
Geri
 
Hi,

wenn die Stück GEMAfrei sind, passiert auch nix. Die [g=119]GEMA[/g] wollte ja auch mal ne andere Regelung einführen, hats dann aber gelassen. Theoretisch bräuchte es zwar auch bei einer solchen Produktion ne Freistellung, aber wenn überhaupt bekommt hier nur GZ Ärger. So wäre es auch in Deutschland: Wenn ein Presswekr sagt: das genügt mir, bekommt nicht der Kunde, sondern das Presswerk Ärger. Eine andere Sache: ich habe etwas Erfahrung mit GZ und würde Dir abraten, dort zu pressen, wenn Du einen bestimmten Liefertermin im Sinn hast oder zu befürchten steht, dass Deinerseits Rückfragen hinsichtlich der Spezifikationen entstehen werden. Nebenbei bemerkt: Die Freistellung für GEMAfreie Stück zu erhalten, ist wirklich überhaupt kein Problem, dann könntest Du auch in DEutschland pressen. Wenn das Material aber nicht gemafrei sein sollte, würdest Du auch bei einer Pressung in Tschechien haften.
 
Soll das heißen, wenn ich eine CD mit lauter eigenen Stücken pressen lasse, muß ich mich trotzdem mit der [g=119]GEMA[/g] rumärgern und Lizenzgebühren zahlen.

Nein, nur das Formular mit dem absurdistanisch anmutenden Titel " Lizenzantrag Tonträger - Verbreitung an das Publikum zum persönlichen Gebrauch" ausfüllen, ab zur [g=119]GEMA[/g] und die Freigabe abwarten (hierbei Geduld zeigen - mitunter hilft ein Anruf den Prozess zu beschleunigen). Lizenzgebühren fallen nicht an, wenn die [g=119]GEMA[/g]-freien Stücke von eben jener entsprechend freigestellt wurde.
 

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