emaer
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Hallo an Alle!!
Weiß einer wie es sich im Folgenden verhält:
Ich habe Musik komponiert und veräußert (zB für Kurzfilme etc, im Abspann erscheint mein Name als Komponist der Musik). Alles GEMA frei.
Wenn ich mich nun lange Zeit später bei der GEMA anmelde, wirkt die Anmeldung dann rückwirkend auch auf meine früheren Kompositionen? Wenn dem so wäre hätte das ja zur Folge, dass die GEMA auch Gebühren erhebt für die Musik die ich zuvor als GEMAfreie Musik verkauft habe. Und da geht's nämlich los:
Die GEMA würde sich dann bei dem jenigen melden, der die Musik verwendet, sprich meinem ehemaligen Kunden, und dort die Gebühren einfordern. Dieser belegt aber, dass er die Musik von mir als GEMAfrei erworben hat. Also leitet er die , ich nenns mal "Schadenersatzansprüche" bzw. die Forderungen der GEMA Ihm gegenüber, an mich weiter. So mit bin ich der Angearschte, weil ich ja für meine Musik selbst zahlen müsste.
Ich habe so einen ähnlichen Fall schon mitbekommen. Allerdings war dies bei denen so, dass die Musik als GEMAfrei verkauft wurde, der Komponist der angegeben wurde jedoch war bei der GEMA und die dürfen jetzt zahlen (für Ihre eigene Komposition).
Wie gesagt, die Frage an der Stelle ist, wirkt die Anmeldung auch rückwirkend oder gilt dies nur ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Wär super, wenn da jemand was weiß und mich dran teilhaben ließe
Vielen lieben Dank!!
Weiß einer wie es sich im Folgenden verhält:
Ich habe Musik komponiert und veräußert (zB für Kurzfilme etc, im Abspann erscheint mein Name als Komponist der Musik). Alles GEMA frei.
Wenn ich mich nun lange Zeit später bei der GEMA anmelde, wirkt die Anmeldung dann rückwirkend auch auf meine früheren Kompositionen? Wenn dem so wäre hätte das ja zur Folge, dass die GEMA auch Gebühren erhebt für die Musik die ich zuvor als GEMAfreie Musik verkauft habe. Und da geht's nämlich los:
Die GEMA würde sich dann bei dem jenigen melden, der die Musik verwendet, sprich meinem ehemaligen Kunden, und dort die Gebühren einfordern. Dieser belegt aber, dass er die Musik von mir als GEMAfrei erworben hat. Also leitet er die , ich nenns mal "Schadenersatzansprüche" bzw. die Forderungen der GEMA Ihm gegenüber, an mich weiter. So mit bin ich der Angearschte, weil ich ja für meine Musik selbst zahlen müsste.
Ich habe so einen ähnlichen Fall schon mitbekommen. Allerdings war dies bei denen so, dass die Musik als GEMAfrei verkauft wurde, der Komponist der angegeben wurde jedoch war bei der GEMA und die dürfen jetzt zahlen (für Ihre eigene Komposition).
Wie gesagt, die Frage an der Stelle ist, wirkt die Anmeldung auch rückwirkend oder gilt dies nur ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Wär super, wenn da jemand was weiß und mich dran teilhaben ließe
Vielen lieben Dank!!