GEMA und Covern?

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Bernard1977

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Also ich habe mich bei der [g=119]GEMA[/g] erkundigt, weil ich ein altes Punk Lied mit einem neuen Text versehen habe.

Die haben gesagt dass ich es nur mitZustimmung des Inhabers der Rechte verändern darf.

Nun hab ich mal eine Frage, vielleicht weiss das ja jemand:

wenn ich PRIVAT dieses Lied verwalte, gibt es doch keine Grundlage zum Klagen, oder?
Es gibt doch erst dann Ärger wenn ich das Lied gewerblich vertreibe,oder?
Ausserdem: wer darf klagen, die [g=119]Gema[/g], die Öffenltichkeit, oder nur der Verlag?!

Und wie schlimm fällt die Strafe aus?
 
HI,

da ist viel zusammengemischt. Ja, wenn der Text verändert wird, machst Du eine Berbeitung und dazu brauchst Du die Einwilligung des Rechteinhabers (oder mehrerer).

Wann es Ärger gibt, ist relativ :). Also, die absolute Grenze ist schon da, sobald die Bearbeitung irgendwie nach außen dringt, Du ne CD auf ner Veranstaltung einlegst, Du CDs an Freunde verteilst oder ähnliches. Ob Du das privat und nichtkommerziell machst, ist völlig egal! Darauf kommt es nicht an.

Ansprüche hat der Rechteinhaber. Das sind im allgemeinen Komponist, Texter, oder [g=119]gema[/g], dann auch die Verlage. Ich hoffe, ich hab jetzt keinen vergessen.

Gruß Rainer
 
Wenn ich jetzt von irgendeinem Lied die Hauptmelodie nehme, z. B. von Bitter Sweet Symphony, aber nur die Hauptmelodie und sonst eigene Sachen dazu baue, muss ich dann auch [g=119]GEMA[/g] zahlen?
Wenn ich dieses Lied nicht kommerziell vertreibe, sondern nur auf meiner Homepage kostenlos anbiete und an Freunde weitergebe, könnte ich dann realistischerweise Probleme kriegen?
 
EarlGrey hat schon recht, aber wenn Du das im privaten Rahmen vorspielst, brauchst Du nichts zu befürchten.
Selbst wenn Du es kommerziell vertreiben würdest, müßte der Rechteinhaber erst mal beweisen, daß ihm ein Schaden entstanden ist (das zu der Frage, wie hoch die Strafe ausfällt).
Die einzigen Kosten, abgesehen vom Schadenersatz, wären Kosten, die entstehen, wenn Platten wieder aus den Läden genommen und eingestampft werden müßten.
Ich glaube sowieso nicht, daß sich irgendjemand darum schert, bevor das Ding nicht chartet, und dann hättest Du ein Problem, um das man Dich beneiden kann.

Gruß, Globo
 
Und wie sieht die Strafe aus?
 
@microsoft-gegner:

Wenn Du das auf Deiner Site anbietest, könntest Du echte Probleme kriegen, wenns dem Rechteinhaber nicht gefällt.

@globo:

Es reichen schon alleine die zu erstattenden Kosten der Rechtsverfolgung, um jemanden unglücklich zu machen. Für über 1.000,- EUr z.B. wüsste ich bessere Investitionen.
Schadensersatz wird z.B. auch oft als pauschalisierte Lizenzgebühr berechnet. Die wird im Zweifel vom Gericht bestimmt.

Schließlich wegen Strafe: Schadensersatz, Einstampfen, Unterlassung und erhebliche Kosten sind das eine.

Strafe ist das andere. Es gibt im UrhG auch Straftatbestände.

Gruß Rainer
 
globo schrieb:
Die einzigen Kosten, abgesehen vom Schadenersatz, wären Kosten, die entstehen, wenn Platten wieder aus den Läden genommen und eingestampft werden müßten.
Ich glaube sowieso nicht, daß sich irgendjemand darum schert, bevor das Ding nicht chartet, und dann hättest Du ein Problem, um das man Dich beneiden kann.

Hallo,

ich weiss nicht ob man neidisch sein soll auf das Problem. Wenn das Ding chartet heisst es meistens: Einstampfen oder die Bedingungen der Rechteinhaber erfüllen - und was man nach dem deal selber noch daran verdient, interessiert die u. U. gar nicht.

Im Beispiel Sammy Deluxe vs BJH hat der Sammy finanziell wohl nicht so viel von seiner Single gehabt ...

Hab ich hier schonmal erwahnt, mein viertes posting in dem thread:

http://homerecording.de/modules/new...=30071&forum=9&start=20&viewmode=flat&order=1

Letztenendes gibt es theoretisch immer drei Möglichkeiten:

1. legale VÖ: ALLE Rechte VORHER klären.

2. Privatgebrauch: Wird in sehr engem Rahmen meist von den Rechteinhabern GEDULDET.

3. illegale VÖ: Tja, für sowas nimmt einem hier niemand die verantwortung ab ... jeder ist seines Glückes schmied. Die meisten haben nicht die Nerven dafür und kein Bock auf den möglichen stress.


Zu 2 und 3. sollte sich imo jeder mal folgendes überlegen:
zu 2. Wenn Du Dir für den Privatkonsum Drogen kaufen wolltest, würdest Du dann auch im Forum fragen, ob du lieber ketama gold oder purple haze nehmen sollst? oder doch lieber schwarzen afghanen? Ach so, das geht keinen was an? Siehst Du.

zu 3. Wenn Du dir eine riesenladung minderwertiges MDMA an bereits bepillte Technojünger verchecken wolltest, würdest Du dann vorher hier im forum fragen, ob das ok ist, und infos über wie und wo und den idealen Vertriebsweg einholen? Auch nicht?

Kaum einer schafft es, nie im leben mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, und wenn es nur Falschparken ist. Aber wer seine möglicherweise illegalen Aktivitären an die große Glocke hängt ist wirklich selbst dran schuld, wenn es am Ende nicht zum mafiaboss reicht. ;)
 
Hey floppy,

Du bist heute ja wieder heiß drauf :p !

Gruß Rainer
 
Hi,

das ist aber doch auch lustig, fast noch lustiger sind die, die ganz offen nach c-r-a-c-k-z oder so fragen ... :?

Wenn jemand ins Warenhaus klauen geht, oder Betriebsvermögen unterschlagen will fragt er ja auch nicht vorher nach, ob er das darf. Die vergleiche hinken natürlich alle mehr oder weniger stark, aber vielleicht wird es so manchem klarer, worum es geht. :D
 
Hi!

Ich möchte nur kurz mal drauf hinweisen, dass es einen Unterschied zwischen Urheberrecht und Vermarktung gibt! Das Urheberrecht schützt eigentlich nicht primär davor, dass andere mit den eigenen Idee Geld machen, sondern es schützt das Werk! Deshalb braucht jeder, der einen Song bearbeitet die Einwilligung des Urhebers, egal ob er es kommerziell einsetzen will oder nicht! Ist meiner Meinung nach auch gut so: Wenn einer meinen Song zu einer Nazi-Hetzhymne umtextet, will ich das nicht, egal ob die Zecke Geld damit verdient...

Andererseits: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter und wenn der Autor es nicht weiß...

Die Geldseite ist dann was anderes!

Gruß,
Yes
 
EarlGrey schrieb:

>>Wenn Du das auf Deiner Site anbietest, könntest Du echte Probleme kriegen, wenns dem
>>Rechteinhaber nicht gefällt.

Das gilt allerdings auch für Jazzstandards, welche im hr.de SongVoting eingestellt werden. Also bitte da mal aufräumen.

:( schade eigentlich :(
 
Ich möchte nur kurz mal drauf hinweisen, dass es einen Unterschied zwischen Urheberrecht und Vermarktung gibt! Das Urheberrecht schützt eigentlich nicht primär davor, dass andere mit den eigenen Idee Geld machen, sondern es schützt das Werk!

Doch es schütz gerade genau davor. Lies es dir am besten nochmal durch. Der Urheber hat das Veröffentlichungrecht, Verwertungsrecht etc.
 
O, jetzt muss glatt ich als Jurist sagen, Leute Ihr spaltet da Haare!

Lassen wir es doch darauf beruhen, dass das Urheberrecht natürlich verletzt werden kann, auch wenn keine kommerziellen interessen verfolgt werden. Darauf kommt es doch an, gelle :)

Gruß Rainer
 
Moin,

interessant für das Topic wäre es diesen Fall zu verfolgen.
Ich habe mir zum glück einen tag bevor die Page zugemacht wurde das ganze zeug heruntergeladen :) Das ist echt abgefahren!!!
Bin im übrigen gerade am buchen für die Jungs. Die Deutschland Termine sind im Zeitraum vom 28.7.-07.08.05 geplant. Wer zufällig ein Venue mit minimum 200-400 Personen Kapazität+PA kennt bitte bescheid stoßen. Gerne auch Festivals!

mfg
Zap
 
ZappmAn schrieb:
... Wer zufällig ein Venue mit minimum 200-400 Personen Kapazität+PA kennt bitte bescheid stoßen. Gerne auch Festivals!

Moin.

Stadthalle Langen (bei Frankfurt) hat neben der Haupthalle eine kleine Halle mit eigener PA, in die dürften so 200 Leuts reingehen (von mir geschätzt).
Wenn Interesse besteht (auch zwecks näherer Info zu der Loaction usw.) kann ich dir die Tel.-Nr. des zuständigen Kulturmenschen der Stadt mitteilen.

Gruß
Jens
 
@Knoppaz

Ist mir klar! Ich hatte nur den Eindruck, dass einige hier der Ansicht sind, sie verletzen das Urheberrecht nur, wenn sie Geld verdienen...und das ist nicht so!
Hat aber auch EarlGrey schon beantwortet.

Gruß,
Yes
 
Hi Yes!

Du hast Recht, das kann man gar nicht oft genug betonen!

Gruß Rainer
 
Also ich wolte ein Cover von "Three Lions" machen. Skinner und Baddiel sind die Inhaber der Rechte. Der Verlag ist Chrysalis Entertainment, Hauptsitz London, Zweigstelle München.

Ich wollte für unseren Kreisliga-Fußball-Verein so 50 CD`s - 70 Cd`s pressen, mit eigenen Liedern und dem Cover von 3 Lions, bei dem ich einen anderen Text verwende und die Instrumente selbst einspiele. Diese CD wollte ich dann den Spielern und deren Freunde geben.

Als Antwort erhielt ich dass der Aufwand den die dort dann betreiben müsste in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen würde, wenn die Auflage nur 50 CD´s sind. Dabei hatte ich denen gar keine Prozente angeboten :D . Ich wollte einfach nur dass die mir sagen dass ich das darf. Die haben aber nachgerechnet dass die paar Euro, die die bekommen, wenn ich 50 CD`s für knapp 5 Euro verkaufe, sich nicht lohnen.

Ich habe dann zurückgerschrieben und denen gesagt dass ich denen gar kein Geld geben will, dass die mich nur nicht verklagen sollen wenn ich das Werk interpretiere, aber darauf haben die dann garnicht mehr geantwortet. :(

Das Lied werde ich also nun nicht verwerten, weil ich denen meine Kontaktdaten gegeben habe, und die das vielleicht im Auge behalten.

Also an alle Juristen:

1. Was für eine Strafe hätte mich erwartet, in meinem speziellen Fall?
2. Darf ich, im Gegenzug, auf der CD, wo nur Eigenkreationen drauf sind, Dir Firma Chrysalis und deren Mitarbeiter von einer Benutzung ausschliessen? Ich wollte im Booklet vermerken dass jeder die CD kopieren darf, und als GAG die Firma Chrysalis ausschliessen. :)

www.wehebach-jungs.de (unter downloads gibts ne hörprobe)
 
Bernard1977 schrieb:
Als Antwort erhielt ich dass der Aufwand den die dort dann betreiben müsste in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen würde, wenn die Auflage nur 50 CD´s sind. Dabei hatte ich denen gar keine Prozente angeboten :D . Ich wollte einfach nur dass die mir sagen dass ich das darf. Die haben aber nachgerechnet dass die paar Euro, die die bekommen, wenn ich 50 CD`s für knapp 5 Euro verkaufe, sich nicht lohnen.

Ich habe dann zurückgerschrieben und denen gesagt dass ich denen gar kein Geld geben will, dass die mich nur nicht verklagen sollen wenn ich das Werk interpretiere, aber darauf haben die dann garnicht mehr geantwortet. :(

Hi!
Wenn Du was von denen willst, ist es immer netter etwas anzubieten und es dem Verhandlungspartner leicht zu machen. Z. B. hätte ich in deinem Fall von vornherein 10-20 CDs als kostenlose Belegexemplare und als Dank für die schriftliche Genehmigung angeboten. Das hätte dich nicht ruiniert. Die [g=119]Gema[/g]-Sache ist auch nicht soo teuer und das hättest Du selbst machen können und müssen, dass wäre für die keine Arbeit gewesen. Zur not hättest Du vielleicht auch die Genehmigung vorschreiben oder einen Vordruck besorgen können.
Ich habe bei Büchern mit ähnlicher Taktik schon Erfolg bei Genehmigungen und Lizenzen für Bilder gehabt. Wenn man sagt, dass kein Geld reinkommt mit dem projekt und man es für den geforderten Betrag lassen muss mit dem Bild, gehen die auch mal auf die Hälfte runter oder auf 0. 1 oder 2 Belegexemplare sind allerdings sowieso immer Usus. Es gibt natürlich leider auch Institutionen, die festgelegte und nicht zu verhandelnde Sätze haben - aber auch die sind oft auf auflagenabhängig.

2. Darf ich, im Gegenzug, auf der CD, wo nur Eigenkreationen drauf sind, Dir Firma Chrysalis und deren Mitarbeiter von einer Benutzung ausschliessen? Ich wollte im Booklet vermerken dass jeder die CD kopieren darf, und als GAG die Firma Chrysalis ausschliessen. :)
Bin kein Jurist, aber abgesehen davon, dass es Chrysalis eh nicht jucken wird, sehe ich da kein Problem. Oder fällt dat unter das Anti-Diskriminierungsgesetz, das gerade in der Mache ist? ;)
 
@bernard:

zu 1. zivilrechtliche Ansprüche inkl. Kosten: kann man nicht genau sagen. Gehe mal von einem 4-stelligen Betrag aus.

zu 2.: ja, der Gedanke des Willkürverbots ist mir auch gekommen. Ohne Gewähr denke ich aber, könntest Du das erstmal machen. Was dieses seltsame Antidiskriminierungsgesetz uns noch Seltsames bringen wird, ja, da bin ich auch mal gespannt.

Gruß Rainer
 

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