Frage zu selbständigkeit !

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Ich habe vor mein Studio was ich bisher neben meiner SAE Ausbildung betrieben habe anzumelden, damit alles legal ist. Allerdings habe ich vor noch weiter zu studieren(medientechnik), so daß ich das studio auch weiterhin nur nebenher betreiben werde um mein studium zu finanzieren. Frage: Gibt es Freibeträge, bis zu denen man keine oder weniger lohnsteuern zahlen muß ? Wie sieht das aus mit Mehrwertsteuer: Muß die monatlich oder 4tel Jährlich gezahlt werden ?? Muß ich bedenken, daß mir das ganze nach einiger zeit als liebhaberei angekreidet wird, da ich im monat vermutich nicht viel mehr als 500 euro verdienen werde.
Steuerberater aufsuchen ??
danke
 
Hi

Muß ich bedenken, daß mir das ganze nach einiger zeit als liebhaberei angekreidet wird

Wieso "angekreidet"? Gerade, wenn es als Liebhaberei durchgeht, kann das nur von Vorteil sein, denn das bedeutet meistens, dass wenige bis gar keine Steuern anfallen. Vorteilhaft ist bei Dir ohnehin, dass Du noch studierst. Ein sehr gutes Argument für Liebhaberei.

Hmmm... ich würde sagen, betreib es einfach so weiter wie bisher, bis Du fertig studiert hast. Was Papa Staat nicht weiß, macht ihn auch nicht heiß... alles andere wäre blöde.

Dumm wäre es natürlich nur, wenn Du Kunden hast, die ordentliche Rechnungen verlangen. Dann solltest Du aber sowieso mal zum Steuerberater gehen.

Gruß
Mike
 
Würde das schon gern legal machen. Falls mal ne scheibe von ner band veröffentlicht wird möchte ich doch gern auf der sicheren seite sein.
Bist du dir da sicher mit der Liebhaberei ??
 
Wie sieht das eigentlich aus mit rechnungen schreiben ?? Müsste ich dann doch nur für mich selbst schreiben, oder ??? um sie dann dem finanzamt vorzulegen
 
Hi

Müsste ich dann doch nur für mich selbst schreiben, oder ??? um sie dann dem finanzamt vorzulegen

Jain. Du schreibst Rechnungen einerseits für Deine Kunden, damit sie diese als Betriebsausgaben geltend machen können, andererseits für Dich, um die Höhe Deiner Umsätze nachzuweisen. Solltest Du im Jahr eine gewisse Grenze (zZ 50.000 Euro) nicht überschreiten, gilt für Dich die Kleinunternehmerregel, nach der Du keine USt auf Deine Umsätze in Rechnung stellen musst.

Falls mal ne scheibe von ner band veröffentlicht wird möchte ich doch gern auf der sicheren seite sein.

Verstehe ich nicht. In wie fern auf der sicheren Seite sein? Wie meinst Du das?

Gruß
Mike
 
HI,

frag Dich erstmal: Machst Du auf Dauer Gewinn damit oder bist Du auf dem Wege dahin? Wenn ja, Steuerberater aufsuchen und Gewerbe anmelden oder vielleicht auch als freischaffender Künstler.

Als Kleinunternehmer kannst Du Dir aussuchen, ob Du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht.
Nachweisen gegenüber dem Finanzamt musst Du Deine Ausgaben, nicht Deine Einnahmen. Brauchst also Dir selber keine Rechnungen über Deine Einnahmen schreiben. Rechnungen über Deine Ausgaben kannst Du sowieso nicht selber schreiben.

Gruß Rainer
 
Also wenn ich dann das ganze als kleinunternehmer anmelde und im monat nicht über 400 euro komme muß ich keine lohn- und keine mehrwertssteuer zahlen ??? Richtig
 
hi,

Lohnsteuer musst Du als Selbständiger sowieso nicht zahlen ;)

Einkommenssteuer musst Du eigentlich zahlen. Kommt aber darauf an, wieviel Du insgesamt verdienst und wie das mit Freibeträgen aussieht.

Ob Du umsatzsteuerpflichtig bist, kannst Du Dir als Kleinunternehmer aussuchen, hab ich doch schon gesagt.

Für weitergehende Fragen lese die Steuergesetze und frag Deinen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.:D

Gruß Rainer
 
  • #10
Muss ich als Kleinunternehmer bzw. mit dem studio auf jeden fall ein gewerbe anmelden oder nur eine steuernummer holen ??
Weiß jemand was näheres zu Einkommensteuerfreibeträgen bei studenten ??
Was muß ich beim Finanzamt nachweisen, einnahmen oder ausgaben ??

Viele viele fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen
 
  • #11
hi,

Gewerbe musst Du anmelden, wenn Du nicht als freischaffender Künstler oder sowas (fällt unter freie Berufe) beim Finanzamt durchgehst. Im letzteren Fall brauchst Du Dir nur die Steuernummer zu holen. Was bei Dir zutrifft und wo vor allem die Unterschiede liegen, weiß ich nicht. Da wäre ein guter Rat vom Steuerberater einzuholen oder frag mal Frankye.

Freibeträge hat glaube ich jeder in derselben Höhe, egal, ob Student, Rentner, Gewerbetreibender oder Manager. Unterliegen alle der Einkommensteuer. Der sogenannte Grundfreibetrag liegt derzeit wohl bei 7.664,- EUR.
Ich weiß von früher, dass bei Semesterferienjobs bei Studenten der Arbeitgeber keine Lohnsteuer abziehen brauchte, wenn der Student höchstens 3 Monate / Jahr beschäftigt wird. Aber das galt ja nicht für Selbständige.

Dem Finanzamt müssen vor allem die Ausgaben nachgewisesn werden. Einnahmen nur in begrenztem Umfang (z.B. bei nicht selbständiger Tätigkeit die Eintrgungen vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerkarte, jetzt dieser komische Ersatz-Wisch).

Alle Angaben ohne Gewähr. Ich denke, wenn es Dir ernst ist und Du auch etwas damit verdienst, wäre es schon gut, Dich mal richtig beraten zu lassen.

Gruß Rainer
 
  • #12
Mit der Liebhaberei wäre ich vorsichtig. Wenn das Unternehmen wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht als "Liebhaberei" eingestuft wird, bedeutet dieses das man auch keine Verluste mehr geltend machen kann. Da würde ich mich genau mal beraten lassen vorher!

Ansonsten würde ich da auch ein Gewerbe anmelden. Entscheidend ist dann wie gesagt ob du damit einen Gewinn erzielen kannst (und wenn es nur ein paar Euro sind). Wichtig ist das du dem Finanzamt irgendwann nachweisen kannst womit du deinen Lebensunterhalt bestreitest, denn das wollen die garantiert irgendwann von dir Wissen wenn du nur Verluste machst und keinen (oder einen zu kleinen) Gewinn ;)
 
  • #13
Wichtig ist das du dem Finanzamt irgendwann nachweisen kannst womit du deinen Lebensunterhalt bestreitest, denn das wollen die garantiert irgendwann von dir Wissen wenn du nur Verluste machst und keinen (oder einen zu kleinen) Gewinn

Ach was! Solange Du keine Sozialhilfe beantragst, will keiner von Dir wissen, ob Du auch genug zu essen hast. Aber mehr als drei Jahre hintereinander Verlust als kleener Selbständiger wird Dir mit Sicherheit schnell eine Prüfung einhandeln, und das ist ein Pain in the Ass. Verläuft sie jedoch gut, ist es denen wiederum sch###egal, ob Du nicht hungerst.

CJ
 
  • #14
Hi,

hab selber vor ein paar Tagen aus den gleichen Gründen Gewerbe angemeldet. Das beste ist, sich bei solcherlei Fragen direkt ans Finanzamt zu wenden. Ich hab da einfach angerufen und meine Situation geschildert (dass ich ein Studio hab, damit neben dem Studium ein wenig Geld verdienen möchte,...). Man sagte mir, dass der momentane Freibetrag bei 16500 Euro liegt. Ein jährliches Einkommen bis zu diesem Betrag abzüglich der Unkosten für Equipment etc. muss man als Kleinunternehmer also nicht versteuern. Auch wegen Kindergeld hab ich nachgefragt. In dieser Hinsicht gibt's keine Probleme wenn man mit seinem Einkommen unter 8000 bleibt. Ansonsten könnte es sein, dass die Eltern eben ein bißchen weniger Kohle bekommen, aber das muss man eben genau kalkulieren und das sollte einen ja auch nicht unbedingt davon abhalten, mal einen Studiojob zu machen, der einen haufen Kohle abwirft (der utopische Traum eines jeden Homerecorders :P ).
Man sollte auch nicht dauernd nur Verluste machen, sonst wird dir dein Gewerbeschein irgendwann entzogen. Das Finanzamt schaut sich das zwar ne Weile mit an, aber eben nur eine Weile.
All in all ist es denke ich mal eine ganz gute Sache, das ganze möglichst legal zu betreiben, denn dann kann man auch offiziell Werbung für's Studio machen ohne immer Angst haben zu müssen, dass einem irgendjemand ans Bein pisst.
 
  • #15
Wie macht ihr das mit der Krankenversicherung. Ich würde ja auch sofort ein Gewerbe anmelden, wenn nicht die Krankenversicherung meiner Eltern (wo ich mitversichert bin) nein sagen würde. Eine private Krankenversicherung (ca80€) ist für mich zu teuer wenn ich nur 400€ verdiene.
 
  • #16
Selbständige sind meines Wissens nicht krankenversicherungspflichtig. Die berühmten Privatpatienten. In Deinem speziellen Fall weiß ich aber nicht, ob Die Krankenversicherung sich wegen Mitversicherung querstellen würde.

Gruß Rainer
 
  • #17
Soweit ich das weiß tangiert den Kleinunternehmer diese Sache mit der Krankenversicherung nicht. Mir ist jedenfalls nichts darüber bekannt. Weder das Finanzamt noch die Leute auf dem Rathaus haben irgendwas erwähnt. Aber ich bekomme vom Finanzamt ja noch einen Stapel Formulare. Falls da was drinsteht, werde ich hier sofort bescheid geben.
 
  • #18
Das FA hat nichts mit der KV zu tun.

Die Frage ist doch, ob trotz nicht bestehender KV-Pflicht für Unternehmer hier die KV sagen kann, dass ein Unternehmer nicht über seine Eltern oder meinetwegen auch nicht über seinen Ehepartner mitversichert sein kann!

Wie es damit aussieht, weiß ich nicht.

Gruß Rainer
 
  • #19
Oh I see. Got it wrong.
Würde mich auch interessieren!
 
  • #20
Das Problem bei der KV ist denke ich das Stichwort "Selbstständigkeit". Die bieten ja die Mitversicherung nur an, weil ich eben von meinen Eltern abhängig bin.
 

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