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Bernard1977
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Also ich habe mich bei der [g=119]GEMA[/g] erkundigt, weil ich ein altes Punk Lied mit einem neuen Text versehen habe.
Die haben gesagt dass ich es nur mitZustimmung des Inhabers der Rechte verändern darf.
Nun hab ich mal eine Frage, vielleicht weiss das ja jemand:
wenn ich PRIVAT dieses Lied verwalte, gibt es doch keine Grundlage zum Klagen, oder?
Es gibt doch erst dann Ärger wenn ich das Lied gewerblich vertreibe,oder?
Ausserdem: wer darf klagen, die [g=119]Gema[/g], die Öffenltichkeit, oder nur der Verlag?!
Und wie schlimm fällt die Strafe aus?
Die haben gesagt dass ich es nur mitZustimmung des Inhabers der Rechte verändern darf.
Nun hab ich mal eine Frage, vielleicht weiss das ja jemand:
wenn ich PRIVAT dieses Lied verwalte, gibt es doch keine Grundlage zum Klagen, oder?
Es gibt doch erst dann Ärger wenn ich das Lied gewerblich vertreibe,oder?
Ausserdem: wer darf klagen, die [g=119]Gema[/g], die Öffenltichkeit, oder nur der Verlag?!
Und wie schlimm fällt die Strafe aus?