GEMA Begrifflichkeiten bei Lizenzantrag Tonträger

G

Geezer

Registriert
31.03.10
Beiträge
59
Reaktionen
1
Punkte
72
hey,

mal ne Frage an die vielen Labelinhaber hier:

Ich bin soeben mit meiner Vinyl Freistellung beschäftigt. Ich tu mich schwer mit dem Formulieren des "Listenabgabe Preis an den Einzelhandel". Das ist doch das, was früher als HAP bezeichnet wurde, oder? Und: Ist damit der Preis gemeint den

a) der Vertrieb mir zahlt oder
b) der Vertrieb sich vom Unterhändler zahlen lässt.

falls b: Da mein Vertrag noch nicht vorliegt, wäre dann zusätzlich meine Frage ob sowas dann im Vertriebsvertrag steht, oder ich nochmal gesondert das mit dem Vertrieb klären muss.

Bitte nicht mit, wende dich an die GEMA antworten, denn genau darauf habe ich 0,0 Bock. :)
 
Moinsen

"Listenabgabe Preis an den Einzelhandel". Das ist doch das, was früher als HAP bezeichnet wurde,

Ja, folglich...

b) der Vertrieb sich vom Unterhändler zahlen lässt.


B :)

oder ich nochmal gesondert das mit dem Vertrieb klären muss.

Ich würde den "UVP" nehmen (so mache ich das immer). Ruf doch mal beim Vertrieb an, was bei denen Usus ist!

Bitte nicht mit, wende dich an die GEMA antworten, denn genau darauf habe ich 0,0 Bock. Lächeln

Warum? Findest Du es absurd die Stelle um Rat zu fragen von denen die Formulare kommen? Ich nicht! (Zumal die DIE es definitiv sagen können!)
Ich kanns Dir sogar empfehlen! Ich habe immer gute Erfahrungen mit der GEMA gemacht, wenn es um Tonträgerherstellung geht! Die wissen gut Bescheid und sind auch mal für eine unbürokratische Lösung zu haben. Echt jetzt! ;-)

Liebe Grüße

Florian
 

Ähnliche Themen

M
Antworten
0
Aufrufe
20K
M

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben