GEMA Meldepflicht bei Messen (nicht-gemapflichtige Musik)

fockd

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Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen?
Ich habe bei der Messe einen Messestand gemietet und während dessen
einen Monitor mit eigener (NICHT gemapflichtiger) Musik laufen lassen.
Leider habe ich vergessen den Meldebogen auszufüllen und prompt
eine Rechnung von der GEMA bekommen, die jetzt ein Mahnverfahren
gegen mich eröffnet hat.
Welche Gefahren hätte es für mich das Geld NICHT zu überweisen
und einfach den Meldebogen auszufüllen? Würde die GEMA den (Mahn-)Kosten
dann noch nachkommen?

Ich bitte wirklich um Hilfe, bin etwas verzweilfelt,

Liebe Grüße!
 
das wird dir nur unser rainer beantworten können.

die fragen sind noch offen:
hast du bei der gema angerufen und es denen alles geschildert?
hast du zeugen, dass du NUR deine musik gespielt hast und nix anderes?

bist du gema-mitglied?

toi toi toi

lg tommy
 
Mahnvervahren? - gerichtlich? - oder haben sie Dir nur eine Mahnung geschickt.

In jedem Fall hast Du jetzt Gelegenheit zu widersprechen - beim gerichtlichen Mahnverfahren sowieso, denn sonst geht das seinen Gang, den Du nicht mehr aufhältst...
 
@DJTommy

Ja, ich hab' bei der GEMA angerufen und ich bin kein GEMA-Mitglied,
meine Musik also nicht GEMA-pflichtig.
Und Zeugen könnt' ich auch noch auftreiben.

Die Frau von der GEMA meinte, ich solle den Meldebogen ausfüllen
und das Geld überweisen, dann würde ich das Geld innerhalb
von 3-6 Monaten wieder zurücküberwiesen bekommen.
Ich finde das halt etwas absurd, weil ich könnte ja einfach nur den
Meldebogen ausfüllen, anstatt dass zwei sinnlose Banktransaktionen
getätigt werden.
Jetzt frage ich mich, einfach nur die Meldebögen schnell zu überweisen
und das Geld nicht zu überweisen - oder bekomme ich dann rechtliche Probleme?

@chrk
nein, es ist nur eine Mahnung von der GEMA (bis jetzt die erste, aber
die zweite kommt schon bald).

Ich weiß halt nicht, wie lange das dauert bis der Meldebogen bearbeitet ist.
Die Frau meinte, Sie können das Mahnverfahren erst einstellen,
wenn der Meldebogen vorliegt.


Ich danke Euch sehr für Eure Hilfe.
Meint ihr ich soll bezahlen oder nicht?
Was hat die GEMA für juristische Mittel, wenn ich erstmal nicht zahle
und nur die nicht-GEMA-Pflichtigkeit nachweise?
 
Ok, das ist meine ganz persönliche Meinung:
Ich würde denen vorerst kein Geld überweisen.
Die haben keinen Anspruch darauf, Geld zu bekommen für Songs, die sie nicht vertreten.
Die GEMA hat zwar m. W. Anspruch darauf, den Meldebogen verpasst zu bekommen, die GEMA-Vermutung beeinhaltet aber meiner Ansicht nicht das Recht, Kohle für etwas zu verlangen, was nicht in ihr Zuständigkeitbereich fällt.
Wie gesagt - das sagt mein Bauch zum Thema.

Vielleicht schaut EarlGrey noch hier im Thread vorbei - der weiss dazu sicher mehr als ich.
 
1. Geld nicht überweisen
2. Gegen die Mahnung EInspruch schriftlich mit Rückschein einlegen und lege die Playlist dabei und stelle dich unerfahren und das du dachtest, man müsse nur die Playlist im Nachgang senden.

Grundsätzlich hat die GEMA dass Recht diese Rechnung zu stellen, denn du hast vorher keine Meldung an die GEMA gemacht. Sie vor Gericht schon oft mit der GEMA-Vermutung durchgekommen.
 
Danke sehr für Eure Hilfe.
Ich hab das Geld nicht überwiesen
und heute einfach die Musikfolge eingereicht.

Was ist ein "Einspruch schriftlich mit Rückschein"?
Kann man sowas selbst verfassen oder gibt es da Formulare?

Liebs Grüßle
und nochmals fettes Danke.
 
Einschreiben mit Rückschein meinte ich
 
Ich bin in den Spezialfragen zur Gema-Vermutung jetzt nicht so fit, denke aber auch, dass die Gema erstmal nur einen Auskunftsanspruch hat und nicht gleich Geld verlangen kann. Aber das nur aus der Hüfte heraus ohne Gewähr.
 
Die GEMA nimmt als einzige Verwertungsgesellschaft für musikalische
Urheberrechte in Deutschland die Rechte an einem umfassenden In- und
Auslandsrepertoire wahr. Deshalb spricht eine doppelte tatsächliche
Vermutung – die so genannte „GEMA-Vermutung“ – dafür, dass bei
bestimmten Nutzungen in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik
urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden und dass die Rechte
und Vergütungsansprüche an diesen Werken durch die GEMA wahrgenommen
werden.

Die GEMA-Vermutung wurde von der Rechtsprechung zunächst im Hinblick
auf öffentliche Musikaufführungen entwickelt. Sie gilt aber auch für
jene „mechanischen Rechte“, bei deren Wahrnehmung die GEMA über eine
faktische Monopolstellung verfügt – zum Beispiel für das Recht,
Musikwerke in Filmen oder auf Tonträgern zu vervielfältigen und zu
verbreiten.

Aufgrund der GEMA-Vermutung muss jeder, der
behauptet, bei einer Veranstaltung oder für einen Tonträger
„GEMA-freie“ Werke – das heißt Werke, an denen die Rechte nicht durch
die GEMA wahrgenommen werden – genutzt zu haben, dieses für jeden
einzelnen Fall konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies kann
zum Beispiel dadurch geschehen, dass ein Veranstalter ein vollständiges
Musikprogramm für die betreffende Veranstaltung vorlegt. Hierbei ist
zu beachten, dass je Kapelle, Band, Alleinunterhalter etc. ein
separates Blatt zu verwenden und vollständig auszufüllen ist.
Entsprechende Formulare stellt die GEMA auf Anfrage gerne zur
Verfügung. Ein Tonträgerhersteller muss die Titel, die bei einer
Tonträgerproduktion verwendet werden sollen, zur Repertoireprüfung bei
der GEMA melden.


und


Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Urheberrechtsgesetz vom
9. September 1965 schützt den Urheber eines Werks in seinen geistigen
und persönlichen Beziehungen zum Werk. Der Urheber hat das Recht zu
bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Der Urheber hat
darüber hinaus das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten. Hierzu
zählt u.a. das Recht, sein Werk öffentlich aufzuführen, vorzuführen,
wiederzugeben und zu vervielfältigen. Der Urheberrechtsschutz besteht zu
Lebzeiten und bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bearbeitungen
werden wie selbständige Werke geschützt.



und


Die GEMA-Vermutung: Bei beliebigen Musikstücken geht die GEMA
grundsätzlich solange von einer GEMA-Registrierung (die zu Gebühren
führt) aus, bis der Urheber dem Verbraucher die Nichtmitgliedschaft
bestätigt; die GEMA praktiziert damit eine umstrittene Umkehr der
Beweislast.
 
Wobei eben die Frage ist, ob sich nur die Darlegungslast (Werkeliste ausfüllen) oder auch wirklich die Beweislast umdreht.
 
Genau. Meist reicht es, wenn man die Playlist liefern kann. Aber Deutschland ist schon komisch mit diverse Gesetzen.
 
Die Gema ist auch ein exotisches Gewächs, selbst in Deutschland...
 
Danke für die Ausführungen zur Meldepflicht, C2H2.

Ich bin mir jetzt halt immer noch nicht sicher, ob die GEMA mir etwas
anhaben kann, wenn ich einfach die Musikfolge einreiche
OHNE das Geld zu überweisen.

Kann diese mir dann noch was anhaben? Und die Mahngebühren
trotz alledem fordern?
 
fockd schrieb:
Danke für die Ausführungen zur Meldepflicht, C2H2.

Ich bin mir jetzt halt immer noch nicht sicher, ob die GEMA mir etwas
anhaben kann, wenn ich einfach die Musikfolge einreiche
OHNE das Geld zu überweisen.

Kann diese mir dann noch was anhaben? Und die Mahngebühren
trotz alledem fordern?

Ja, Sie kann das tun. Sie kann dich verklagen. Wäre nicht der erste Fall.
Grundsätzlich gilt: Erst melden, dann senden.

Aber jetzt mach dir erst mal keine Sorgen. Schick dies dahin und dann rufst du an, ob dein Einschreiben angekommen ist, mach dich dann am Telefon ein bißchen kleiner als du bist, so nachdem Motto: Das wusste ich nicht, jetzt weiß ich dies, ich kann dies eh nicht bezahlen, von was denn.

Musst du einfach mal schauen wie derjenige drauf ist am Telefon. Rufe am besten die GEMA in deiner Nähe an, die sind für dich zuständig. Die sind meist nicht so anstregend wie die Zentrale
smil451c71f7edf7c.gif
 
vor 5 jahren hab ich mal meinen 21. etwas größer gefeiert.
tja dann kam die rechnung der gema von rund 500€
natürlich einspruch eingelegt.
dann habe ich glaube ein jahr nichts mehr von denen gehört. kam ne mahnung vom amtsgericht.
wieder einspruch eingelegt. umgezogen und nochmal nen jahr später obwohl ich mich umgemeldet hatte bekamen die nen titel ohne das ich was mitbekam. da hab ich nen anwalt eingeschalten. schufa eintrag hatte die mir reingewürgt und später haben sie zwei tage mein konto gesperrt bis mein anwalt da mal aufm tisch gehaun hat in der bezirksdirektion berlin/brandenburg und beim zuständigen amtsgericht. die hatten nich mal den nachweiß das sie mir amtspost versucht haben zukommen zu lassen

erst anfang dieses jahres habe ich den prozess gewonnen.

ja man kann sagen dass ich die gema hasse wie die pest
smil451c7211b9e19.gif


EDIT: lustigerweise hatte ich in der zeit wo nichts von denen an post kam auf der gleichen kundennummer späten meine anderen richtigen veranstaltungen angemeldet wo ich immer schön post auf meiner neuen adresse mit den rechnungen bekam.
da zieht dann auch nich der spruch von wegen die wussten nich wie sie mich erreichen.
 
okay, danke.
Ich ruf morgen nochmals.
(Wenn die Post bei denen angekommen ist.)


@Black Bender:
Krasse Geschichte, aber man darf nicht aufgeben. (will ich auch nicht.)
Gut, dass Du Recht bekommen hast.
 
und wie schaut es aus?
 

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