Gage / Einnahmen ohne Rechnung versteuern, z.B. Sammelgeld

M

m2010

Registriert
29.04.10
Beiträge
2
Reaktionen
0
Punkte
3
Hallo zusammen,

ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2009 an der "Anlage G". Ich hab bereits in den letzten Jahren ein paar Eur an Band Einnahmen als Kleinunternehmer ohne USt angegeben. Nun haben wir im letzten Jahr ein paar Gigs gespielt, wo wir Einnahmen ohne Rechnung entgegen genommen haben, quasi Sammelgeld, mit dem Hut, und ähnlich. Es gibt also weder Gastspielvertrag noch Rechnung, da das Geld nicht unmittelbar vom Veranstalter ausgezahlt wurde, sondern eher von den Gästen.
So, wie gebe ich diese Einnahmen beim Finanzamt richtig an?
Wie machen das z.B. Straßenmusiker, die ihren Hut auf die Sraße stellen. Da stellt man ja keine Rechnung aus?
Einfach angeben "Einnahme ohne Rechnung", oder wie?

Ja, Steuerberater wäre sicher der richtige Weg, aber die Honorare stehen dem tatsächlichen Einnahmen sicher nicht fair gegenüber. Daher erstmal dieser Versuch.

Würd mich sehr über eine Antwort - wenn auch natürlich unverbindlich - freuen.

Vielen Dank
 
Wenn Du in Deiner Steuererklärung ein Feld "Einnahmen ohne Rechnung" findest, sag mir Bescheid!
smil451c7211b9e19.gif


Anlage G ist doch die für "Gewerbebetrieb" ? Warum willst Du die ausfüllen?

Bist Du nicht vielmehr als Künstler und Bandmitglied Freiberufler, Künstler?

Dann würdest Du einen Gewinn in dem Feld Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit angeben...

Und hast Du von Deinen Einnahmen auch die dafür aufgewendeten Kosten abgezogen?

Die Einnahmen musst Du dem FA nicht nachweisen, aber eine Einnahmen-Überschussrechnung vorlegen und die darin aufgeführten Kosten belegen. Sind die Kosten größer als die Einnahmen, kannst Du keinen Gewinn angeben.

Und jetzt zurück auf Los...
 
Hi,

"Wenn Du in Deiner Steuererklärung ein Feld "Einnahmen ohne Rechnung" findest, sag mir Bescheid!"
Das würde ich allenfalls im Freitext in den Anhabg schreiben
smil451d62b1d6f72.gif


1."Anlage G ist doch die für "Gewerbebetrieb" ? Warum willst Du die ausfüllen?"
= Anlage G ist in diesem Fall die richtige - so habe ich es mittlerweile zumindest gelernt -, auch bei Kleinunternehmungen ohne Ust, z.B. als Künstler, etc.

2."Bist Du nicht vielmehr als Künstler und Bandmitglied Freiberufler, Künstler?"
=Ja, wie gesagt, Einnahmen als Künstler, Musiker, etc.

3.. "Dann würdest Du einen Gewinn in dem Feld Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit angeben...
"
4. "Und hast Du von Deinen Einnahmen auch die dafür aufgewendeten Kosten abgezogen?"
= Ja, der "Gewinn" ist das Ergebnis aus Einnahmen abzüglich Ausgaben (Equipment, Fahrtkosten, Proberaummiete, etc.). Das kann natürlich auch im Verlust enden, was in einer Startphase oft auch normal ist und daher i.d.R ca. 1-3 Jahre vom FA akzeptiert wird, aber bei Dauerzustand vom FA als Liebhaberei behandelt wird.

5. "Die Einnahmen musst Du dem FA nicht nachweisen,"
Genau um diese Frage geht es ja. Man kann nicht immer eine Rechnung ausstellen. Z.B. wenn man seine Gage mit dem Hut im Laden selbst einsammelt, Eintrittsgeld nimmt, oder der Veranstalter nicht eine Person ist, sondern z.B. eine Gruppe von Leuten, die dann Kohle für die Band zusammen schmeissen.
Daher die Frage, ob ich das so ohne es mit einer Rechnung belegen zu können in der St-Erklärung angeben kann.
Aber, wie auch sonst? Ich denke daher auch so wie du.
 
Einnahmen kannst Du ohne Beleg angeben, Ausgaben musst Du nachweisen. Sollte also kein Problem sein.
 

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben