Frage zu Presswerken

Benecs

Benecs

Registriert
26.09.02
Beiträge
1.014
Reaktionen
1
Punkte
1.128
Hi!
Hab soeben in einem anderen Thread gelesen, dass jeder Presswerk eine GEMA Genehmigung verlangt. Ist das auch bei kleinen Auflagen auch der Fall? Ich denke da an 100 Stück. Die werden wohl nicht für kommerzielle Zwecke verwendet, sondern eher zum verschenken. Oder ist es so, wenn z. B. ein Kindergarten einen Gesang der Kinder aufnimmt, und dies bei den Eltern verteilen will, sie erst diese Musik bei der GEMA melden müssen? Kann ich mir nicht vorstellen.

Ich will nämlich 100 CDs brennen lassen. Könnte ich natürlich auch zuhause machen, aber mit label usw. sieht's edler aus, und kostet auch nicht so viel Zeit.

Bin ich tatsächlich ein Krimineller, wenn ich meine Musik, die ich mit meiner (original) Software zusammengestellt hab unter meinen Freunden und vieleicht auch nicht eng bekannten Musikern verteile? Gehöre ich ins Knast :-D ?

Wenn's tatsächlich so wäre, was kostet mich der Spaß mit der GEMA?

Danke vorraus!

Ps.: Hab gesucht, aber zu so kleinen Auflagen nix gefunden.
 
Hi Benecs,
die GEMA-Gebühr wird im Vorfeld immer verlangt, da das Presswerk auch die GEMA-Meldung mit erledigt. Wenn die GEMA geprüft und nix zu beanstanden hat, dann wird der Betrag wieder erstattet. So sieht es der Regelfall vor.
Wenn Du Master-CD an Presswerk schickst, dann musst Du auch eine Liste aller Tracks mit Komponist, Texter, Arrangeur, Länge der Tracks usw. mit einreichen, die dann auch an die GEMA weitergereicht werden.
Gruß
Tom
 
Danke für die Info. Wenn ich einen ca. 6 Sekunden langen Sample hab aus einem Klassischen Stück, hab ich da schon Probleme? Ich hab gehört, dass bei alten Kunstwerken es keine Urheberrechte gibt, so dürfen Kunst Bücher Kopien dieser älteren Werke ohne Probleme in das Buch einfügen. Bin mir aber nicht sicher.
Danke für deine Hilfe.
 
Da musst du unterscheiden zwischen dem Urheber und den Aufnahmerechen.

Wenn der Urheber seit 80 Jahren oder so tot ist, dann kann das Stück jederzeit verwendet werden. Aber wenn du konkrete Aufnahmen verwendest, dann gibt es ja auch eine Plattenfirma etc., die Rechte an den Aufnahmen hat. Da musst du dann eine Genehmigung einholen.
 
Hi,
Shopgirl hat vor kurzem einen ziemlich langen Thread zu dem Thema mit Link usw. gepostet! Der müsste da Klarheit schaffen!
Gruß
Tom
 
Ok, ich such nochmal, danke.
 
@ strangewalker

es sind genau 70 jahre nach dem tod des urhebers ;-)
 
Oh! Mir fällt grade auf, dann kann ich den Track sowieso vergessen. Der Komponist ist 1967 gestorben. Dann muss ich wohl noch 33 Jahre warten :) .
 

Ähnliche Themen

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben