Frage bezüglich Tantiemen Verteilung bei Verkauf von "Beat" "Instrumental"

K

kotokoto

Registriert
24.09.12
Beiträge
199
Reaktionen
15
Punkte
3.706
hallo liebes forum es geht um folgendes:
Ich verkaufe einen Beat an einen Künstler, der bei einem major label unter vertrag ist (sony).
Dieser schreibt Text auf Instrumental und und Singt ihn ein.
Der Fertige Track soll Released werden und es geht darum ihm die Exclusiven-Nutzungsrechte an dem Instrumental zu verkaufen.
Wie Baue ich das dann Vertraglich in den Verkaufs-Vertrag ein.
Also er zahlt Quasi 200€ für den Beat, und im Vertrag steht dann noch dass ich 30% der Tantiemen für mich Beanspruche?
Stelle ich mir das richtig vor?
hoffe auf hilfe, mfg.
 
Ich bezweifle, dass ein solches Modell sowohl für Künstler, als auch Label attraktiv ist. In der Regel bezahlt man einen vereinbarten Preis und damit ist es abgegolten. Dein Name wird dann auch eigentlich nirgendwo bei der der VÖ auftauchen. Würden sie bei jeder VÖ für Studiomusiker und Beatbastler derartige Verträge abschließen... Das wäre ein ziemlicher buchhalterischer Aufwand und auch wenig lukrativ. Die Abwicklung über Verwertungsgesellschaften wäre ähnlich...
Sofern Du Wert auf Nennung und Tantiemen legst, solltest Du eher als Künstler einen Namen haben und selbst unter Vertrag kommen.
Wenn du das allerdings möchtest, kannst du Deine Verträge dennoch versuchen so zu gestalten, wie Du es möchtest. Ein Major Label hat jedoch was dies angeht schon sehr klare Regularien, die Du schwer neu gestalten kannst.
Ist das denn konkret oder interessehalber?
 
Da muss man unterscheiden zwischen Masterrecht und Urheberrecht. Für beide Rechte kannst Du das vertraglich Regeln.

Masterrecht, da geht es ja um die Aufnahme, ist Verhandlungssache. Wenn Du 200 Euro plus eine 30 % Beteiligung bekommst ist doch super. In der Regel bezahlt das ein Label. Dieses sammelt auch die Einnahmen übers Jahr ein und bezahlt Dir dann jährlich die 30% aus.

NACHTRAG: Oder bekommst Du die 30% vom Künstler selbst? Also wenn er einen Vertrag mit Sony hat und er bekommt vielleicht 15 %, dann bekommst Du davon 30 %? Und die 200 Euro bezahlt er aus eigener Tasche? Dann musst Du mit Ihm direkt einen Vertrag machen und festlegen wann er Geld bezahlen muss und wann er die Abrechnung jährlich (u.U. ein Leben lang) anfertigen muss.

Beim Urheberrecht, da geht es um die musikalische Idee, musst Du Dir mit dem Sänger einig werden. Etwa 50 % M+T für beide. Oder Du bekommst nur 50% vom Musikanteil wenn er die Melodie macht und er hat 100 % Text. Da werdet ihr Euch bestimmt einigen können. Und das sollte dann bei der GEMA so angemeldet werden. Sonst gibt es keine Tantiemen.
 
Also danke euch beiden für eure Antwort!
also Masterrecht verlange ich nicht, da ich den Track schlussendlich nicht Mastere.
Dann wird es mir wahrscheinlich ums Urheberrecht gehen.
Also Produzenten kenne ich viele die eben Geld für den Verkauf und Im laufe des Jahres noch Tantiemen kriegen.
Ich habe den Kompletten, Beat gemacht, er den Text sowie die Aufnahme.
Wie würde bei so einem Fall eine Beispiel Verteilung aussehen, vertraglich gesehen?
Also beim Text würde ich gar nichts kriegen, beim Kompositions anteil dann 100%`?
 
also Masterrecht verlange ich nicht, da ich den Track schlussendlich nicht Mastere.
Hier geht´s wohl weniger um den Arbeitsschritt nach dem Mix sondern eher um "master" im Sinne von "spezieller" Vertrag.
 
achso, tut mir leid, das zeugt dann wohl von meiner ahnung
 
Sorry für OT, aber was wird hier eigentlich unter "Beat" verstanden?.
Wikipedia versteht unter Beat den Taktschlag.
Kann doch in diesem Fall nicht sein. Ist damit der Song ohne Vocals gemeint ?
 
Also danke euch beiden für eure Antwort!
also Masterrecht verlange ich nicht, da ich den Track schlussendlich nicht Mastere.
Dann wird es mir wahrscheinlich ums Urheberrecht gehen.
Also Produzenten kenne ich viele die eben Geld für den Verkauf und Im laufe des Jahres noch Tantiemen kriegen.
Ich habe den Kompletten, Beat gemacht, er den Text sowie die Aufnahme.
Wie würde bei so einem Fall eine Beispiel Verteilung aussehen, vertraglich gesehen?
Also beim Text würde ich gar nichts kriegen, beim Kompositions anteil dann 100%`?

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.
Also "Masterrecht" hat nicht direkt was mit dem Mastering zu tun. Nicht direkt weil es ein Begriff von früher ist als das gemasterte Masterband dann zur Vervielfältigung genutzt wurde, daher kommt mal zumindest die Begrifflichkeit. Allerdings ist mit Masterrecht nach wie vor das Recht an der Aufnahme zu verstehen. Das kauft Dir in der Regel dann jemand ab, zum Beispiel das Label, und vergütet es je nach Vertragsgestaltung entweder mit einem Buy Out oder einer Prozentualen Beteiligung am Verkauf oder einem Mix aus beidem. Da Du derjenige bist der die Aufnahme (Drum, Bass, Gitarre, Piano, Synths was auch immer) des Tracks gestaltet hat, hast Du Selbstverständlich einen Anteil (50 % ?) am Masterrecht. Das kannst Du also wie gesagt verkaufen.
Meistens ist es so das das Label einem einen Anteil von 5 bis 25 % daran gibt. Dann ist es eben wichtig für Dich zu wissen was DEIN Anteil daran sein wird. Wenn der Sänger 20 % vom Label bekommt, dann bekommst Du vom Anteil des Sängers 15 %, oder hast Du direkt beim Label 15 %...das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht. Zahlen sind jetzt nur Beispielhaft.

Unverkäuflich hingegen ist das Urheberrecht. Das ist die geistige Schöpfung Eures Liedes, die Einheit aus Musik und Text. Hier wäre zu prüfen inwieweit Du tatsächlich Urheber bist oder "nur" Arrangeur und Bearbeiter. Wenn die Gesangsmelodie (Musik) und der Text (das Wort) vom Sänger kommen und Du tatsächlich nur den "Beat" daruntergelegt hast ist es rechtlich schwer für dich hier ein Urheberrecht durchzusetzen. Falls ihr Euch aber einigt, weil z.Bsp. der Sänger sagt das er ohne Deinen musikalischen Input den Song nie hätte schreiben können, zählt einfach das was bei der GEMA registriert wird.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben