Garantiefall Rückerstattung zu hoch?

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Hallo Forum:)

Mal so rein hypothetisch;):

Aus einer Bestellung von 2 Geräten würde ein Gerät zurückgeschickt wegen eines Defekts, aber der Preis für beide würde erstattet.

Wie sähe da die Rechtslage so aus? Käufer hat halt Glück oder müsste er den Laden darauf hinweisen?

Ergäbe sich da automatisch eine Forderung draus die der Laden dann jederzeit an den Käufer stellen könnte (im Rahmen der gesetzl. Verjährung)?

Würde die Zahlungsart einen Unterschied machen? Paypal zb hat ja komische Rücknahmefunktionen...aber soweit ich das verstehe nur auf Käuferseite…oder?


Gibts da n fachkundigen Rat hier? War mir nicht sicher obs eher in Musikrecht/Finanzen gehört oder hier her…aber hat ja wenig mit Musikrecht zu tun, eher so Recht allgemein.
 
Ich bin ja da auch nicht sooooo firm, aber das klingt nach "Irrtum" und wäre dann seitens des Verkäufers anfechtbar. Aber sicher gibt es hier fachkundigere Leute. Wenn sich keiner meldet, kann ich aber auch nen Freund fragen .... der weiß das dann wirklich (behaupte ich mal).

§ 812 BGB
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

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Vielleicht etwas OffTopic:

Muss es dafür wirklich eine Rechtslage geben?

Ich habe ein ähnliches Beispiel gestern mit einem Bekannten besprochen, dem sie eine Motorsäge bei der Arbeit unter den Fingern weggeklaut haben.
Er hat mir erzählt, dass ihm mal auf 100€ rausgegeben wurde, obwohl er nur 20€ bezahlt hat. Er hat selbstverständlich darauf hingewiesen und der Mitarbeiter hat gesagt, das sei total ungewöhnlich.
Wir haben das beide nicht verstanden.

Ich finde, das ist eine Frage der eigenen, inneren Haltung. Egal, wie es rechtlich aussieht.
Es ist aber gut möglich dass ich zu blöd für diese Welt bin - zumindest für aktuelle Zeiten.


Clemens
 
Der Verkäufer hat Ware geliefert und irrtümlich zu viel erstattet.

Du hast die Ware, also hat der Händler auch Anspruch auf die Begleichung der Rechnung.
Die Verjährungsfrist von Rechnungen beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt aber immer zum Ende des Jahres. Also spätestens bei der nächsten Inventur wird es wohl auffallen.
 
@clemensvill: Eigentlich bin ich ganz bei dir; aber mal von hypothetischen schlechten erfahrungen mit dem betreffenden Shop bisher ausgehend spiele ich schon mit dem Gedanken. Wäre es eine nicht vorbelastete Beziehung würde ich auch nicht auf die Idee kommen; so frag ich mich eben was für ein Rahmen dadrum denn existiert.

Edit: (timing…)

Der Verkäufer hat Ware geliefert und irrtümlich zu viel erstattet.

Du hast die Ware, also hat der Händler auch Anspruch auf die Begleichung der Rechnung.
Die Verjährungsfrist von Rechnungen beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt aber immer zum Ende des Jahres. Also spätestens bei der nächsten Inventur wird es wohl auffallen.

Dann würde der hypothetische Käufer das wohl gleich aus der Welt schaffen:)

Danke für die Aufklärung:)
 
Dann würde der hypothetische Käufer das wohl gleich aus der Welt schaffen

Du hast nicht die Pflicht es zu melden. Das ist Sache Deiner Einstellung. Du musst nur dann zahlen wenn der Händler dir die Rechnung schickt. Wenn Du Glück hast geht es bei den großen auch mal unter.
 
Ja ich bin nicht so der Glücksspieler^^

Vor allem will ich ja das zweite Gerät haben, und bei dem Laden ist es im Verhältnis zu anderen deutölich billiger. Wenn ich es dann nochmal bestelle und schon den Kaufpreis für beide einbehalten habe wird es wohl auffallen…oder dann bei der Inventur eben.

Aber selten sowas lustig organisiertes bei einem großen versandhandel erlebt:D
 
Ich habe ein ähnliches Beispiel gestern mit einem Bekannten besprochen, dem sie eine Motorsäge bei der Arbeit unter den Fingern weggeklaut haben.


sorry für offtopic aber ich konnt mich jetzt nicht zurückhalten ^^

steht das nicht sogar im hitchhiker’s guide to the galaxy dass man auf gar keinen fall jemanden mit einer motorsäge in den fingern beklauen darf?
:D
 
Aber selten sowas lustig organisiertes bei einem großen versandhandel erlebt

Zu viel Köche verderben eben den Brei
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Bei kleinen Händlern wird sowas vermutlich sogar weniger oft passieren.
 
steht das nicht sogar im hitchhiker’s guide to the galaxy dass man auf gar keinen fall jemanden mit einer motorsäge in den fingern beklauen darf?

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unglaublich…:D

Ich denen geschrieben, dass sie da n Fehler gemacht haben und was eigentlich mit dem Austauschgerät ist.

(Gerät ist ein Midicontroller)

Als Antwort kam einmal, dass mein Kopfhörer auf dem Weg zu mir ist…(nie nicht niemals n KH da bestellt)

Und dass die interne Kommunikation dran Schuld sei an der falschen Rückerstattung, neue Zahlungsaufforderung wird mir geschickt.

Die kam dann auch, allerdings nur über den Preis von einem? Wenn sich jetzt der Service-Mitarbeiter nur beim Namen vertan hat und kein Kopfhörer sondern der Controller kommt, hab ich ja immernoch zwei Controller zum Preis von einem?

Was ist denn da los?

Ich lag flach, dacht mir kann ja nicht sein. Gleich E-Mail zurückgeschrieben dass ich keinen KH will und ob er sich sicher is mit der Zahlung dass die so stimmt, kam aber keine Antwort mehr.

Wollts nur der Vollständigkeit halber hier dazuschreiben…wenn ich dann neue Kopfhörer hab füg ichs noch hinzu^^

Aber echt witzig wie aufregend eine Onlinebestellung sein kann:D
 

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